Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VwGO § 113 Abs. 1 Satz 2; SG § 10 Abs. 3; WBO § 13 Abs. 1 Satz 1
Folgenbeseitigungsanspruch, Fürsorgepflicht, Widerruf unwahrer Tatsachenbehauptungen. - Bundesverwaltungsgericht
Folgenbeseitigungsanspruch; Fürsorgepflicht; Widerruf unwahrer Tatsachenbehauptungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wehrbeschwerdeverfahrensrecht - Folgenbeseitigungsanspruch; Fürsorgepflicht; Widerruf unwahrer Tatsachenbehauptungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2007, 132 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 17.07.1974 - I WB 124.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl. § 19 Rn. 9).Die analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO im gerichtlichen Antragsverfahren nach § 17 WBO (gegebenenfalls i.V.m. §§ 21 Abs. 2 Satz 1, § 22 WBO) korrespondiert mit der für das vorgerichtliche Wehrbeschwerdeverfahren ausdrücklich in § 13 Abs. 1 Satz 1 WBO vorgesehenen Möglichkeit der Folgenbeseitigung; diese Norm bestimmt, dass einer begründeten Beschwerde nicht nur stattzugeben, sondern zusätzlich "für Abhilfe zu sorgen" ist, dass also eine Folgenbeseitigung über die Aufhebung der belastenden Maßnahme hinaus stattfinden soll (Beschluss vom 17. Juli 1974, a.a.O.;… Böttcher/Dau, a.a.O. § 13 Rn. 8).
Die Zulässigkeit eines Folgenbeseitigungsantrages setzt deshalb voraus, dass er zusammen mit der Anfechtung der beanstandeten Maßnahme - spätestens im gerichtlichen Antragsverfahren gegen diese Maßnahme - geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 17. Juli 1974, a.a.O., vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/Dau, a.a.O. § 19 Rn. 9).
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 WB 27.93
Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten - Freistellung vom militärischen Dienst …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt indessen die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden keine selbstständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 (i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 und § 22) WBO dem zuständigen Gericht nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, hat der Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).
Bei einer derartigen Konstellation hat der betroffene Soldat kein Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte gerichtliche Feststellung, dass die Vorlage an das zuständige Wehrdienstgericht ohne sachlichen Grund verzögert worden ist (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).
- BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 3.00
Selbstständige Anfechtung der Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt indessen die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden keine selbstständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar (vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 - jeweils m.w.N.).Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 (i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 und § 22) WBO dem zuständigen Gericht nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, hat der Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO die Möglichkeit, seinen Antrag als Untätigkeitsantrag selbst bei Gericht anzubringen (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).
Bei einer derartigen Konstellation hat der betroffene Soldat kein Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte gerichtliche Feststellung, dass die Vorlage an das zuständige Wehrdienstgericht ohne sachlichen Grund verzögert worden ist (Beschlüsse vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 27.93 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -).
- BVerwG, 19.06.1985 - 1 WB 28.84
Folgenbeseitigung - Truppendienstliche Maßnahmen - Zeitsoldat - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl. § 19 Rn. 9).Die Zulässigkeit eines Folgenbeseitigungsantrages setzt deshalb voraus, dass er zusammen mit der Anfechtung der beanstandeten Maßnahme - spätestens im gerichtlichen Antragsverfahren gegen diese Maßnahme - geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 17. Juli 1974, a.a.O., vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - …und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/Dau, a.a.O. § 19 Rn. 9).
Für einen Folgenbeseitigungsanspruch, der sich darauf stützt, der zuständige Vorgesetzte habe es rechtswidrig unterlassen, von sich aus die Folgen der Maßnahme zu beseitigen, gilt das gleiche (Beschluss vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 -).
- BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 54.03
Unterschreitung der zulässigen Mindestflughöhe eines Flugauftrags - Verstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versetzungsverfügung vom 14. November 2003 hat der Senat mit Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 1 WB 54.03 - zurückgewiesen.Die Verfahrensakte des BMVg - PSZ I 7 - 696/05 -, die Beschwerdeakten FüL RB - 25-05-11 - B 002/04 und B 007/04, die Personalgrundakte des Antragstellers sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 54.03 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 5.87
Verpflichtung des Dienstherren zur Beförderung - Anerkennung von Zeugnissen und …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Dieser Anspruch dient - als Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Vorgesetzten gemäß § 10 Abs. 3 SG - der Beseitigung von fortdauernden Schäden, die durch rechtswidriges Handeln eines militärischen Vorgesetzten herbeigeführt werden (grundlegend: Beschluss vom 17. Juli 1974 - BVerwG 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 = NZWehrr 1975, 25; vgl. ferner Beschlüsse vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/ Dau, WBO, 4. Aufl. § 19 Rn. 9).Die Zulässigkeit eines Folgenbeseitigungsantrages setzt deshalb voraus, dass er zusammen mit der Anfechtung der beanstandeten Maßnahme - spätestens im gerichtlichen Antragsverfahren gegen diese Maßnahme - geltend gemacht wird (…Beschlüsse vom 17. Juli 1974, a.a.O., vom 19. Juni 1985 - BVerwG 1 WB 28.84 - und vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 5.87 - Böttcher/Dau, a.a.O. § 19 Rn. 9).
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93
Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gilt auch …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Unabhängig von der Frage, ob einem Soldaten überhaupt ein Anspruch gegen seinen Vorgesetzten persönlich auf Widerruf einer unwahren oder ehrenrührigen dienstlichen Äußerung zustehen kann (für Beamte abgelehnt im Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 34.85 - BVerwGE 75, 354 ; vgl. auch Urteil vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56 ), könnte dieser Vorgesetzte persönlich nicht als Antragsadressat im Wehrbeschwerdeverfahren beteiligt sein. - BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 34.85
Beamter - Widerrufsanspruch - Vorgesetzter - Ehrenrührige dienstliche Äußerung - …
Auszug aus BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Unabhängig von der Frage, ob einem Soldaten überhaupt ein Anspruch gegen seinen Vorgesetzten persönlich auf Widerruf einer unwahren oder ehrenrührigen dienstlichen Äußerung zustehen kann (für Beamte abgelehnt im Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 34.85 - BVerwGE 75, 354 ; vgl. auch Urteil vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 10.93 - BVerwGE 99, 56 ), könnte dieser Vorgesetzte persönlich nicht als Antragsadressat im Wehrbeschwerdeverfahren beteiligt sein. - BVerwG, 05.12.1968 - I WB 81.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 25.22
Konkurrentenstreit; "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Förderung von …
Rn. 61 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (grdl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1974 - 1 WB 124.70 - BVerwGE 46, 283 ; vgl. ferner z. B. Beschlüsse vom 20. September 2006 - 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 Rn. 24 …und vom 25. Juni 2013 - 1 WB 47.12 - juris Rn. 44, jeweils m. w. N.) kann auch im Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO ein Folgenbeseitigungsanspruch geltend gemacht werden. - BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 64.14
Informationsanspruch; Beschwerde; Rechtsweg; Dienstzeugnis
Die in § 13 Abs. 1 Satz 1 WBO angeordnete generelle Verpflichtung zur Abhilfe ist in den folgenden Sätzen des Absatzes im Einzelnen konkretisiert (z.B. in Gestalt eines Folgenbeseitigungsanspruchs, der eine spezielle Form der Abhilfe darstellt: BVerwG, Beschluss vom 20. September 2006 - 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 Rn. 25) und in § 13 Abs. 2 Satz 2 WBO in einen spezifischen Informationsanspruch ausgeformt. - BVerwG, 26.10.2006 - 1 WB 17.06
Beschwerde; Entscheidungskompetenz; Personalrat; Anhörung.
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats stellt indessen die Art und Weise der Behandlung von Wehrbeschwerden keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO dar (zuletzt: Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - m.w.N.).
- BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist zwar ein Folgenbeseitigungsanspruch auch im Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO möglich (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 5). - BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10 Gegen die Verzögerung der Bearbeitung einer Wehrbeschwerde ist der Soldat ausdrücklich und hinreichend durch die Bestimmungen der §§ 1 Abs. 2, 16 Abs. 2 und 17 Abs. 1 Satz 2 WBO geschützt (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Juni 1969 - BVerwG I WB 104/68 -, vom 24. Juli 1980 - 1 BVerwG WB 190/79 -, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 3.00 -, vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 13.09 -).
- BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08
Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.
Rn. 31 Außerdem kommt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2007, 78) die (Weiter-)Verfolgung eines Folgenbeseitigungsanspruchs in einem isolierten Wehrbeschwerdeverfahren, getrennt von einem möglichen Beschwerdeverfahren gegen die als rechtswidrig behauptete Maßnahme, nicht in Betracht. - BVerwG, 30.07.2013 - 1 WB 26.13
Einstweiliger Rechtschutz eines Beamten im Zusammenhang mit einem …
Ein derartiges Rechtsschutzbegehren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO grundsätzlich zulässig (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2007, 78, vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 5 …und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - juris Rn. 33). - BVerwG, 26.06.2007 - 1 WDS-VR 4.07 Die Bestandskraft des Schreibens vom 31. Juli 2006, mit dem das Personalamt die Fortsetzung der Weiterbildungsmaßnahme abgelehnt hat, ist schließlich auch nicht im Wege des Wiederaufgreifens des Verfahrens durchbrochen worden (zur entsprechenden Anwendung von § 51 VwVfG vgl. Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 7.02 - Buchholz 402.8 § 2 SÜG Nr. 2 und vom 13. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 12.04 - Buchholz 402.8 § 17 SÜG Nr. 2 = NZWehrr 2007, 78 jeweils m.w.N.).
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