Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09, 1 WB 5.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25443
BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09, 1 WB 5.09 (https://dejure.org/2009,25443)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2009 - 1 WB 4.09, 1 WB 5.09 (https://dejure.org/2009,25443)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2009 - 1 WB 4.09, 1 WB 5.09 (https://dejure.org/2009,25443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WBO § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1; ZDv 20/6 Nr. 901
    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Bekanntgabe; Unterrichtung; nachrichtliche Übermittlung; Einlegen der Beschwerde; Beurteilung; Entwicklungsprognose; Widerspruch.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1
    Bekanntgabe; Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beurteilung; Einlegen der Beschwerde; Entwicklungsprognose; Unterrichtung; Widerspruch; nachrichtliche Übermittlung

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07

    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127 und vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 -).

    Anders als § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO, der den Beginn der gerichtlichen Antragsfrist an die "Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides" (in der alten Fassung der Norm) bzw. an die "Zustellung des zurückweisenden Beschwerdebescheides" (in der Fassung der Bekanntmachung der WBO vom 22. Januar 2009 <BGBl I S. 81>) anknüpft, setzt § 6 Abs. 1 WBO für den Beginn der Beschwerdefrist (nur) die tatsächliche, positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass voraus (vgl. Beschlüsse vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 -).

    Rn. 34 Etwas anderes gilt nur dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (Beschluss vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 14.96 - Buchholz 311 § 6 WBO Nr. 2 = NZWehrr 1997, 78;… Dau, WBO, 5. Auflage 2009, § 6, Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 -).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08

    Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Die Aufhebungsverfügung des Personalamtes bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme dieser Dienststelle keiner Rechtsbehelfsbelehrung (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 36.04 - und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1 jeweils m.w.N.).

    Rn. 46 Nach der Rechtsprechung des Senats besteht keine Pflicht für eine unzuständige Stelle (hier für das Personalamt), einen bei ihr eingegangenen Rechtsbehelf - auch bei Einlegung per Telefax - noch zur Sicherung der Fristwahrung bevorzugt und außerhalb des regulären Geschäftsganges an die zuständige Stelle weiterzuleiten (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich, …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Anders als § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO, der den Beginn der gerichtlichen Antragsfrist an die "Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides" (in der alten Fassung der Norm) bzw. an die "Zustellung des zurückweisenden Beschwerdebescheides" (in der Fassung der Bekanntmachung der WBO vom 22. Januar 2009 <BGBl I S. 81>) anknüpft, setzt § 6 Abs. 1 WBO für den Beginn der Beschwerdefrist (nur) die tatsächliche, positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass voraus (vgl. Beschlüsse vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 -).
  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 32.03

    Personalaktendaten; Datenverarbeitung; PERFIS; Speicherung; Berichtigung; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Bei unterbliebener Beschwerdeentscheidung des Bundesministers der Verteidigung ist gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 WBO unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig (Beschluss vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 32.03 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 120, 188 und in Buchholz 403.11 § 20 BDSG Nr. 1).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 51.06

    Dienstaufsicht; Dienstaufsichtsbeschwerde; Maßnahme.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Rn. 29 Das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung ist zwar grundsätzlich einer wehrdienstgerichtlichen Kontrolle entzogen, weil die Dienstaufsicht dem zuständigen Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen obliegt; sie dient damit nicht der Wahrung der Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (stRspr, Beschlüsse vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 78.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07

    Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Rn. 29 Das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung ist zwar grundsätzlich einer wehrdienstgerichtlichen Kontrolle entzogen, weil die Dienstaufsicht dem zuständigen Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen obliegt; sie dient damit nicht der Wahrung der Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (stRspr, Beschlüsse vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 78.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06

    Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127 und vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 -).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 29.96

    Recht der Soldaten - Gerichtliche Überprüfung einer Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Die Aufhebung einer Beurteilung oder Stellungnahme im Wege der Dienstaufsicht durch die personalbearbeitende Stelle ist aber ausnahmsweise als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zu qualifizieren und kann wehrdienstgerichtlich angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des beurteilten Soldaten erfolgt (stRspr, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 1, vom 17. Februar 2000 - BVerwG 1 WB 10.00 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 9 und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 78.08

    Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages; Eingabe; Maßnahme.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Rn. 29 Das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung ist zwar grundsätzlich einer wehrdienstgerichtlichen Kontrolle entzogen, weil die Dienstaufsicht dem zuständigen Vorgesetzten nicht gegenüber dem Untergebenen obliegt; sie dient damit nicht der Wahrung der Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (stRspr, Beschlüsse vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 4.07 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 78.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 10.00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Verstoß gegen die Grundsätze für das …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
    Die Aufhebung einer Beurteilung oder Stellungnahme im Wege der Dienstaufsicht durch die personalbearbeitende Stelle ist aber ausnahmsweise als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zu qualifizieren und kann wehrdienstgerichtlich angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des beurteilten Soldaten erfolgt (stRspr, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 29.96 - BVerwGE 113, 1 = Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 1, vom 17. Februar 2000 - BVerwG 1 WB 10.00 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 9 und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 11.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Änderung der Bewertung seiner …

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 14.96

    Recht der Soldaten - Beschwerdefrist nach Feststellung eines Sicherheitsrisikos

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06

    Maßnahme; vorläufige Dienstenthebung

  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 8.04

    Beurteilung; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Anhörung; …

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 54.09

    Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsspielraum; besondere …

    Eine derartige Berichtigung gemäß Nr. 801 Satz 2 ZDv 20/6 stellt eine der nach Nr. 901 Satz 2 ZDv 20/6 zulässigen Maßnahmen des nachträglichen dienstaufsichtlichen Eingreifens in Beurteilungen dar (Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 253).

    Rn. 22 Zwar ist das Ergebnis oder die Durchführung einer dienstaufsichtlichen Prüfung grundsätzlich der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle entzogen, weil die Dienstaufsicht dem zuständigen Vorgesetzten nicht gegenüber dem untergebenen Soldaten obliegt; sie dient damit nicht der Wahrung der Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (stRspr, Beschlüsse vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 = NZWehrr 2007, 252, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 78.08 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 74 = NZWehrr 2009, 211 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 5.09 - a.a.O.).

    Die Korrektur oder Aufhebung einer Beurteilung oder Stellungnahme im Wege der Dienstaufsicht durch die personalbearbeitende Stelle nach Nr. 901 ZDv 20/6 ist aber ausnahmsweise als dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO zu qualifizieren und kann wehrdienstgerichtlich angefochten werden, wenn sie gegen den Willen des beurteilten Soldaten erfolgt (stRspr, Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 11.08 - und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 5.09 - a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Nr. 901 Satz 2 ZDv 20/6 erfordert dabei eine zweigliedrige Prüfung des jeweiligen Vorgesetzten bzw. der personalbearbeitenden Stelle, nämlich einerseits die Feststellung eines Verfahrensverstoßes oder eines inhaltlichen Fehlers und andererseits die als Ermessensentscheidung ausgestaltete Prüfung, ob die Beurteilung oder die Stellungnahme deshalb aufgehoben oder berichtigt bzw. ergänzt werden muss oder ob davon abgesehen werden kann (Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 8.04 - NZWehrr 2005, 118 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 5.09 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die …

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 253 …und vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 20).

    Dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - 5 SG Nr. 6>, vom 28. April 2009 a.a.O. …und vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 20).

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - NZWehrr 2009, 253).

    Etwas anderes gilt dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - NZWehrr 1997, 158>, vom 28. April 2009 a.a.O. sowie zuletzt vom 22. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 6.09 -).

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 35.09

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung …

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - NZWehrr 2009, 253).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 6 = NZWehrr 1997, 158, vom 28. April 2009 a.a.O. sowie zuletzt vom 22. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 6.09 -).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 47.08

    Beurteilung; vorgezogene Beurteilung; Stellungnahme; Entwicklungsprognose; …

    Zwischen der in Nr. 8.4 der Beurteilung verlangten (nach Nr. 401 ZDv 20/6 sorgfältigen!) Begründung der Entwicklungsprognose und ihrer - lediglich durch Ankreuzen einer Stufe erfolgenden - Benennung in Nr. 8.5 muss allerdings eine widerspruchsfreie und schlüssige Verbindung bestehen (Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 -).
  • BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09

    Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Verletzung von Beurteilungsgrundsätzen bzw. …

    Rn. 5 § 6 Abs. 1 WBO setzt für den Beginn der Beschwerdefrist (nur) die tatsächliche positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass voraus, es sei denn, dass für die betroffene truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle normative Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt - wie das Truppendienstgericht zutreffend ausgeführt hat - die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - DokBer 2009, 308 ).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 31.10

    Aufhebung der Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung bei Versäumnis der …

    Rn. 28 Allerdings wurde der Antragsteller bereits am 4. August 2009 über die Aufhebungsverfügung und die zu ihr führenden Gründe ohne Formfehler unterrichtet (zu den Voraussetzungen einer "Unterrichtung", die nicht die Aushändigung der Aufhebungsverfügung erfordert, vgl. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 5.09 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 2 Rn. 33), sodass die einmonatige Beschwerdefrist nach § 6 Abs. 1 WBO zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde abgelaufen war.
  • BVerwG, 24.08.2012 - 1 WNB 4.12

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels i.S.d. § 22a Abs. 2 …

    Dabei hat das Truppendienstgericht die Eigenständigkeit des höchstpersönlichen Werturteils des nächsthöheren Vorgesetzten bei der Festlegung der Entwicklungsprognose für den beurteilten Soldaten hervorgehoben und unterstrichen, dass diese Einschätzung mit Rücksicht auf ihren prognostischen Inhalt von den Aussagen und Bewertungen zur Aufgabenerfüllung abweichen kann (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 2 Rn. 52 …und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 30.11 - Rn. 39, 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht