Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 26.10.2023 - 1 WB 28.22
Anrechnung von Ausbildungszeiten auf die Ausbildung zum Offizier des …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
Eine Verkürzung der Ausbildungs- und Beförderungszeiten in der Folge einer Anrechnung nach § 47 Abs. 3 Satz 2 SLV löst keinen Automatismus hinsichtlich einer Beförderung aus und sie prägt auch den Gang der weiteren Ausbildung des Anwärters nicht entscheidend vor (…so zur Anrechnungsbestimmung in § 41 Abs. 2 SLV a. F. BVerwG, Beschlüsse vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - juris Rn. 18 und vom 26. Oktober 2023 - 1 WB 28.22 - juris Rn. 21).Im Rahmen eines solchen Rechtsstreites wird die Anrechenbarkeit eines konkreten Lehrganges auf die Ausbildung inzident überprüft, ohne dass dem Antragsteller die Bestandskraft der Entscheidung entgegengehalten werden kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 1 WB 29.20 - juris Rn. 17 m. w. N. und vom 26. Oktober 2023 - 1 WB 28.22 - juris Rn. 22).
Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde jedenfalls gegen den Zeitpunkt oder Zeitraum der Versetzung zu wenden, wenn der Beginn des fraglichen Lehrganges den Zeitpunkt der Versetzung zu der Ausbildungseinrichtung bestimmt und die Versetzung zum Zweck der Teilnahme an dem Lehrgang erfolgt (…zu BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 1 WB 29.20 - juris Rn. 18 und vom 26. Oktober 2023 - 1 WB 28.22 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 29.20
Anrechnung des Studiums 'Wirtschaftsrecht LL.B.' auf die …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
Im Rahmen eines solchen Rechtsstreites wird die Anrechenbarkeit eines konkreten Lehrganges auf die Ausbildung inzident überprüft, ohne dass dem Antragsteller die Bestandskraft der Entscheidung entgegengehalten werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 1 WB 29.20 - juris Rn. 17 m. w. N. …und vom 26. Oktober 2023 - 1 WB 28.22 - juris Rn. 22).Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde jedenfalls gegen den Zeitpunkt oder Zeitraum der Versetzung zu wenden, wenn der Beginn des fraglichen Lehrganges den Zeitpunkt der Versetzung zu der Ausbildungseinrichtung bestimmt und die Versetzung zum Zweck der Teilnahme an dem Lehrgang erfolgt (zu BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 1 WB 29.20 - juris Rn. 18 …und vom 26. Oktober 2023 - 1 WB 28.22 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02
Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 …und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
- BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11
Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 26 ff. …und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16
Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32). - BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15
Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
Soweit der Dienstherr für die Ausübung des Ermessens allgemeine Regelungen etwa in Zentralen Dienstvorschriften vorgegeben hat, sind diese im Rahmen des Gebotes der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m. w. N.). - BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18
Antrag auf Feststellung der Befangenheit; dienstlich anfechtbare Maßnahme
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18
Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
Dies gilt beispielsweise für die Zuordnung eines Soldaten zu einer bestimmten Ausbildungs- und Verwendungsreihe, weil diese den weiteren Werdegang eines Soldaten weitgehend festlegt (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 7.18 - juris Rn. 10). - BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18
Anrechnung von Vordienstzeiten
Auszug aus BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 5.25
Eine Verkürzung der Ausbildungs- und Beförderungszeiten in der Folge einer Anrechnung nach § 47 Abs. 3 Satz 2 SLV löst keinen Automatismus hinsichtlich einer Beförderung aus und sie prägt auch den Gang der weiteren Ausbildung des Anwärters nicht entscheidend vor (so zur Anrechnungsbestimmung in § 41 Abs. 2 SLV a. F. BVerwG, Beschlüsse vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - juris Rn. 18 …und vom 26. Oktober 2023 - 1 WB 28.22 - juris Rn. 21).
- BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 6.24
Anrechnung einer Vorausbildung im Rahmen der Ausbildung zum Offizier des …
Die Entscheidung über die Anrechnung von vor der Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes absolvierten Ausbildungen auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit nach § 47 Abs. 3 Satz 2 SLV (§ 41 Abs. 2 SLV a. F.) ist auch keine Entscheidung, die den Werdegang des Soldaten soweit festgelegt, dass sie als anfechtbare Maßnahme gewertet werden muss (vgl. ausführlich BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2025 - 1 WB 5.25 - juris Rn. 15 ff.).Der Soldat hat keinen Anspruch darauf, dass eine Entscheidung über die Anrechnung unabhängig von einer konkret beabsichtigten Kommandierung oder Versetzung zu einem Ausbildungsteil, auf den die Vorausbildungszeit angerechnet werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2025 - 1 WB 5.25 - juris Rn. 20 f.) gleichsam "auf Vorrat" durchgeführt wird (vgl. zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung ohne beabsichtigte sicherheitsempfindliche Verwendung BVerwG…, Beschluss vom 30. Januar 2025 - 1 WB 7.24 - NVwZ 2025, 931 Rn. 24 m. w. N.).
Soweit der Dienstherr für die Ausübung des Ermessens allgemeine Regelungen etwa in Zentralen Dienstvorschriften vorgegeben hat, sind diese im Rahmen des Gebotes der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) grundsätzlich maßgeblich, soweit im Übrigen der gesetzliche Rahmen nicht überschritten wird (…BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 1 WB 28.15 - juris Rn. 29 m. w. N. und vom 26. Juni 2025 - 1 WB 5.25 - juris Rn. 24).
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