Rechtsprechung
| BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 43.10 |
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- Bundesverwaltungsgericht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.05.2000 - 7 C 8.99
Kostenerstattung Rechtsanwalt; Widerspruchsverfahren; Notwendigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 43.10
Aus dem Begriff der "Notwendigkeit" der Zuziehung eines Rechtsanwalts folgt nicht, dass die Erstattungsfähigkeit im Vorverfahren eine Ausnahme bleiben müsste; der Gesetzeswortlaut gibt für eine solche Einschränkung keinen Anhaltspunkt (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 7 C 8.99 - Buchholz 428 § 38 VermG Nr. 5). - BVerwG, 21.08.2003 - 6 B 26.03
Vorverfahren; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten; Musterung; …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 43.10
Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. Beschlüsse vom 21. August 2003 - BVerwG 6 B 26.03 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 51 und vom 1. Februar 2007 - BVerwG 6 B 85.06 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 52, jeweils m.w.N.; ähnlich Beschluss vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 124.07 -). - BVerwG, 08.12.2009 - 1 WB 61.09
Bestandskraft; Bevollmächtigter; Erstattungsfähigkeit; Fürsorge; …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 43.10
Nach Wortlaut und Zweck entspricht § 16a Abs. 3 WBO damit den Regelungen der § 80 Abs. 2 VwVfG und § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, so dass sich die hierzu entwickelten Grundsätze auf die Auslegung und Anwendung von § 16a Abs. 3 WBO übertragen lassen (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 = NZWehrr 2010, 123).
- BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 85.06
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Vorverfahren; Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 43.10
Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. Beschlüsse vom 21. August 2003 - BVerwG 6 B 26.03 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 51 und vom 1. Februar 2007 - BVerwG 6 B 85.06 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 52, jeweils m.w.N.; ähnlich Beschluss vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 124.07 -). - BVerwG, 28.09.2009 - 1 WB 31.09
Beschwerdeverfahren; Kostengrundentscheidung; Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 43.10
Rn. 16 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, über den der Senat gemäß § 16a Abs. 5 Satz 3 und 4 WBO in der Besetzung ohne ehrenamtliche Richter entscheidet (vgl. Beschluss vom 28. September 2009 - BVerwG 1 WB 31.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2010, 38), hat Erfolg. - BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 124.07
Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 43.10
Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. Beschlüsse vom 21. August 2003 - BVerwG 6 B 26.03 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 51 und vom 1. Februar 2007 - BVerwG 6 B 85.06 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 52, jeweils m.w.N.; ähnlich Beschluss vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 124.07 -).
- BVerwG, 04.09.2014 - 1 WB 50.13
Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren
Rn. 11 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 61.09 - Buchholz 450.1 § 16a WBO Nr. 2 Rn. 18 = NZWehrr 2010, 123 , vom 18. November 2010 - BVerwG 1 WB 43.10 - Rn. 19 …und vom 20. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 9.10 - Rn. 15) ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren unter Würdigung der jeweiligen Verhältnisse vom Standpunkt einer verständigen Partei aus zu beurteilen.
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