Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Dienstvorgesetzten zur Kommandierung in eine zivile Kassenzahnarztpraxis für die Dauer von sechs Monaten - Rechtsanspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung - Vorliegen schwerwiegender persönlicher Gründe - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; SG § 6; WBO § 17 Abs. 1 § 21
Recht der Soldaten: Weiterbildung von Zahärzten in einer kassenzahnärztlichen Privatpraxis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95
Der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) gebietet, wesentlich Gleiches gleich, wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (so BVerfGE 3, 58 [135]). - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95
Was dabei in Ansehung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, ist stets in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts, der geregelt werden soll, festzustellen (so BVerfGE 75, 108 [157]). - BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95
Das gilt aber nur, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, daß die Beachtung bei einer allgemeinen Regelung nach einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (so BVerfGE 9, 124 [130]).
- BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57
Hebammenaltersgrenze
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95
Es ist zwar denkbar, daß die Nichtausdehnung solcher Regelungen auf Vergleichsfälle verfassungswidrig ist (so BVerfGE 9, 338 [342]). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95
Niemand kann aber allein daraus, daß einer Gruppe aus besonderem Grund besondere Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsmäßiges Gebot herleiten, genau dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (so BVerfGE 49, 192 [208]). - BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; Beschluß vom 20. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung des BMVg, ihn in eine zivile Kassenzahnarztpraxis zu kommandieren, vom Gericht nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, also auf Null geschrumpft wäre(Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [f.]> undvom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 -). - BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74
Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; Beschluß vom 20. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung des BMVg, ihn in eine zivile Kassenzahnarztpraxis zu kommandieren, vom Gericht nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, also auf Null geschrumpft wäre(Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [f.]> undvom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 -). - BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 37.86
Voraussetzung für eine Versetzung auf einen A-15-Dienstposten - Aufhebung einer …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 48.95
Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; Beschluß vom 20. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>), wobei die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung des BMVg, ihn in eine zivile Kassenzahnarztpraxis zu kommandieren, vom Gericht nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, also auf Null geschrumpft wäre(Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [f.]> undvom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 -).
- BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 116.95
Verlängerung einer nichtdienstpostengerechten Verwendung - Aufhebung einer …
Diese Ermessensentscheidung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung seines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessen überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N., vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 48.95 - <NZWehrr 1996, 75>). - BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96
Ermessensspielraum bei der Bewerberauswahl bzgl. eines zu besetzenden …
Diese Ermessensentscheidung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung seines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessen überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N., vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245 f.]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 48.95 - <NZWehrr 1996, 75>). - BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 52.96
Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 Soldatengesetz (SG) - Verstoß …
Diese Ermessensentscheidung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung seines Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N., vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245 f.]> und vom 29. August 1995 - BVerwG 1 WB 48.95 -).
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