Rechtsprechung
| BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
SBG §§ 21, 24, 63 Abs. 1; BPersVG a. F. § 8
Keine Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der beteiligungspflichtigen Maßnahme
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der beteiligungspflichtigen Maßnahme
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 S 1 SBG 2016, § 21 S 2 SBG 2016, § 21 S 3 SBG 2016, § 24 Abs 1 Nr 1 SBG 2016, § 63 Abs 1 S 1 SBG 2016
Keine Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der beteiligungspflichtigen Maßnahme - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wehrbeschwerdeverfahren eines örtlichen Personalrats der Bundeswehr wegen Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme; Möglichkeit der Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der beteiligungspflichtigen Maßnahme
- datenbank.nwb.de
Keine Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der beteiligungspflichtigen Maßnahme
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die versäumte Anhörung des Personalrats
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Versetzung eines Soldaten - und das Erörterungsrecht des Personalrats
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 27.18
Anhörung; Einbeziehen des Ergebnisses der Anhörung; Erörterung
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Denn mit dem weiteren Dienstpostenwechsel war dem Antragsteller die Chance genommen, mit argumentativen Mitteln auf die Entscheidung, Oberstleutnant R. nach seiner Wahl zum Gesamtpersonalratsvorsitzenden auf einen Sachbearbeiter-Dienstposten zu versetzen und dort zu verwenden, noch Einfluss zu nehmen (zu diesem Zweck der Anhörung vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - NVwZ-RR 2020, 169 Rn. 39).Daher ist ein auf die Voraussetzungen einer Vorschrift, ihre Auslegung und Anwendung gerichteter Feststellungsantrag in einem gerichtlichen Antragsverfahren über Soldatenbeteiligungsrechte regelmäßig dann die gegebene Antragsart, wenn - wie hier - ein konkretes, bereits anhängiges Beteiligungsverfahren den Anlass setzt bzw. im Falle eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - NVwZ-RR 2020, 169 Rn. 22 m. w. N.).
Speziell für die Beteiligung in Personalangelegenheiten ergibt sich diese Zuständigkeit für die gesamte Anhörung eindeutig aus § 24 Abs. 1 SBG, wonach die Vertrauensperson durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten bzw. (gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 SBG, § 8 BPersVG) der Personalrat durch den Dienststellenleiter angehört werden soll; gemäß § 24 Abs. 3 SBG teilt dann der Disziplinarvorgesetzte bzw. der Dienststellenleiter die Äußerung der Vertrauensperson bzw. des Personalrats der personalbearbeitenden Stelle mit, die das Ergebnis der Anhörung ihrerseits in die Personalentscheidung einbezieht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2015 - 1 WB 37.14 - juris Rn. 45 und vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - NVwZ-RR 2020, 169 Rn. 34).
- BVerwG, 30.10.2018 - 1 WB 25.17
Verletzung der Beteiligungsrechte bei einer Versetzung
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Rn. 22 a) Beruft sich der bei einer Dienststelle der Bundeswehr gebildete Personalrat auf eine Behinderung in seinen Beteiligungsrechten in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, so ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 17 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO - abweichend von § 59 Satz 1 SBG, § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG - der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - juris Rn. 25).Zum anderen ist Zweck des Beschwerdeverfahrens nach § 17 SBG gerade auch die Klärung von vertretungsrechtlichen Zuständigkeiten, Befugnissen und Pflichten (vgl. zu § 16 SBG a. F. BVerwG…, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - juris Rn. 26 m. w. N. und zu § 17 SBG BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - juris Rn. 28).
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11
Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Von diesem Zeitpunkt an hat sich auch das ursprüngliche Anliegen des Antragstellers, das auf die Fortsetzung des Beteiligungsverfahrens gerichtet war, erledigt, weil der Zweck der Anhörung nicht mehr erreicht werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 Rn. 18).
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02
Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Ein atypischer Fall (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 ), bei dem eine Ausnahme von der Soll-Vorschrift in Betracht käme, ist weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich. - BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 60.10
Soldatenbeteiligung; Personalrat; Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit; …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Zum anderen ist Zweck des Beschwerdeverfahrens nach § 17 SBG gerade auch die Klärung von vertretungsrechtlichen Zuständigkeiten, Befugnissen und Pflichten (vgl. zu § 16 SBG a. F. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - juris Rn. 26 m. w. N. und zu § 17 SBG BVerwG…, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - juris Rn. 28). - BVerwG, 19.06.2014 - 1 WB 29.13
Anhörung der Vertrauensperson; Personalrat; Unterrichtung; beabsichtigte …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Der Personalrat als Gesamtgremium kann in Angelegenheiten, die ausschließlich Soldaten betreffen, deren Rechte im gerichtlichen Antragsverfahren geltend machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 2014 - 1 WB 29.13 - juris Rn. 20). - BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 37.14
Beteiligungsrecht des Personalrats; Verkürzung der Dienstzeit
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Speziell für die Beteiligung in Personalangelegenheiten ergibt sich diese Zuständigkeit für die gesamte Anhörung eindeutig aus § 24 Abs. 1 SBG, wonach die Vertrauensperson durch den nächsten Disziplinarvorgesetzten bzw. (gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 SBG, § 8 BPersVG) der Personalrat durch den Dienststellenleiter angehört werden soll; gemäß § 24 Abs. 3 SBG teilt dann der Disziplinarvorgesetzte bzw. der Dienststellenleiter die Äußerung der Vertrauensperson bzw. des Personalrats der personalbearbeitenden Stelle mit, die das Ergebnis der Anhörung ihrerseits in die Personalentscheidung einbezieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2015 - 1 WB 37.14 - juris Rn. 45 …und vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - NVwZ-RR 2020, 169 Rn. 34). - BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 47.21
Spannungsversetzung
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Rn. 31 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Nachholung einer Anhörung des Personalrats rechtlich möglich, solange die zuständige Stelle bei der Entscheidung über die Personalmaßnahme ihr Ermessen noch ausüben und dabei das Ergebnis einer nachgeholten ordnungsgemäßen Anhörung noch in diese Entscheidung einbeziehen kann (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 25. April 2023 - 1 WB 47.21 - juris Rn. 51 m. w. N.). - BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18
Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer …
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Hieran hat die Neufassung von § 63 Abs. 3 SBG nichts geändert (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 WB 17.18 - juris Rn. 18). - BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 74.22
Ermessensfehlerhafte Versetzung eines Personalratsvorsitzenden
Auszug aus BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 42.22
Auf die erfolglos gebliebene Beschwerde von Oberstleutnant R. gegen seine Versetzung hat der Senat mit Beschluss vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - festgestellt, dass die Verfügung Nr. ... des Bundesamts für das Personalmanagement vom 27. Mai 2020 rechtswidrig war.
- OVG Niedersachsen, 21.02.2025 - 5 ME 99/24
Anlassbeurteilungen; Lehrkräfte; Personalrat; Bewerbungsverfahrensanspruch
Die notwendige Beteiligung des zuständigen Personalrates kann ebenso wie die der zuständigen Schwerbehindertenvertretung entsprechend § 1 Abs. 1 NVwVfG, § 45 VwVfG nachgeholt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.11.1983 - BVerwG 2 C 9.82 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 4.6.2019 - BVerwG 1 WDS-VR 6.19 -, juris Rn. 27;… Beschluss vom 22.9.2021 - BVerwG 1 W-VR 7.21 -, juris Rn. 49; Beschluss vom 20.3.2024 - BVerwG 1 WB 42.22 -, juris Rn. 31; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.11.2021 - 5 ME 132/21 -, juris Rn. 14).Die Möglichkeit einer Nachholung mit heilender Wirkung endet spätestens mit dem Zeitpunkt der Erledigung (BVerwG, Beschluss vom 20.3.2024 - BVerwG 1 WB 42.22 -, juris Rn. 32).
Eine Anhörung ist deshalb nur dann ordnungsgemäß nachgeholt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Erledigung in allen Schritten vollständig durchgeführt wurde (BVerwG, Beschluss vom 20.3.2024 - BVerwG 1 WB 42.22 -, juris Rn. 32).
- BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 66.22
Wechsel der Rechtsgrundlage erfordert neue Anhörung des Personalrats
Denn mit Eintritt der Bestandskraft der Entlassung ist dem Antragsteller die Chance genommen, mit argumentativen Mitteln noch auf die Ermessensentscheidung über die Entlassung Einfluss zu nehmen (…zu diesem Zweck der Anhörung vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18 - NVwZ-RR 2020, 169 Rn. 39 und vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25).Eine Anhörung ist deshalb nur dann ordnungsgemäß nachgeholt, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Erledigung in allen Schritten vollständig durchgeführt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 32).
- VGH Hessen, 03.02.2026 - 1 B 2270/25
Nachholung der Beteiligung des Personalrats
Hat sich die Maßnahme bereits erledigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2024 - 1 WB 42/22 -, juris Rn. 32) oder bestehen keine Möglichkeiten der Überdenkung mehr, etwa wegen Schaffung vollendeter Tatsachen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 C 59/81 -, juris Rn. 20), dürfte eine Nachholung der personalvertretungsrechtlichen Maßnahme regelmäßig nicht in Betracht kommen.Dies wird bei einer beamtenrechtlichen Maßnahme in der Regel bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides der Fall sein, da erst der Widerspruchsbescheid die abschließende Verwaltungsentscheidung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2024 - 1 WB 42/22 -, juris 31 …sowie Urteil vom 24. November 1983 - 2 C 9/82 -, juris Rn. 14; OVG NRW…, Urteil vom 18. März 1998 - 12 A 1388/96 -, juris Rn. 44;… Burkholz, in: v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, I/2, HPVG 2023 § 66 Rn. 222).
- VG Kassel, 19.06.2026 - 1 K 2175/22
Schadensersatzpflicht für Beamte setzt konkretes Verhalten voraus
Hat sich die Maßnahme bereits erledigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2024 - 1 WB 42/22 -, juris Rn. 32) oder bestehen keine Möglichkeiten der Überdenkung mehr, etwa wegen Schaffung vollendeter Tatsachen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 C 59/81 -, juris Rn. 20), kommt eine Nachholung der personalvertretungsrechtlichen Maßnahme regelmäßig nicht in Betracht. - BVerwG, 25.06.2025 - 2 WDB 1.25
Erfolgreiche weitere Beschwerde gegen die Feststellung eines Dienstvergehens
Eine Heilung entsprechend § 45 VwVfG wäre zwar noch im Gerichtsverfahren möglich gewesen, ist vor der Erledigung der Maßnahme aber nicht erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - PersV 2024, 467 Rn. 32). - BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25 Erledigung ist eingetreten, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr unter dem 2. April 2025 die Versetzung des Antragstellers zum Bundesamt für ... nach ... verfügt hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22…, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20, vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25 …und vom 28. August 2025 - 1 WB 32.24 - juris Rn. 17).
- BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 11.23
Kein Beteiligungsrecht des Bezirkspersonalrats bei einem Befehl zur Vorbereitung …
Er hat an der gerichtlichen Überprüfung und der begehrten Feststellung, dass seine Beteiligungsrechte verletzt wurden, auch ein berechtigtes Interesse (vgl. zu alledem BVerwG, Beschluss vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 26 m. w. N.). - BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 32.24 Rn. 17 Der Rechtsstreit um die Aufhebung der streitgegenständlichen Versetzungsverfügung hat sich erledigt, nachdem das Bundesamt für das Personalmanagement mit Verfügung Nr. 2400534594 vom 16. Oktober 2024 den weiteren Wechsel des Antragstellers zum 1. November 2024 von dem Dienstposten beim X auf einen anderen Dienstposten beim Y in P. angeordnet hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. März 2021 - 1 WB 12.21 - juris Rn. 22…, vom 29. Februar 2024 - 1 WB 74.22 - juris Rn. 20 und vom 20. März 2024 - 1 WB 42.22 - juris Rn. 25).
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