Rechtsprechung
| BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verlängerung einer Auslandsverwendung - Integrierte Stäbe im Inland - Auslandsverwendungsdauer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; WBO § 17 Abs. 1 § 21
Verlängerung der Auslandsverwendung eines Soldaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90
Anspruch eines Soldaten auf Verlängerung einer Auslandsverwendung - Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Der BMVg hat das Schreiben vom 27. November 1989 mit Schreiben vom 26. März 1990 dem Senat als Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorgelegt (1 WB 50/90).Die Akten 1 WB 50/90, die Verfahrensakten des BMVg - P II 5 - 808/89, 212/90 - sowie die Personalakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, haben dem Senat bei der Entscheidung vorgelegen.
- BVerwG, 15.12.1982 - 1 WB 97.82
Antrag auf Aufhebung der Versetzungsverfügung gegenüber einem Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (BVerwG Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - 1 WB 83/81 - und vom 15. Dezember 1982 - 1 WB 97/82 - m.w.N.).Es ist ein legitimes Anliegen der Personalführung, möglichst vielen dazu qualifizierten Soldaten eine Auslandsverwendung zukommen zu lassen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschluß vom 15. Dezember 1982 aaO).
- BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 73, 51 f. m.w.N.).
- BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82
Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Eine ausdrücklich Erklärung des BMVg, die dem Antragsteller die gewünschte Verlängerung der Verwendung in F... auch nur in Aussicht gestellt hätte, liegt nicht vor (vgl. BVerwGE 76, 243, 254) [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82]. - BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Soldaten aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen (BVerwGE 53, 95). - BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Wenn von den vorgesehenen Verwendungszeiten zugunsten eines Soldaten abgewichen wird, so bedeutet das kein rechtswidriges Verhalten gegenüber einem Soldaten, bei dem an diesen festgehalten wird (BVerwGE 53, 280, 285) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75]. - BVerwG, 11.05.1982 - 1 WB 83.81
Verwendung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (BVerwG Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - 1 WB 83/81 - und vom 15. Dezember 1982 - 1 WB 97/82 - m.w.N.). - BVerwG, 21.01.1988 - 1 WB 3.88
Auslandsverwendung - Zeitliche Beschränkung - Befürwortung der Verlängerung - …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits - wenn auch nur vorläufig - das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 - und vom 21. Januar 1988 - 1 WB 3/88). - BVerwG, 30.12.1987 - 1 WB 140.87
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits - wenn auch nur vorläufig - das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 30. Dezember 1987 - 1 WB 140/87 - und vom 21. Januar 1988 - 1 WB 3/88). - BVerwG, 15.09.1983 - 1 WB 101.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.05.1990 - 1 WB 51.90
Jedenfalls unter diesen Umständen ist es für den Antragsteller nicht unzumutbar, seine Familie bis zur Erreichung des angestrebten Schulabschlusses der Tochter in den USA zu belassen und seinerseits den Dienst am 1. Juli 1990 bei der 4. ATAF anzutreten (BVerwG Beschluß vom 15. September 1983 - 1 WB 101/83). - BVerwG, 04.09.1985 - 1 WB 89.85
Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Versetzung eines Soldaten - …
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 WB 50.90
Anspruch eines Soldaten auf Verlängerung einer Auslandsverwendung - Anspruch …
Der Senat hat diesen Antrag mit Beschluß vom 8. Mai 1990 (1 WB 51/90) zurückgewiesen, weil ein dienstliches Bedürfnis für die Ablehnung der Verlängerung der Verwendung auf dem bisherigen Dienstposten in F... über den 30. Juni 1990 hinaus sich zunächst schon daraus ergebe, daß der Antragsteller zu dem angegebenen Zeitpunkt die in dem Erlaß BMVg - P II 1 - 16-26-04/19 (C) - vom 5. April 1983 über die "Verwendung von Soldaten im Ausland und bei integrierten Stäben im Inland" (VMBl 1984, 170) festgelegte normale Verwendungszeit von drei Jahren (Nr. 1.2 des Erlasses) bereits überschritten habe und darüber hinaus der Dienstposten des Antragstellers nach dem Ablauf der für seine Verwendung in Fort Bliss vorgesehenen Zeit mit einem anderen, für das neue Verwendungsprofil ausgebildeten und vorbereiteten Offizier besetzt werden solle.Dies sei in einer für das Eilverfahren ausreichenden Weise jedenfalls hinsichtlich der Wegversetzung durch den Beschluß des Senats vom 8. Mai 1990 (1 WB 51/90) geklärt.
Verfahren 1 WB 50/90 - Hauptsache zu 1 WB 51/90 - entschieden durch Beschluß vom 8. Mai 1990 und.
- BVerwG, 16.04.1992 - 1 WB 28.92
Versetzung eines Soldaten - Wahrung des Prinzips der jederzeitigen Versetzbarkeit …
Auch die schulische Situation des Sohnes mußte den BMVg nicht hindern, den Antragsteller zu versetzen (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 15. September 1983 - BVerwG 1 WB 101.83 - und vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 WB 51.90 -). - BVerwG, 27.06.1990 - 1 WB 73.90
Voraussetzungen für die Versetzung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die …
Der BMVg hat das Schreiben vom 27. November 1989 mit Schreiben vom 26. März 1990 dem Senat als Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Entscheidung zugeleitet (1 WB 51/90). - BVerwG, 23.05.1990 - 1 WB 74.90
Zulassung zur Teilnahme an einem Lehrgang - Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
Erreicht der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits - wenn auch nur vorläufig - das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung: vgl. zuletzt BVerwG Beschluß vom 8. Mai 1990 - 1 WB 51/90).
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