Rechtsprechung
| BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 40.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Versetzung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Frist für die Stellung des Antrags
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 18.99
Hinderung an der Einhaltung der Begründungsfrist durch "militärischen Dienst, …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 40.01
Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller an der Einhaltung der Frist gemäß § 7 Abs. 1 WBO durch militärischen Dienst oder andere unabwendbare Zufälle gehindert war (vgl. hierzu Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 18, 19.99 - <BVerwGE 111, 19 [21] = Buchholz 311 § 17 Nr. 35 = NZWehrr 2000, 122> m.w.N.), sind weder von ihm vorgetragen noch ersichtlich. - BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 39.00
Frist für die Einlegung einer Wehrbeschwerde - Anforderungen an des Bekanntwerden …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 40.01
Spätere rechtliche Erkenntnisse und Kenntnisse, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens als aussichtsreicher erscheinen lassen, stellen keinen neuen, selbstständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschluss vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - m.w.N.).
- BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09
Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Verletzung von Beurteilungsgrundsätzen bzw. …
Rn. 4 Der für den Beginn der Beschwerdefrist im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO maßgebliche Beschwerdeanlass ergibt sich - vorbehaltlich der nachträglichen Rechtsschutzmöglichkeit durch einen Antrag nach § 51 VwVfG in analoger Anwendung - regelmäßig aus der truppendienstlichen Maßnahme selbst (Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.0 -), bei der Anfechtung einer Beurteilung oder einer Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten aus dieser selbst (Beschlüsse vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).Rn. 6 Spätere Erkenntnisse über die Beweislage, spätere rechtliche Erkenntnisse oder später erlangte Kenntnisse von sonstigen Umständen, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens lediglich als aussichtsreicher erscheinen lassen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen eigenen, selbständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (Beschlüsse vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 WB 70.81 - NZWehrr 1983, 111, vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 63.89 -, vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 - und vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 12.06 -).
- BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.
Die erst später erhaltene Kenntnis von der konkreten Person des ausgewählten Mitbewerbers begründete keinen gesonderten, selbständigen Beschwerdeanlass, der eine - neue - Beschwerdefrist im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO hätte auslösen können (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 -). - BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 12.06
Beschwerdeanlass; Beurteilung; Förderungswürdigkeit; getrennte Beschwerdefrist
Spätere rechtliche Erkenntnisse und Kenntnisse von sonstigen Umständen, die die Durchführung des Beschwerdeverfahrens lediglich als aussichtsreicher erscheinen lassen, stellen dagegen keinen eigenen, selbständigen Beschwerdeanlass im Sinne des § 6 Abs. 1 WBO dar (stRspr, Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 63.94 -, vom 18. Juli 2000 - BVerwG 1 WB 39.00 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 40.01 -).
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