Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7949
BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92 (https://dejure.org/1992,7949)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1992 - 1 WB 46.92 (https://dejure.org/1992,7949)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - 1 WB 46.92 (https://dejure.org/1992,7949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Soldaten auf Sonderurlaub - Vorbereitung des Berufswechsels eines Soldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um sechs Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse an der Vorbereitung bzw. Aufnahme eines Zivilberufs - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -).

    Das kann nicht Sinn und Zweck des Urlaubsrechts sein (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 -).

    Auch wenn damit nicht nur ganz kurzfristiger Urlaub gemeint wäre, z.B. für Vorstellungsreisen (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 16. März 1981 - BVerwG 1 WB 32.81 -), hätte vorliegend angesichts der Dauer des Sonderurlaubs die Vorbereitung auf einen Berufswechsel allein nicht genügt, um einen wichtigen Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 SUrlV anzuerkennen.

  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 137.91

    Wehrrecht - Sonderurlaub - Nebentätigkeitsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
    Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschluß vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -).

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um sechs Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse an der Vorbereitung bzw. Aufnahme eines Zivilberufs - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -).

  • BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91

    Antrag eines Berufssoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub unter Wegfall der …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 4. September 1991 - BVerwG 1 WB 113.91 - m.w.N.).

    Hiernach ist entscheidender Gesichtspunkt, daß Situationen eintreten können, bei denen mit Rücksicht auf einen nach dem Ausscheiden des Soldaten beabsichtigten Berufswechsel eine vorherige Beurlaubung notwendig erscheint (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 1 WB 113.91 - und vom 6. September 1973 - BVerwG 1 WB 71.73 -).

  • BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
    Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung des Sonderurlaubs gegeben ist, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung (Beschluß vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91

    Umwandlung eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat in das eines Soldaten auf …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
    Das kann nicht Sinn und Zweck des Urlaubsrechts sein (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 7. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 72.91 -).
  • BVerwG, 24.02.1992 - 3 B 15.92

    Irrevisibilität von nicht entscheidungserheblichen Rechtsfragen - Vorbringen …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
    Mit Beschluß vom 3. Juni 1992 - 3 B 15/92 - hat das Verwaltungsgericht Stade den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig erklärt und den Antrag nach § 123 VwGO an das Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - verwiesen.
  • BVerwG, 16.03.1981 - 1 WB 32.81

    Wegfall der Berufsförderung - Sonderurlaub als Ausgleich - Wichtiger Grund - …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
    Auch wenn damit nicht nur ganz kurzfristiger Urlaub gemeint wäre, z.B. für Vorstellungsreisen (vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 - und vom 16. März 1981 - BVerwG 1 WB 32.81 -), hätte vorliegend angesichts der Dauer des Sonderurlaubs die Vorbereitung auf einen Berufswechsel allein nicht genügt, um einen wichtigen Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 SUrlV anzuerkennen.
  • BVerwG, 06.09.1973 - I WB 71.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
    Hiernach ist entscheidender Gesichtspunkt, daß Situationen eintreten können, bei denen mit Rücksicht auf einen nach dem Ausscheiden des Soldaten beabsichtigten Berufswechsel eine vorherige Beurlaubung notwendig erscheint (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 1 WB 113.91 - und vom 6. September 1973 - BVerwG 1 WB 71.73 -).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 46.95

    Recht der Soldaten: Voraussetzungen für den Anspruch auf Verlängerung eines …

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, so können die persönlichen Belange des Soldaten - hier an der Erhaltung der Arztpraxis seiner Ehefrau - als wichtiger Grund im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 SUrlV das dienstliche Interesse an der Dienstleistung des Soldaten nur dann überwiegen, wenn sich der Soldat in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche und nicht von ihm zu vertretende Zwangslage darstellt (…vgl. Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - (a.a.O.), vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -).
  • BVerwG, 02.12.2003 - 1 WB 44.03

    Zulässigkeit einer vorweggenommenen Entscheidung im Falle der Unzumutbarkeit des …

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in entsprechender Anwendung des § 123 VwGO im wehrdienstgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [390] = NZWehrr 1994, 211 = ZBR 1994, 183>).

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung - wie hier - das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 1 WB 113.91 - m.w.N. und vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - ).

  • BVerwG, 12.10.2007 - 1 WDS-VR 9.07
    Ein solcher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in entsprechender Anwendung von § 123 VwGO im wehrdienstgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - DokBer B 1993, 197 und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211).

    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs voraus, dass das Rechtsschutzbegehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich anzustellenden summarischen Prüfung bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 a.a.O., vom 24. August 1993 a.a.O. …und vom 13. August 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.1992 - 1 WB 49.92

    Einberufung zur Eignungsübung bei der Bundeswehr - Antrag auf Entlassung aus dem …

    Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - m.w.N.).

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre, können die persönlichen Belange des Soldaten - das heißt hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 -).

  • BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93

    Urlaubsrecht - Sonderurlaub - Kassenärztliche Praxis - Zulassung

    Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre und neun Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 -BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -).
  • BVerwG, 27.05.2004 - 1 WDS-VR 2.04

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Anforderungen an den …

    Dies setzt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs voraus, dass das Rechtsschutzbegehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich anzustellenden summarischen Prüfung bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - vgl. weiter Beschluss vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 -).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 101.94

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags eines Zeitsoldaten - …

    Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen Urlaub von mehr als einem Jahr, können persönliche Belange des Soldaten nur dann als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV anerkannt werden, wenn dieser sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 -, vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 - und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [391]>).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WDS-VR 8.08
    Ein solcher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in entsprechender Anwendung von § 123 VwGO im wehrdienstgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 BVerwG 1 WB 46.92 DokBer B 1993, 197 und vom 24. August 1993 BVerwG 1 WB 56.93 BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211).
  • BVerwG, 12.02.2009 - 1 WDS-VR 1.09
    Zwar ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in entsprechender Anwendung von § 123 VwGO im wehrdienstgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - DokBer B 1993, 197 und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 1 WDS-VR 1.08
    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in entsprechender Anwendung von § 123 VwGO im wehrdienstgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - DokBer B 1993, 197 und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211).
  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WDS-VR 4.07
  • BVerwG, 24.08.2005 - 1 WDS-VR 3.05
  • BVerwG, 01.08.2006 - 1 WDS-VR 3.06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht