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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7324
BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89 (https://dejure.org/1990,7324)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1990 - 1 WB 56.89 (https://dejure.org/1990,7324)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 1 WB 56.89 (https://dejure.org/1990,7324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Berufssoldaten - Verweisung eines Soldaten auf eine bestimmte Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß hierfür der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 46, 220, 222 [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72]; 76, 243 f. [BVerwG 11.12.1984 - 1 D 113/83]).

    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO; BVerwGE 76, 243, 246) [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82].

    Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls höherwertigen Stelle zu verwenden (BVerwGE 76, 243, 246 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82] m.w.N.).

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Eine bindende Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 30. August 1989 - 1 WB 115/87 - m.w.N.).

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung bereits klargestellt (vgl. zuletzt Beschluß vom 30. August 1989 - 1 WB 115/87), daß für die Verwendungsauswahl innerhalb der Laufbahn eine Restdienstzeit von drei Jahren vor Dienstzeitende gefordert werden kann, weil der Soldat den neuen herausgehobenen und deshalb auch in der Regel besonders wichtigen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung noch angemessene Zeit ausfüllen soll und die Beförderung bzw. Einweisung in die Planstelle der höheren Besoldungsgruppe spätestens zwei Jahre vor Dienstzeitende vollzogen werden muß, damit die höheren Bezüge ruhegehaltsfähig werden können (vgl. § 18 SVG, BVerwG Urteil vom 27. Juni 1986 - 6 C 131.80 = Buchholz 238.41 § 18 SVG Nr. 1).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Denn über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte im Rahmen des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (BVerwGE 86, 25).

    Der Senat ist in seiner Rechtsprechung (BVerwGE 86, 25 m.w.N.) davon ausgegangen, daß Verwendungsentscheidungen regelmäßig zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres getroffen werden.

  • BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80

    Berufssoldat - ruhegehaltsfähige Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung bereits klargestellt (vgl. zuletzt Beschluß vom 30. August 1989 - 1 WB 115/87), daß für die Verwendungsauswahl innerhalb der Laufbahn eine Restdienstzeit von drei Jahren vor Dienstzeitende gefordert werden kann, weil der Soldat den neuen herausgehobenen und deshalb auch in der Regel besonders wichtigen Dienstposten nach entsprechender Einarbeitung noch angemessene Zeit ausfüllen soll und die Beförderung bzw. Einweisung in die Planstelle der höheren Besoldungsgruppe spätestens zwei Jahre vor Dienstzeitende vollzogen werden muß, damit die höheren Bezüge ruhegehaltsfähig werden können (vgl. § 18 SVG, BVerwG Urteil vom 27. Juni 1986 - 6 C 131.80 = Buchholz 238.41 § 18 SVG Nr. 1).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrunde liegt (BVerwGE 53, 23, 27).
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Über das Begehren des Antragstellers als Verpflichtungsantrag ist nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]), wobei dem Antragsteller die Dauer des Verfahrens nicht entgegengehalten werden kann.
  • BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß hierfür der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 46, 220, 222 [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72]; 76, 243 f. [BVerwG 11.12.1984 - 1 D 113/83]).
  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 D 113.83

    Disziplinarrecht - Konkurrenz mit Strafe - Berufung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß hierfür der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 46, 220, 222 [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72]; 76, 243 f. [BVerwG 11.12.1984 - 1 D 113/83]).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 114.87

    Versetzung auf einen anderen Dienstposten - Beurteilung eines Soldaten - …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Diesem Zurückkehren zum ursprünglichen Begehren steht die unter Umständen unzulässige Antragsänderung nicht entgegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. Mai 1988 - 1 WB 114/87).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 71.84

    Beförderung eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89
    Die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung des BMVg, ihn auf einem A-15-Dienstposten zu verwenden, konnte vom Gericht nur dann ausgesprochen werden, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Februar 1985 - 1 WB 71/84).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90

    Weitere Verwendung eines Berufssoldaten - Einhaltung einer verwaltungsrechtlichen …

    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung bzw. Begehren der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 76, 243 f.; Beschluß vom 15. Februar 1990 - 1 WB 56/89).

    Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auf dieser oder einer gleichwertigen Stelle weiterhin verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 53, 115; Beschluß vom 15. Februar 1990 - 1 WB 56/89).

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