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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6634
BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22 (https://dejure.org/2023,6634)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2023 - 1 WB 45.22 (https://dejure.org/2023,6634)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 (https://dejure.org/2023,6634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SBG § 62 Abs. 3 Satz 1; BPersVG § 52 Abs. 1 Satz 2; AR A-1336/1 Nr. 303, 308, 309, 315, 316
    Neubildung einer Referenzgruppe

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 12.18

    Beurlaubung im öffentlichen Interesse; Datenbasis; Entwicklungsprognose; European …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Sie stellt nämlich die wesentliche und vorentscheidende Weichenstellung für die Verwirklichung des Rechts des freigestellten Soldaten auf ein Fortkommen nach Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG) dar (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 12.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 104 Rn. 14).

    Fachverwandt sind jedenfalls solche Werdegänge, die in dem Sinne vergleichbar sind, dass ihre Angehörigen typischerweise nebeneinander für dieselben Dienstposten qualifiziert sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 12.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 104 Rn. 23).

    Der dem Dienstherrn zustehende Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum erstreckt sich auch auf den Katalog der Kriterien, nach denen unter dem Gesichtspunkt der Homogenität die Referenzgruppe zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 WB 12.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 104 Rn. 19).

    Rn. 45 Soweit der Senat in der Vergangenheit die Bedeutung der beruflich-fachlichen Homogenität für die Bildung einer Referenzgruppe hervorgehoben hatte (…BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 45 und vom 21. März 2019 - 1 WB 12.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 104 Rn. 22), war damit auf das Referenzgruppenmodell nach Maßgabe des Zentralerlasses B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" Bezug genommen.

  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16

    Freistellung vom Dienst; Personalrat; Benachteiligungsverbot; fiktive …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 27).

    Die Bildung einer Referenzgruppe stellt ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung dar (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 36 m. w. N.).

    Rn. 45 Soweit der Senat in der Vergangenheit die Bedeutung der beruflich-fachlichen Homogenität für die Bildung einer Referenzgruppe hervorgehoben hatte (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 45 …und vom 21. März 2019 - 1 WB 12.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 104 Rn. 22), war damit auf das Referenzgruppenmodell nach Maßgabe des Zentralerlasses B-1336/2 "Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten" Bezug genommen.

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 20.20

    Ermessensausübung bei der Bildung der Referenzgruppe hinsichtlich Verletzung des …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Rn. 16 Die Bildung einer Referenzgruppe für freigestellte Soldaten stellt eine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 20.20 - juris Rn. 10 m. w. N.).

    Rn. 31 Die Praxis des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr, dabei gleichermaßen auf den Durchschnittswert der Aufgabenerfüllung und die Entwicklungsprognose in den planmäßigen dienstlichen Beurteilungen abzustellen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 20.20 - juris Rn. 17).

    Dienstliche Beurteilungen können noch als im Wesentlichen gleich eingestuft werden, wenn sie - wie hier - um 0, 3 Punkte differieren und im selben Wertungsbereich liegen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 49 ff., vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 32.18 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 10 Rn. 19 und vom 26. November 2020 - 1 WB 20.20 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Die Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung - wie hier - in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f. zu Steuergesetzen; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 zu Beihilfevorschriften …und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten).

    Rn. 22 Eine andere Beurteilung ist erst dann angezeigt, wenn der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum nicht tätig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 ).

  • BVerwG, 23.11.2022 - 1 WB 21.21

    Die Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten bedarf einer gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Rn. 11 Mit Verfügung vom 4. Januar 2023 sind die Beteiligten darauf hingewiesen worden, dass es für die Förderung freigestellter Soldaten nach dem Referenzgruppenmodell derzeit keine dem Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes genügende normative Grundlage gibt (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 -).

    Rn. 19 a) Dem Referenzgruppenmodell fehlt eine dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes genügende normative Grundlage (BVerwG, Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - Rn. 41 f.).

  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21

    Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Da die für ihn 2017 gebildete Referenzgruppe - wie im Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren - 1 WB 41.21 - ausgeführt - keine Förderung mehr zulässt und damit dem Benachteiligungsverbot nach § 52 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i. V. m. § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG nicht gerecht wird, ist sein Antrag nicht auf die Aufhebung der neugebildeten Referenzgruppe 2021 beschränkt, zu verstehen.

    Durch die Neubildung der Referenzgruppe verletzte er - wie der Beschwerdebescheid zutreffend ausführt - Rechte des Antragstellers schon deshalb nicht, weil die Referenzgruppe von 2017 seine Förderung ausschloss, wie sich aus dem Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren - 1 WB 41.21 - ergibt.

  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 32.18

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Referenzgruppenbildung; Mindestgröße

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Die Auswahl dieser Parameter zur Herstellung einer möglichst großen Homogenität der Vergleichsgruppe ist daher von dem Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Dienstherrn gedeckt (…BVerwG, Beschlüsse vom 3. August 2017 - 1 WB 28.16 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 22 Rn. 28 und vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 32.18 - Buchholz 449.7 § 5 SBG Nr. 10 Rn. 17).

    Dienstliche Beurteilungen können noch als im Wesentlichen gleich eingestuft werden, wenn sie - wie hier - um 0, 3 Punkte differieren und im selben Wertungsbereich liegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 49 ff., vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 32.18 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 10 Rn. 19 …und vom 26. November 2020 - 1 WB 20.20 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Die Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung - wie hier - in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f. zu Steuergesetzen; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 zu Beihilfevorschriften und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten).
  • BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09

    Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag - Nichtigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Die Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung - wie hier - in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f. zu Steuergesetzen; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 zu Beihilfevorschriften …und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 45.22
    Dienstliche Beurteilungen können noch als im Wesentlichen gleich eingestuft werden, wenn sie - wie hier - um 0, 3 Punkte differieren und im selben Wertungsbereich liegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 65 Rn. 49 ff., vom 14. Dezember 2018 - 1 WB 32.18 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 10 Rn. 19 …und vom 26. November 2020 - 1 WB 20.20 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 03.08.2017 - 1 WB 28.16

    Benachteiligungsverbot; Beurteilungsbestimmungen; Größe der Referenzgruppe; Im …

  • BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24

    Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …

    Rn. 45 Demgegenüber hat der für das truppendienstgerichtliche Verfahren der Soldaten zuständige 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner jüngeren Rechtsprechung für die berufliche Förderung freigestellter oder beurlaubter Soldaten eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gefordert (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2022 - 1 WB 21.21 - BVerwGE 177, 121 Rn. 23 ff., vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - NVwZ-RR 2024, 420 Rn. 22 sowie - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 …und vom 1. März 2023 - 1 WB 12.22 u. a. - juris Rn. 56) - ausdrücklich auch für die freigestellte Gleichstellungsbeauftragte (BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 3.22 - BVerwGE 177, 360 Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 2.24

    Fiktive Versetzung eines Personalratsmitglieds; Referenzgruppenmodell; …

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich eine Referenzgruppe durch Funktionsloswerden erledigt oder sie mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen wird; in diesem Fall ist bei der Neubildung auf die Rechtslage nach Aufhebung der bisherigen Referenzgruppe abzustellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 27 f. …und vom 20. März 2024 - 1 WB 55.22 - juris Rn. 13).

    Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - NVwZ-RR 2024, 420 Rn. 22 ff. und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 ff.).

    Dass dabei eine werdegangs- und uniformträgerbereichsübergreifende Betrachtung erfolgt, ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 42 ff.).

    Soldatinnen oder Soldaten in eine Referenzgruppe aufzunehmen, die vom Beginn der äußeren Wirksamkeit der Referenzgruppe durch Bekanntgabe an die betreffende Person an noch nicht einmal theoretisch eine berufliche Entwicklung im Sinne einer Beförderung machen können, widerspricht gleichfalls dem Sinn und Zweck des Referenzgruppenmodells und ist daher treuwidrig (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 47).

  • BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 52.25
    Etwas anderes gilt nur, wenn sich eine Referenzgruppe durch Funktionsloswerden erledigt oder sie mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen wird; in diesem Fall ist bei der Neubildung auf die Rechtslage nach Aufhebung der bisherigen Referenzgruppe abzustellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 27 f. …und vom 20. März 2024 - 1 WB 55.22 - juris Rn. 13).

    Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - NVwZ-RR 2024, 420 Rn. 22 ff. und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 ff.).

  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 62.22

    Referenzgruppenbildung für einen freigestellten Soldaten mit zwei zugewiesenen …

    Etwas anderes gilt nur, wenn sich eine Referenzgruppe durch Funktionsloswerden erledigt oder sie mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen wird; in diesem Fall ist bei der Neubildung auf die Rechtslage nach Aufhebung der ersten Referenzgruppe abzustellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 27 f. …und vom 20. März 2024 - 1 WB 55.22 - juris Rn. 13).

    Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - juris Rn. 22 ff. und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 19 ff.).

    Da Kompetenzbereiche bundeswehrgemeinsam vergeben werden und Referenzpersonen damit aus allen Teilstreitkräften bzw. Uniformträgerbereichen herangezogen werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 39), erscheint es durchaus möglich, auf diese Weise, ggf. auch mittels nachrangiger Kriterien (Nr. 309 AR A-1336/1), eine hinreichend große Referenzgruppe zu bilden.

  • BVerwG, 26.01.2023 - 1 WB 41.21

    Unbegründeter Antrag eines freigestellten Soldaten auf eine fiktive Versetzung …

    Der hiergegen gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 1. April 2022 ist unter dem Aktenzeichen 1 WB 45.22 anhängig.

    Die Frage nach der Rechtskonformität der neuen Referenzgruppe kann daher hier offenbleiben und ist im Verfahren 1 WB 45.22 zu klären.

  • VGH Bayern, 17.08.2023 - 6 CE 23.846

    Fiktive Nachzeichnung der letzten regelmäßigen dienstlichen Beurteilung durch …

    Der Dienstherr hat einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der Prognose (…BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14 - juris Rn. 13; B.v. 23.1.2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 41;… BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2012 - juris Rn. 25).

    Zudem muss die Referenzgruppe auch eine hinreichende Größe, d.h. eine hinreichende Anzahl von Mitgliedern aufweisen, damit statistische Zufälligkeiten, die sich bei kleinen Gruppen gesteigert auswirken können, auf ein hinnehmbares Maß gemindert werden und die Entwicklung der Gesamtgruppe Aussagekraft für den nachzuzeichnenden Werdegang des freigestellten Personalratsmitglieds erhält (…BVerwG, B.v. 11.12.2014 - 1 WB 6.13 - juris Rn. 40, B.v. 14.12.2018 - 1 WB 32.18 - juris Rn. 22; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.1.2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 43).

  • OVG Thüringen, 07.05.2026 - 2 EO 374/25

    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf fiktive Fortschreibung der letzten …

    Abgesehen davon ließe sich das Erfordernis einer solchen gesetzlichen Grundlage aber auch nicht aus der vom Antragsteller in Bezug genommenen Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des BVerwG im Beschluss vom 23. November 2022 - 1 WB 21/21 - sowie in den Beschlüssen vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41/21 und 1 WB 45/22 - ableiten, weil diese Entscheidungen einen völlig anderen Sachverhalt betrafen.
  • BVerwG, 20.03.2024 - 1 WB 55.22

    Referenzgruppenbildung; Rücknahme

    In diesem Fall ist bei der Neubildung auf die Rechtslage nach Aufhebung der ersten Referenzgruppe abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 27).

    Vielmehr verlangt der Gleichbehandlungsgrundsatz die weitere Anwendung des damals in Verwaltungsvorschriften ausgestalteten und heute vom Gesetzgeber in § 27b SG übernommenen Referenzgruppenmodells (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris Rn. 20 …und vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 - juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22

    Neubildung der Referenzgruppe infolge von Ruhestandsversetzungen; …

    Rn. 57 (3) Sofern bei der Prüfung, wie der Antragsteller auf der Grundlage einer korrekten Neubildung der Referenzgruppe zum 1. Oktober 2017 stünde, Schwierigkeiten auftreten sollten, eine ausreichende Zahl von Referenzpersonen zu identifizieren, ist es auch zulässig, Abstriche bei der beruflich-fachlichen Homogenität der Referenzpersonen zu machen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 45.22 - juris LS und Rn. 37 ff.).
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