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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2583
BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86 (https://dejure.org/1986,2583)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1986 - 1 WB 44.86 (https://dejure.org/1986,2583)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1986 - 1 WB 44.86 (https://dejure.org/1986,2583)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der vorzeitigen Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - Voraussetzung der Freistellung eines Soldaten auf Zeit vom militärischen Dienst - Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf Teilnahme am allgemeinberuflichen ...

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
    Art. 3 Abs. 1 GG ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Regelung als willkürlich betrachtet werden muß (so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerfGE 1, 14; 30, 409, 413 [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvR 59/71]; BVerwGE 46, 361, 364) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74].
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
    Art. 3 Abs. 1 GG ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Regelung als willkürlich betrachtet werden muß (so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerfGE 1, 14; 30, 409, 413 [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvR 59/71]; BVerwGE 46, 361, 364) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74].
  • BVerwG, 14.01.1975 - I WB 62.74

    Anzugsregelung - Bundeswehr-Hochschule - Studierende Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
    Art. 3 Abs. 1 GG ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, kurzum, wenn die Regelung als willkürlich betrachtet werden muß (so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerfGE 1, 14; 30, 409, 413 [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvR 59/71]; BVerwGE 46, 361, 364) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74].
  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 59.86

    Anspruch eines Soldaten auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst - …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
    Der BMVg hat diesen Antrag mit einem am 1. April 1986 eingegangenen Schreiben vom 10. März 1986 dem Senat zur Entscheidung vorgelegt (Verfahren 1 WB 59/86).
  • BVerwG, 26.03.1984 - 1 WB 13.84

    Durchführung einer Fachausbildung eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
    Einen Anspruch darauf, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft, hat er nicht (vgl. hinsichtlich der Studienbedingungen auch BVerwG Beschluß vom 26. März 1984 - 1 WB 13/84).
  • BVerwG, 23.02.1983 - 1 WB 123.82

    Freistellung eines Soldaten auf Zeit vom militärischen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1986 - 1 WB 44.86
    Das Begehren, vom militärischen Dienst freigestellt zu werden, betrifft die Verwendung des Antragstellers, der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist damit gegeben (vgl. BVerwG Beschluß vom 23. Februar 1983 - 1 WB 123/82).
  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 WB 200.86

    Rechtsmittel

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86).

    Er muß sich aber entgegenhalten lassen, daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (BVerwG Beschluß vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00

    Freistellung vom militärischen Dienst auf Grund einer Fachausbildung - …

    Eine vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst kommt daher nur in Betracht, wenn sie die einzig ermessensgerechte Entscheidung darstellte, der Ermessensspielraum der personalbearbeitenden Stelle also auf Null reduziert wäre (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 - und vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 - m.w.N.).

    Diese Richtlinien sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 - und vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 -), rechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 07.01.1987 - 1 WB 188.86

    Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf Freistellung vom militärischen Dienst wegen …

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86).

    Er muß sich aber entgegenhalten lassen, daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (BVerwG Beschluß vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 109.87

    Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung

    Er muß sich aber entgegenhalten lassen, daß zum Ausgleich hierfür Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz gegeben sind (vgl. §§ 11 und 12 SVG) und daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr selbst optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87).
  • BVerwG, 30.12.1987 - 1 WB 140.87

    Rechtsmittel

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. Januar 1987 - 1 WB 188/86 - und vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86).
  • BVerwG, 12.04.1989 - 1 WB 101.88

    Freistellung vom militärischen Dienst zum Zwecke des Beginns eines Studiums an …

    Insoweit muß sich der Antragsteller jedoch entgegenhalten lassen, daß er keinen Anspruch darauf hat, daß ihm die Bundeswehr optimale Chancen für einen Anschlußberuf verschafft (BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - und vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 108/87).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 1 WB 103.87

    Rechtsanspruch eines Berufssoldaten auf ein Studium an einer öffentlichen …

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - undvom 7. Januar 1987 - 1 WB 188/86).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 92.86

    Antrag auf Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer …

    Von einer ungleichen Behandlung des Antragstellers im Verhältnis zu dem von ihm benannten Dr. ... Wa. kann jedoch keine Rede sein; denn ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht nur innerhalb des gleichen Regelungsbereichs (BVerwG NZWehrr 1980, 149; 1983, 74; Beschluß vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86).
  • BVerwG, 28.10.1986 - 1 WB 173.86

    Rechtsmittel

    Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, weitgehend bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren ein strenger Maßstab anzulegen (…vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl. § 123 RdNrn. 8, 13 a; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 14. April 1986 - 1 WB 44/86 - undvom 30. September 1986 - 1 WB 153/86).
  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 2.03

    Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - …

    Diese Richtlinien sind, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 14. April 1986 - BVerwG 1 WB 44.86 -, vom 28. Januar 1988 - BVerwG 1 WB 4.88 - und vom 12. April 2000 - BVerwG 1 WB 1.00 - ).
  • BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 108.87

    Vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer …

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 WB 186.86

    Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf Freistellung vom militärischen Dienst wegen …

  • BVerwG, 03.09.1986 - 1 WB 126.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.04.1989 - 1 WB 186.88

    Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung mit …

  • BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 90.86

    Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - …

  • BVerwG, 16.10.1986 - 1 WB 156.86

    Rechtsmittel

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