Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versetzung - Truppendienstliche Maßnahme - Nachbesetzung eines Dienstposten - STAN - Sanitätsoffizier - Arzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82
Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Sie kann auch nicht darin gesehen werden, daß der BMVg dem Antragsteller daraufhin eine auf ihn bezogene unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffene, gleichwohl aber für die Zukunft noch offene Planungsabsicht mitteilt, die dem Begehren des Antragstellers voraussichtlich keinen Erfolg einräumt (vgl. BDH RiA 1965, 180; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - m.w.N.).Der Senat hat allerdings mehrfach entschieden, daß eine nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO anfechtbare Maßnahme vorliegt, wenn der dafür zuständige Vorgesetzte eindeutig erklärt, der betroffene Soldat sei bis zum Ende seiner Dienstzeit nicht mehr für eine "höherwertige Verwendung vorgesehen" (BVerwG Beschluß vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82).
- BVerwG, 21.08.1973 - I WB 23.73
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Das gilt auch dann, wenn sie die Entscheidung nicht unmittelbar tragen (BVerwGE 46, 149, 151 f.) [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73].Ob bei ausgesprochen willkürlichen, eindeutig und tendenziell unsachlichen und den streitgegenständlichen Lebensvorgang überhaupt nicht berührenden Feststellungen, insbesondere solchen, die einen Angriff auf die Ehre des Antragstellers und damit eine wirkliche zusätzliche Beschwer für ihn enthalten (BVerwGE 46, 149, 152 [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73]; vgl. BVerfGE 28, 151, 160 f.) [BVerfG 14.04.1970 - 1 BvR 33/68], ebenso etwas anderes gelten müßte wie bei einer entsprechend willkürlich gegen den Antragsteller gerichteten Verzögerung seiner Anträge (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79) kann offenbleiben.
- BVerwG, 21.06.1978 - 1 WB 165.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Sie kann auch nicht darin gesehen werden, daß der BMVg dem Antragsteller daraufhin eine auf ihn bezogene unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen Umstände getroffene, gleichwohl aber für die Zukunft noch offene Planungsabsicht mitteilt, die dem Begehren des Antragstellers voraussichtlich keinen Erfolg einräumt (vgl. BDH RiA 1965, 180; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77 - und vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - m.w.N.).Sobald die Nachbesetzung der von ihm begehrten Verwendung ansteht, kann er seine Versetzung beantragen und gegen die Ablehnung dieses Begehrens den Rechtsweg beschreiten (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77).
- BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Ob bei ausgesprochen willkürlichen, eindeutig und tendenziell unsachlichen und den streitgegenständlichen Lebensvorgang überhaupt nicht berührenden Feststellungen, insbesondere solchen, die einen Angriff auf die Ehre des Antragstellers und damit eine wirkliche zusätzliche Beschwer für ihn enthalten (BVerwGE 46, 149, 152 [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73]; vgl. BVerfGE 28, 151, 160 f.) [BVerfG 14.04.1970 - 1 BvR 33/68], ebenso etwas anderes gelten müßte wie bei einer entsprechend willkürlich gegen den Antragsteller gerichteten Verzögerung seiner Anträge (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79) kann offenbleiben. - BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Ob in diesem Begehren, an das das Gericht gebunden ist (vgl. § 88 VwGO), bereits eine im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässige Änderung des ursprünglichen Antrags zu sehen ist (vgl. dazu BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70], aber auch BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 - 1 WB 38/82), kann hier offenbleiben. - BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60
Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Feststellungen in der rechtlichen Begründung eines Bescheids wie in seinem tatbestandlichen Teil, deren Richtigkeit bestritten wird, stellen als solche - vom Fall der erstmaligen Beschwerung eines Dritten abgesehen (vgl. BVerfGE 15, 283, 286) [BVerfG 19.02.1963 - 1 BvR 371/60] - grundsätzlich keine selbständigen Beschwerdeanlässe und -gegenstände dar. - BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82
Verwendung eines Soldaten - Weiterversetzung - Auswahlverfahren - Beförderung von …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Ob in diesem Begehren, an das das Gericht gebunden ist (vgl. § 88 VwGO), bereits eine im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässige Änderung des ursprünglichen Antrags zu sehen ist (vgl. dazu BVerwGE 43, 193, 195 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70], aber auch BVerwG Beschluß vom 9. November 1983 - 1 WB 38/82), kann hier offenbleiben. - BVerwG, 06.06.1969 - I WB 28.69
Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Für die gerichtliche Feststellung, der Vorgesetzte habe bei der Behandlung eines Antrags oder einer Wehrbeschwerde gegen Fristbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung verstoßen, besteht daher grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 33, 303). - BVerwG, 24.07.1980 - 1 WB 190.79
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Ob bei ausgesprochen willkürlichen, eindeutig und tendenziell unsachlichen und den streitgegenständlichen Lebensvorgang überhaupt nicht berührenden Feststellungen, insbesondere solchen, die einen Angriff auf die Ehre des Antragstellers und damit eine wirkliche zusätzliche Beschwer für ihn enthalten (BVerwGE 46, 149, 152 [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73]; vgl. BVerfGE 28, 151, 160 f.) [BVerfG 14.04.1970 - 1 BvR 33/68], ebenso etwas anderes gelten müßte wie bei einer entsprechend willkürlich gegen den Antragsteller gerichteten Verzögerung seiner Anträge (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Juli 1980 - 1 WB 190/79) kann offenbleiben. - BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 74.78
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 4.84
Auch gehört die formell vorschriftsmäßige Behandlung von Anträgen und Wehrbeschwerden nicht zu den in den §§ 6 bis 23, 26 bis 29 und 32 bis 36 SG geregelten Rechten der Soldaten und Pflichten ihrer Vorgesetzten ihnen gegenüber, deren Verletzung für sich genommen Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO sein könnte (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE aaO; BVerwG Beschluß vom 27. März 1979 - 1 WB 74/78 - m.w.H.).
- BVerwG, 11.12.1985 - 1 WB 104.85
Rückgängigmachung einer Beförderungsentscheidung zugunsten eines übergangenen …
Den dagegen eingelegten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluß vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 4/84 - zurück.Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten nimmt der Senat auf den Inhalt ihrer Schriftsätze, der vom BMVg vorgelegten Akten und der Akten des Senats in dem früheren Verfahren des Antragstellers (1 WB 4/84) Bezug.
- BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87
Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des …
Daher besteht für eine gerichtliche Feststellung, der Vorgesetzte habe bei der Behandlung eines Antrags oder einer Wehrbeschwerde gegen Fristbestimmungen der Wehrbeschwerdeordnung verstoßen, grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 33, 303 und BVerwG Beschluß vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 4/84). - BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 121.90
Anfechtung einer voraussichtlichen Verwendung auf neuem Dienstposten durch einen …
Bei der in einer Versetzungsverfügung angegebenen Dauer der voraussichtlichen Verwendung auf dem neuen Dienstposten handelt es sich lediglich um die Mitteilung einer im Zusammenhang mit der Verwendungsentscheidung unter Berücksichtigung aller gegenwärtigen dienstlichen Aspekte und persönlichen Belange (vgl. hierzu: BMVg - P II 1 - Az. 16-26-00 vom 1. August 1989 - Kurzmitteilungen über personelle Grundsatzfragen - Sonderheft - Personalführung von Soldaten - Anlage 1 "Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für die Personalführung von Offizieren" - Abschn. I.B.1.,2) getroffenen Planungsabsicht, die - auch wenn zum Schutz des Soldaten der BMVg hinsichtlich einer späteren Verkürzung der geplanten Verwendungsdauer eine beschränkte Selbstbindung eingegangen ist (vgl. o.a. Richtlinien Abschn. I.A.2.) - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (BVerwGE 76, 50; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1978 - 1 WB 165/77, vom 23. Oktober 1984 - 1 WB 4/84 - und vom 10. April 1991 - 1 WB 159/90). - BVerwG, 15.03.1989 - 1 WB 198.88
Voraussetzungen für die Eröffnung des Rechtsweges zu den Wehrdienstgerichten in …
Es fehlt damit eine von § 17 Abs. 3 WBO geforderte Zulässigkeitsvoraussetzung (vgl. BVerwG NZWehrr 1986, 125).
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