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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4861
BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84 (https://dejure.org/1985,4861)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1985 - 1 WB 54.84 (https://dejure.org/1985,4861)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54.84 (https://dejure.org/1985,4861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendungsbereiche - Zuordnung der Dienstposten - Organisationsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84
    Die Verwendung ist aber am militärischen Bedarf auszurichten, d.h. an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, daß sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG NJW 1970, 1268; BVerwGE 73, 182, 184) [BVerwG 19.05.1981 - 1 WB 123/79].
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84
    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob der BMVg bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. § 114 VwGO; ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 63, 210, 212) [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78].
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84
    Daß der BMVg bei seiner Entscheidung das ihm zustehende Ermessen überschritten oder mißbraucht hat, ist hier nicht feststellbar, wobei zu bedenken ist, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller in den VerwBer 30 umzusetzen, nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen fehlerfrei überhaupt nur noch mit diesem Ergebnis ausgeübt werden könnte, also auf Null geschrumpft ist (vgl. BVerwGE 53, 163, 164) [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74].
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84
    Derartige organisatorische Maßnahmen, zu denen auch die Änderungen der Zuordnung gehören, berühren die Rechtssphäre des Soldaten nicht, sondern liegen, wie der Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit und müssen vom Soldaten hingenommen werden (vgl. BVerwGE 53, 95).
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79

    Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf - …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84
    Die Verwendung ist aber am militärischen Bedarf auszurichten, d.h. an dem sich aus Art. 87a GG ergebenden Gebot, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, daß sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG NJW 1970, 1268; BVerwGE 73, 182, 184) [BVerwG 19.05.1981 - 1 WB 123/79].
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77

    Zweckmäßigkeit organisatorischer Maßnahmen - Unterministerielle Vereinbarungen - …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84
    Die in diesem Rahmen zu treffende Entscheidung, wie die Offiziere eines Geburtsjahrganges auf die einzelnen VerwBer aufzuteilen sind, erfolgt insoweit nach Zweckmäßigkeitserwägungen, die nicht der Beurteilung des Senats unterliegen, dessen Prüfung auf die Rechtmäßigkeit militärischer Maßnahmen des Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Vorgesetzten und Untergebenen beschränkt ist (vgl. BVerwGE 63, 139).
  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 92.83

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Entscheidung des …

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84
    Sie legt den gesamten Werdegang des Offiziers so weitgehend fest, daß sie als anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 WBO zu werten ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 25. April 1984 - 1 WB 92/83).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18

    Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer; …

    Die Zuordnung eines Soldaten zu einer bestimmten Ausbildungs- und Verwendungsreihe hat der Senat jedoch bereits in früheren Entscheidungen als dienstliche Maßnahme qualifiziert und dies darauf gestützt, dass sie eine "bedeutsame Entscheidung für den Werdegang" des Soldaten darstelle; sie lege den Werdegang des Soldaten so weitgehend fest, dass sie als anfechtbare Maßnahme gewertet werden müsse (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54.84 - BA S. 6 vom 9. August 1989 - 1 WB 80.88 - BA S. 5 …und vom 22. März 1990 - 1 WB 9.89 - juris Rn. 3).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für konkrete Verwendungsentscheidungen, sondern auch - wie hier - für Maßnahmen, die die künftige Verwendung vorprägen und deshalb der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle unterliegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54.84 - BA S. 7 …und vom 22. März 1990 - 1 WB 9.89 - juris Rn. 6 für den AVR-Wechsel).

    Die Absicht, eine deutlich unterbesetzte AVR nicht durch den Wechsel von Soldaten in eine andere AVR weiter zu schwächen, stellt eine legitime Zweckmäßigkeitserwägung dar, die im militärisch-organisatorischen und personalwirtschaftlichen Ermessen des Dienstherrn liegt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54.84 -).

  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90

    Zuweisung nicht teilstreitkraftspezifischer Dienstposten

    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht teilstreitkraftspezifische Dienstposten im Territorialheer den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - 1 WB 93/85 = NZWehrr 1987, 120 und vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54/84 = NZWehrr 1986, 84 ).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Berufssoldaten auf einen …

    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht teilstreitkraftspezifische Dienstposten im MAD den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl.Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz>, vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 54.84 - undvom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).
  • BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 80.88

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die …

    Zur Entscheidung sind damit die Wehrdienstgerichte zuständig (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 24. April 1984 - 1 WB 92/83 - und vom 20. Februar 1985 - 1 WB 54/84 = NZWehrr 1986, 84 LS).
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