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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8012
BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91 (https://dejure.org/1991,8012)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 1 WB 50.91 (https://dejure.org/1991,8012)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 1 WB 50.91 (https://dejure.org/1991,8012)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz - Vorgehen gegen den Erlass eines Bundesministers - Maßgeblichkeit von Vorschriften zum äußeren Erscheinungsbild von Soldaten - Unterschiedliche Behandlung nach Geschlecht

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
    In den Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht bisher einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG festgestellt hat, ist es stets ausdrücklich davon ausgegangen, daß ein 'erheblicher' bzw. 'nicht unerheblicher' Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorlag (BVerfGE 16, 194, 198 [BVerfG 10.06.1963 - 1 BvR 790/58]: Entnahme von Gehirn- oder Rückenmarkflüssigkeit; BVerfGE 17, 108, 115 [BVerfG 25.07.1963 - 1 BvR 542/62]: Hirnkammerluftfüllung).

    Dagegen hat es dann, wenn die Erheblichkeit des Eingriffs zweifelhaft sein konnte, jeweils dahingestellt sein lassen, ob die Maßnahme überhaupt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit enthielt (BVerfGE 5, 13, 15 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 190/55]: einfache Blutentnahme zu Untersuchungszwecken; BVerfGE 17, 108, 115 [BVerfG 25.07.1963 - 1 BvR 542/62]: hirnelektrische Untersuchung).

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
    In den Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht bisher einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG festgestellt hat, ist es stets ausdrücklich davon ausgegangen, daß ein 'erheblicher' bzw. 'nicht unerheblicher' Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vorlag (BVerfGE 16, 194, 198 [BVerfG 10.06.1963 - 1 BvR 790/58]: Entnahme von Gehirn- oder Rückenmarkflüssigkeit; BVerfGE 17, 108, 115 [BVerfG 25.07.1963 - 1 BvR 542/62]: Hirnkammerluftfüllung).
  • BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56

    Rechtssätze - Rechtfertigungsgründe - Materielle Gesetze - Gewohnheitsrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
    Denn das enge Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft führt unter den Bedingungen einer hochtechnisierten Zivilisation zu so mannigfachen Berührungen der körperlichen Sphäre, daß es schlechterdings nicht Sinn des Grundrechtsschutzes sein kann, die Menschen auch vor solchen Beeinträchtigungen der Körpersphäre zu schützen, die unwesentlich sind (BGHSt 11, 241).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
    Dagegen hat es dann, wenn die Erheblichkeit des Eingriffs zweifelhaft sein konnte, jeweils dahingestellt sein lassen, ob die Maßnahme überhaupt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit enthielt (BVerfGE 5, 13, 15 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 190/55]: einfache Blutentnahme zu Untersuchungszwecken; BVerfGE 17, 108, 115 [BVerfG 25.07.1963 - 1 BvR 542/62]: hirnelektrische Untersuchung).
  • BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69

    Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
    Denn Allgemeinbefehle sind nicht nach Art einer abstrakten Normenkontrolle generell auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, sondern nur in ihrem Verhältnis zu einem beschwerdeführenden und durch den Befehl beschwerten Soldaten (Beschluß vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88>).
  • BVerwG, 26.05.1982 - 1 WB 26.81

    Anforderungen an die dienstliche Reglementierung des äußeren Erscheinungsbildes …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
    Denn der Befehl ist durch das Hinzutreten weiblicher Soldaten des Sanitäts- und Militärmusikdienstes gegenüber dem Antragsteller, der diesen Laufbahnen nicht angehört, nicht rechtswidrig (vgl. Beschluß vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 26.81 -).
  • BGH, 05.07.1966 - 5 StR 280/66

    Haareabschneiden in der Gaststätte - §§ 223, 224, § 13, §§ 25, 27 StGB, …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
    Nur unter dieser Einschränkung wird das Abschneiden von Haaren als Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne angesehen (…vgl. Leipziger Kommentar zum StGB, 8. Aufl. § 223 Anm. 2 a), so daß jeweils nur bei entstellendem oder entwürdigendem Haarabschneiden die Erfüllung des Tatbestandes des § 223 StGB in Betracht gezogen worden ist (…Schönke/Schröder, StGB 13. Aufl. § 223 Rz 3: Zopfabschneiden; RGSt 29, 58: Abschneiden von Teilen eines Bartes; BGH NJW 1953, 1440: unregelmäßiges Kurzschneiden der Haare eines Mädchens; BGH NJW 1966, 1763: Abschneiden von Teilen des Haupthaares und der Schamhaare einer jungen Frau).
  • BVerwG, 25.07.1972 - I WB 127.72

    Haar-Erlaß - § 10 Abs. 4 SG, Art. 1, 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
    Der Senat hat zu den entsprechenden Regelungen des Erlasses vom 13. Mai 1972, die inhaltlich im wesentlichen mit der hier streitgegenständlichen Regelung übereinstimmen, ausgeführt (Beschluß vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72]>):.
  • RG, 02.07.1896 - 1881/96

    Liegt im Abschneiden des Bartes gegen den Willen des Beschädigten eine …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 50.91
    Nur unter dieser Einschränkung wird das Abschneiden von Haaren als Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne angesehen (…vgl. Leipziger Kommentar zum StGB, 8. Aufl. § 223 Anm. 2 a), so daß jeweils nur bei entstellendem oder entwürdigendem Haarabschneiden die Erfüllung des Tatbestandes des § 223 StGB in Betracht gezogen worden ist (…Schönke/Schröder, StGB 13. Aufl. § 223 Rz 3: Zopfabschneiden; RGSt 29, 58: Abschneiden von Teilen eines Bartes; BGH NJW 1953, 1440: unregelmäßiges Kurzschneiden der Haare eines Mädchens; BGH NJW 1966, 1763: Abschneiden von Teilen des Haupthaares und der Schamhaare einer jungen Frau).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 64.93

    Gleichheitssatz - Haartracht bei Soldaten - Abweichende Regelungen für …

    der Senat mit Beschlüssen vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 <NZWehrr 1992, 72> und BVerwG 1 WB 50.91 - auch nach Änderung der Regelungen über die Haar- und Barttracht in Nr. 503 ZDv 10/5 für männliche Soldaten aufrechterhalten und dazu weiter ausgeführt, daß sich aus den abweichenden Regelungen für weibliche Soldaten in den Laufbahnen des Sanitäts- und Militärmusikdienstes für männliche Soldaten außerhalb dieser Laufbahnen, in denen Frauen nicht eingesetzt würden, keine Ansprüche aus dem Gleichheitssatz ergäben.
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 24.99

    Geschlecht als Differenzierungsmerkmal im Fall unterschiedlicher Regelungen zur …

    Da der Antragsteller der Laufbahn des Truppendienstes angehört, der weibliche Soldaten nicht angehören können, fehlt es somit schon an einem vergleichbaren Sachverhalt, der zu einem Verstoß gegen den Gleichheitssatz führen könnte (vgl. dazu Beschlüsse vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 2.91 - <NZWehrr 1992, 72> und - BVerwG 1 WB 50.91 -).
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