Rechtsprechung
| BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Rüge gegen Richtwerte bei Beurteilungen; Eingriff in subjektives Recht des Soldaten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 1 WBO, § 17 Abs 3 WBO, § 2 SLV 2002
Rüge gegen Richtwerte bei Beurteilungen; Eingriff in subjektives Recht des Soldaten - rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 1 WBO, § 17 Abs 3 WBO, § 2 SLV 2002
Rüge gegen Richtwerte bei Beurteilungen; Eingriff in subjektives Recht des Soldaten - Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Nachprüfung von Richtwerten bei Beurteilungen der Soldaten auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens; Notwendigkeit eines unmittelbaren Eingriffs in die subjektiven Rechte des beurteilten Soldaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit der Nachprüfung von Richtwerten bei Beurteilungen der Soldaten auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens; Notwendigkeit eines unmittelbaren Eingriffs in die subjektiven Rechte des beurteilten Soldaten
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Nachprüfung von Richtwerten bei Beurteilungen der Soldaten auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens; Notwendigkeit eines unmittelbaren Eingriffs in die subjektiven Rechte des beurteilten Soldaten
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Rüge gegen Richtwerte bei Beurteilungen; Eingriff in subjektives Recht des Soldaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zentrale Dienstvorschriften der Bundeswehr - und ihre Anfechtung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 14.11
Beschwerde eines Berufssoldaten gegen die Neufassungen der …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16
Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen lassen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die, obwohl an andere Soldaten gerichtet, in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 1990 - 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316, vom 4. März 2004 - 1 WB 51.03 - und vom 24. Mai 2011 - 1 WB 14.11 - Rn. 14 m.w.N.).Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministers/des Bundesministeriums der Verteidigung auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, - auch zum Folgenden - z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133, vom 8. Mai 2001 - 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 und vom 24. Mai 2011 - 1 WB 14.11 - Rn. 14).
Damit ist seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt (stRspr, vgl. z.B. zu den Vorgängerbestimmungen der ZDv 20/6: BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 14.11 - Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10
Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16
Rn. 18 Aus dem Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - (BVerwGE 141, 113, Rn. 31) folgt entgegen der Auffassung des Antragstellers nichts anderes. - BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13
Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.
Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16
Eine Antragsänderung (bzw. Antragserweiterung) ist im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung nicht statthaft; § 91 VwGO ist nicht anwendbar (stRspr, ausführlich z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 25.04.1974 - I WB 47.73
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Prüfungsentscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16
Die planmäßige Beurteilung zum Vorlagetermin 30. September 2015 und die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten bedurften als truppendienstliche Erstmaßnahmen, gegen die nicht unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eröffnet ist, keiner Rechtsbehelfsbelehrung, weil die Regelungen über die Beschwerdeeinlegung - insbesondere auch über die stets gegebene Möglichkeit, die Beschwerde bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten einzulegen - als jedem Soldaten bekannt vorausgesetzt werden können (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 1974 - 1 WB 47.73, 75.73 - BVerwGE 46, 251 und vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NZWehrr 2016, 31 m.w.N.). - BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00
Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16
Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministers/des Bundesministeriums der Verteidigung auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, - auch zum Folgenden - z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133, vom 8. Mai 2001 - 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 …und vom 24. Mai 2011 - 1 WB 14.11 - Rn. 14). - BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89
Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme
Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16
Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen lassen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die, obwohl an andere Soldaten gerichtet, in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 1990 - 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316, vom 4. März 2004 - 1 WB 51.03 - …und vom 24. Mai 2011 - 1 WB 14.11 - Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01
Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung - …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16
Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministers/des Bundesministeriums der Verteidigung auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, - auch zum Folgenden - z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133, vom 8. Mai 2001 - 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 …und vom 24. Mai 2011 - 1 WB 14.11 - Rn. 14). - BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 51.03
Auslegung des Rechtsschutzbegehrens bei Nichtstellung eines förmlichen Antrags - …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16
Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen lassen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die, obwohl an andere Soldaten gerichtet, in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 1990 - 1 WB 109.89 - BVerwGE 86, 316, vom 4. März 2004 - 1 WB 51.03 - …und vom 24. Mai 2011 - 1 WB 14.11 - Rn. 14 m.w.N.).
- BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 5.17
Anspruch auf Einschreiten der Dienstaufsicht
Rn. 6 Den auf diese Beschwerden gestützten Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 24. Mai 2016 (BVerwG 1 WB 4.16 ) als unzulässig verworfen.Mit dem Rechtsbehelf werde ein dienstaufsichtliches Tätigwerden des Generalinspekteurs der Bundeswehr gemäß § 12 Abs. 3 WBO zu der Beschwerde vom 10. November 2015 (ergänzt mit Schreiben vom 20. November 2015) verlangt, nachdem dieser Rechtsbehelf mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2016 (BVerwG 1 WB 4.16 ) als unzulässig verworfen worden sei.
Unzutreffend gehe das Bundesministerium der Verteidigung im Beschwerdebescheid davon aus, dass nach der abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren BVerwG 1 WB 4.16 für dienstaufsichtliche Ermittlungen nach Nr. 2029 ZDv 2160/6 kein Raum mehr bleibe.
Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 1193/16, ferner die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 670/16, 807/16 und 901/16, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D, sowie die Gerichtsakten der Verfahren BVerwG 1 WB 4.16 und BVerwG 1 WB 33.16 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 19.12.2017 - 1 WDS-VR 10.17
Schriftformerfordernis; qualifizierte elektronische Signatur
Den hierauf bezogenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 24. Mai 2016 - BVerwG 1 WB 4.16 - als unzulässig verworfen.Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 1136/17 und 1377/17 - sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 , BVerwG 1 WB 43.17 , BVerwG 1 WB 4.16 und BVerwG 1 WB 33.16 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 33.16
Beurteilungsverfahren; Anspruch auf Einschreiten der Dienstaufsicht
Rn. 6 Den auf diese Beschwerden gestützten Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 24. Mai 2016 (BVerwG 1 WB 4.16 ) als unzulässig verworfen.Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 670/16, 807/16, 901/16 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D, sowie die Gerichtsakten der Verfahren BVerwG 1 WB 4.16 und BVerwG 1 WB 5.17 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17
Dienstaufsichtliches Einschreiten keine truppendienstliche Maßnahme
Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - 1136/17 und 1377/17 - sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren BVerwG 1 WB 4.16 , BVerwG 1 WB 33.16 und BVerwG 1 WDS-VR 10.17 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen. - BVerwG, 02.02.2018 - 1 WDS-VR 13.17
Aussetzen des Abschlusses des Beurteilungsdurchgangs der planmäßigen Beurteilung …
Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - ... und DL VR ... - sowie die Gerichtsakten zu den Verfahren BVerwG 1 WB 42.17 , BVerwG 1 WB 43.17 , BVerwG 1 WB 5.17 , BVerwG 1 WB 4.16 , BVerwG 1 WB 33.16 und BVerwG 1 WDS-VR 10.17 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
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