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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77240
BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07 (https://dejure.org/2008,77240)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2008 - 1 WB 47.07 (https://dejure.org/2008,77240)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 1 WB 47.07 (https://dejure.org/2008,77240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht

    Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst; Schwiegermutter; Versetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 11.11.2003 - 1 WB 22.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Die gerichtliche Kontrolle dieses Beurteilungsspielraums hat sich darauf zu beschränken, festzustellen, ob die für die Verwendungsentscheidung zuständige Stelle bei ihrer Entscheidung den Eignungsbegriff verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 11. November 2003 - BVerwG 1 WB 22.03 - m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern oder ob eventuelle Arbeitsschwerpunkte eine zusätzliche Schulung des betroffenen Soldaten erfordern (Beschlüsse vom 11. November 2003 a.a.O. und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Der Begriff der Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten (oder einer Dienststelle der Bundeswehr) voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr, grundlegend: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).

    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbständig anfechtbar (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 34.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 61 = NZWehrr 2007, 164 , vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - und vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 58.06, 64.06 -).

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 15.07

    Maßnahme; militärische Über- und Unterordnung; Rechtsauskünfte; Rechtsberatung.

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Rn. 20 Dies folgt aus der Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbar ist (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31, vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 22.05 - m.w.N. und vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 15.07 - DokBer 2008, 26 ).

    Sie nötigt den jeweiligen Antragsteller, seine in Rede stehenden Rechte vorrangig mit einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag zu verfolgen (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 9. August 2007 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03

    Umdeutung des Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist es eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern oder ob eventuelle Arbeitsschwerpunkte eine zusätzliche Schulung des betroffenen Soldaten erfordern (…Beschlüsse vom 11. November 2003 a.a.O. und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (Beschlüsse vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag; …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Rn. 20 Dies folgt aus der Subsidiaritätsklausel des § 43 Abs. 2 VwGO, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbar ist (Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31, vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 22.05 - m.w.N. und vom 9. August 2007 - BVerwG 1 WB 15.07 - DokBer 2008, 26 ).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 34.06

    Begründungserfordernis; Beschleunigungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbständig anfechtbar (…stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 34.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 61 = NZWehrr 2007, 164 , vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - und vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 58.06, 64.06 -).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 127.83

    Militärischer Vorgesetzter - Rechtswidrigkeit eines Verhaltens - Antrag auf …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Der Begriff der Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten (oder einer Dienststelle der Bundeswehr) voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr, grundlegend: Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 1 WB 120.94

    Recht der Soldaten: Rechtsgrundlagen für eine Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Rn. 32 Die Versetzung, eine spezielle Form der dienstlichen Anweisung zu einer bestimmten militärischen Verwendung, findet ihre Rechtsgrundlage in § 3 Abs. 1 SG i.V.m. der grundgesetzlichen Wehrverfassung nach Art. 87a Abs. 1 GG; einer zusätzlichen besonderen gesetzlichen Grundlage für Versetzungen bedarf es nicht (Beschluss vom 19. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 120.94 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 4 = NZWehrr 1996, 65;… Walz/Eichen/Sohm, SG, § 3 Rn. 59).
  • BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 58.06

    Maßnahme; Beschwer; Einsatz von Sanitätssoldaten für die Lagersicherung; …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbständig anfechtbar (…stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 34.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 61 = NZWehrr 2007, 164 , vom 8. März 2007 - BVerwG 1 WB 43.06 - und vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 58.06, 64.06 -).
  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung im Bereich des Militärischen …

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 22.05
  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 62.90

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Geltendmachung einer persönlichen Beschwer

  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 43.06
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06

    Maßnahme; vorläufige Dienstenthebung

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09

    Anspruch auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung bzgl. einer …

    Rn. 4 Der Senat hat den Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die genannte Versetzung nach B. mit Beschluss vom 9. Januar 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.07 - abgelehnt und den zugleich gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - zurückgewiesen.

    Der Senat hat bereits in dem den Antragsteller betreffenden Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - ausgeführt, dass der Antragsteller die ihm aus Anlass seiner Versetzung vom ...kommando in K. nach Bo. zugesagte Umzugskostenvergütung mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 mehr als drei Jahre lang nicht ausgenutzt hat, weil er entgegen mehrfacher Ankündigungen den Umzug von Ba. nach Ahrensburg nicht durchgeführt hat.

    Insoweit verweist der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - (…Rn. 22 und 23), die dem Antragsteller bekannt sind.

    Danach muss der jeweilige Antragsteller seine in Rede stehenden Rechte vorrangig mit einem Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag verfolgen (Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - m.w.N.).

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 12.11

    Beurteilungsspielraum; Geheimschutzbeauftragter; Sicherheitsrisiko; …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats besteht deshalb auch bei der prognostischen Beurteilung der Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung ein Beurteilungsspielraum des zuständigen (militärischen) Vorgesetzten, und zwar bei dienstpostenbezogenen Eignungsurteilen für höherwertige Dienstposten (Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - jeweils m.w.N.) und für Dienstposten, die im Wege der "Querversetzung" nach den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten (vom 3. März 1988 in der zuletzt geänderten Fassung vom 9. Juni 2009 ) besetzt werden sollen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 1.05 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 36…, vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 29.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 40 Rn. 29, vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - ).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 1 WDS-VR 3.08
    Den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen die o.a. Versetzungsverfügung des Personalamts der Bundeswehr hat der Senat unter Berücksichtigung auch dieser beiden Atteste mit Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - 1064/07 und 1021/07 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, und die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 47.07, BVerwG 1 WDS-VR 10.07, BVerwG 1 WB 35.04, BVerwG 1 WB 39.04 und BVerwG 1 WDS-VR 4.04 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Das ist hier der Fall, denn der Senat hat in der Hauptsache den Antrag des Antragstellers auf Aufhebung der o.a. Versetzungsverfügung des Personalamts der Bundeswehr durch Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - zurückgewiesen.

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Die gerichtliche Kontrolle des Beurteilungsspielraums hat sich darauf zu beschränken festzustellen, ob die für die Verwendungsentscheidung zuständige Stelle bei dieser Entscheidung den Eignungsbegriff verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (stRspr, Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - m.w.N.).

    Dabei ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder Vorverwendung erfordern und ob möglicherweise erforderliche Schulungs- oder Einarbeitungsmaßnahmen bereits vor der Versetzung abgeschlossen sein müssen oder erst während der Verwendung auf dem Dienstposten erfolgen sollen (vgl. Beschlüsse vom 11. November 2003 - BVerwG 1 WB 22.03 - und vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 13.10.2008 - 1 WDS-VR 14.08
    Den zugleich gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - 868/08 und 869/98 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, und die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 47.07, BVerwG 1 WDS-VR 10.07, BVerwG 1 WB 35.04, BVerwG 1 WB 39.04, BVerwG 1 WDS-VR 4.04 sowie BVerwG 1 WB 65.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Abschließend weist der Senat darauf hin, dass der Antragsteller mit seinen Einwendungen gegen seine Zuversetzung zum Logistikzentrum des Heeres in Bad Neuenahr verkennt, dass über die zugrunde liegende Versetzungsverfügung durch Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - rechtskräftig entschieden worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 4 S 660/11

    Pflicht des Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen …

    Rn. 54 Angesichts dieser sich aus mehreren Erwägungen heraus ergebenden materiellen Rechtswidrigkeit des Richtwertesystems kann der Senat dahingestellt sein lassen, ob der Beklagte die Einführung eines solchen Systems, die eine vollständige Abkehr von dem bisherigen Bewertungssystem darstellte, ohne normative Grundlage vornehmen konnte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.05.2009 - 1 WB 47.07 -, BVerwGE 134, 59).
  • BVerwG, 09.01.2008 - 1 WDS-VR 10.07
    Der Bundesminister der Verteidigung - PSZ I 7 - hat die weitere Beschwerde als Antrag auf gerichtliche Entscheidung gewertet und diesen Antrag (nunmehr BVerwG 1 WB 47.07) sowie den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit seiner Stellungnahme vom 10. Dezember 2007 dem Senat vorgelegt.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - 1064/07 und 1021/07 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, und die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 47.07, BVerwG 1 WB 35.04, BVerwG 1 WB 39.04 und BVerwG 1 WDS-VR 4.04 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WDS-VR 6.08
    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der Vorlage des Hauptsacheverfahrens durch den Bundesminister der Verteidigung beim Senat (hier: 11. März 2008) maßgeblich (Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 -).

    Rechtsschutz wird allein gegen die Maßnahme selbst gewährt; nur im Rahmen der Anfechtung einer Maßnahme oder Entscheidung kann auch eine Überprüfung auf eventuelle Verfahrensfehler erfolgen (Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 40.11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten …

    In diesem Zusammenhang ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine der gerichtlichen Nachprüfung entzogene Frage der militärischen Zweckmäßigkeit, ob und inwieweit die auf einem militärischen Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben eine besondere Ausbildung oder eine spezifische Vorverwendung der Bewerber erfordern (vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 65.08
    Den zugleich gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - zurück.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - 868/08 und 869/98 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, und die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 47.07 , BVerwG 1 WDS-VR 10.07 , BVerwG 1 WB 35.04 , BVerwG 1 WB 39.04 , BVerwG 1 WDS-VR 4.04 sowie BVerwG 1 WDS-VR 14.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 23.07

    Antragsgegenstand; Maßnahme; Mobbing.

  • BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10

    Benachteiligung eines Berufssoldaten in der Laufbahn der Offiziere des …

  • BVerwG, 19.06.2014 - 1 WB 52.13

    Überprüfung der Ermessensentscheidung bei Ablehnung der Bewerbung eines …

  • BVerwG, 13.10.2009 - 1 WDS-VR 7.09

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten trotz einer wegen Depressionen …

  • BVerwG, 13.11.2009 - 1 WDS-VR 7.09
  • BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
  • BVerwG, 29.05.2008 - 1 WDS-VR 10.08
  • BVerwG, 14.07.2009 - 1 WDS-VR 3.09

Redaktioneller Hinweis

  • Die unter anderem gegen diesen Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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