Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Urlaubsrecht - Sonderurlaub - Kassenärztliche Praxis - Zulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 93, 389
- NJW 1994, 3024 (Ls.)
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 137.91
Wehrrecht - Sonderurlaub - Nebentätigkeitsgenehmigung
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93
Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt, um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschluß vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -).Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre und neun Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 -BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -).
- BVerwG, 01.12.1993 - 1 WB 46.93
Antrag eines Soldaten auf Gewährung von Sonderurlaub unter Wegfall der Geldbezüge …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93
Diesen Antrag hat der BMVg mit seiner Stellungnahme vom 20. Juni 1993 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 46.93).Die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 46.93, die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 471/93 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A und B, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
- BVerwG, 16.07.1992 - 1 WB 49.92
Einberufung zur Eignungsübung bei der Bundeswehr - Antrag auf Entlassung aus dem …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, das in der Hauptsache verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 - m.w.N.).Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre und neun Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 -BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -).
- BVerwG, 18.12.1991 - 1 WB 143.91
Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93
Auf nichts anderes als eine vorzeitige Entlassung liefe nämlich eine mehr als fünfjährige Beurlaubung hinaus (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 WB 143.91 -). - BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93
Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund für die Gewährung des Sonderurlaubs gegeben ist, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung (Beschluß vom 26. Oktober 1973 - BVerwG 1 WB 85.73 - <BVerwGE 46, 173 [f.]> m.w.N.). - BVerwG, 28.03.1991 - 1 WB 16.91
Anspruch eines Zeitsoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub zum Antritt einer …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93
Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre und neun Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 -BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -). - BVerwG, 17.06.1992 - 1 WB 46.92
Anspruch eines Soldaten auf Sonderurlaub - Vorbereitung des Berufswechsels eines …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93
Handelt es sich um einen längeren Urlaub, wie hier im Verfahren in der Hauptsache um fünf Jahre und neun Monate, können die persönlichen Belange des Soldaten - d.h. hier sein Interesse, schon jetzt einen Zivilberuf aufzunehmen - als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV nur dann anerkannt werden, wenn der Soldat sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 -BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - und vom 16. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 -).
- BVerwG, 12.10.2007 - 1 WDS-VR 9.07 Ein solcher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in entsprechender Anwendung von § 123 VwGO im wehrdienstgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 - DokBer B 1993, 197 und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211).
Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs voraus, dass das Rechtsschutzbegehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich anzustellenden summarischen Prüfung bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 a.a.O., vom 24. August 1993 a.a.O. …und vom 13. August 1999 a.a.O.).
Da eine Beurlaubung aus wichtigem Grund die Erfüllung der Dienstpflicht tangiert, kann sie nicht schon in Betracht gezogen werden, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - BVerwGE 86, 65, vom 24. August 1993 a.a.O. und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
Ein wichtiger Grund kann sich auch nicht aus Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Bedingungen des Zugangs zu einer kassenärztlichen Praxis ergeben (vgl. hierzu Beschlüsse vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211 und vom 30. Juni 2005 - BVerwG 1 WDS-VR 2.05 -).
Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass ein wichtiger Grund für eine Beurlaubung auch dann nicht vorliegt, wenn eine ärztliche Tätigkeit mit kassenärztlicher Zulassung höhere Einkünfte erwarten lassen sollte als eine Tätigkeit ohne Zulassung (vgl. Beschluss vom 24. August 1993 a.a.O.).
- BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11
Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur …
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (1 WDS-VR 10.11) ist in entsprechender Anwendung von § 123 VwGO im wehrdienstgerichtlichen Verfahren grundsätzlich statthaft (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211 und vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8 m.w.N.).Für die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs setzt dies voraus, dass das Rechtsschutzbegehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich anzustellenden summarischen Prüfung bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (vgl. Beschlüsse vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - a.a.O. …und vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 - a.a.O.).
Stehen dem persönliche Gründe entgegen, so können sie ausnahmsweise als wichtiger Grund für eine Beurlaubung dann anerkannt werden, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - BVerwGE 86, 65, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - a.a.O. und vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 -).
- BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 32.05 Je länger der beantragte Sonderurlaub dauern soll, umso stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt, umso höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211 = ZBR 1994, 183>).
Hiervon könnte nur dann gesprochen werden, wenn sich der Antragsteller in einer Ausnahmesituation befände, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - ).
Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Änderung der Zulassungspraxis der Zahnärztekammern seit In-Kraft-Treten der Gesundheitsreform (Beschluss vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 59.99 - vgl. ferner Beschluss vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - ).
- BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99
Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge …
Würde der Antragsteller bereits im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im wesentlichen das mit der Hauptsache verfolgte Rechtsschutzziel erreichen, ist bei der Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 120.89 - <NZWehrr 1990, 257>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211> und vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 110.96 -).Daraus folgt, daß eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 -).
- BVerwG, 25.07.2000 - 1 WB 71.00
Gewährung von Sonderurlaub - Wegfall von Geldbezügen und von Sachbezügen - …
Hierbei ist hinsichtlich der Erfolgsaussichtenprüfung ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 1 WB 120.89 - <NZWehrr 1990, 257 >, vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 - m.w.N., vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211>, vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 1 WB 110.96 -, vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - < Buchholz 236.12 § 9 Nr. 6 = DVBl 1999, 1444> und vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 - <BVerwGE 109, 258 [262] = Buchholz 11 Art. 44 Nr. 2>).Daraus folgt, dass eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig erscheinen (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65 >, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - , vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 56.98 - und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - ).
- BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 101.94
Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags eines Zeitsoldaten - …
Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung, um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 - und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [391]> m.w.N.).Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen Urlaub von mehr als einem Jahr, können persönliche Belange des Soldaten nur dann als wichtiger Grund im Sinne des § 13 SUrlV anerkannt werden, wenn dieser sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (Beschlüsse vom 28. März 1991 - BVerwG 1 WB 16.91 -, vom 19. Mai 1992 - BVerwG 1 WB 137.91 -, vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 -, vom 16. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 49.92 - und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [391]>).
- BVerwG, 01.12.1993 - 1 WB 46.93
Antrag eines Soldaten auf Gewährung von Sonderurlaub unter Wegfall der Geldbezüge …
Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluß vom 24. August 1993 zurückgewiesen (BVerwG 1 WB 56.93).Der Senat verweist insoweit auf die Ausführungen in seinem Beschluß vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 -, denen nichts hinzuzufügen ist, zumal der Antragsteller weder die tatsächlichen Feststellungen des Beschlusses noch seine rechtlichen Erwägungen in Frage gestellt hat.
- BVerwG, 27.05.2004 - 1 WDS-VR 2.04
Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Anforderungen an den …
Dies setzt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs voraus, dass das Rechtsschutzbegehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich anzustellenden summarischen Prüfung bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 46.92 und vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - vgl. weiter Beschluss vom 13. August 1999 - BVerwG 2 VR 1.99 -). - BVerwG, 28.06.2007 - 1 WDS-VR 5.07 Da eine Beurlaubung aus wichtigem Grund die Erfüllung der Dienstpflicht tangiert, kann sie nicht schon in Betracht gezogen werden, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 BVerwG 1 WB 104.87 BVerwGE 86, 65, vom 24. August 1993 BVerwG 1 WB 56.93 BVerwGE 93, 389 = NZWehrr 1994, 211 und vom 15. Dezember 1998 BVerwG 1 WB 58.98 ).
- BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99
Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines …
Daraus folgt, daß eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht kommt, wenn der Soldat seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung wichtig und schutzwürdig sind (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 104.87 - <BVerwGE 86, 65>, vom 24. August 1993 - BVerwG 1 WB 56.93 - <BVerwGE 93, 389 [f.] = NZWehrr 1994, 211>, vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 58.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 36.99 -). - BVerwG, 25.03.2013 - 1 WDS-VR 11.13
Anspruch eines Berufssoldaten zur Versetzung auf den Dienstposten des Leiters der …
- VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Beurlaubungsgrund; juristischer Vorbereitungsdienst; Nebentätigkeit; …
- BVerwG, 02.12.2003 - 1 WB 44.03
Zulässigkeit einer vorweggenommenen Entscheidung im Falle der Unzumutbarkeit des …
- BVerwG, 28.05.2008 - 1 WDS-VR 8.08
- BVerwG, 22.10.2003 - 1 WB 30.03
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
- BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 64.00
Tätigkeit bei der Deutschen Stabskompanie und Versorgungskompanie - Beantragung …
- BVerwG, 28.09.1993 - 1 WB 62.93
Gewährung von Freizeitausgleich für die geleistete Rufbereitschaft eines Arztes
- BVerwG, 12.02.2009 - 1 WDS-VR 1.09
- BVerwG, 21.02.2008 - 1 WDS-VR 1.08
- BVerwG, 26.06.2007 - 1 WDS-VR 4.07
- BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 36.99
Gewährung von Sonderurlaub - Gerichtliche Nachprüfbarkeit der Annahme eines …
- BVerwG, 24.08.2005 - 1 WDS-VR 3.05
- BVerwG, 01.08.2006 - 1 WDS-VR 3.06
- VG Köln, 24.11.2011 - 15 K 2958/10
- BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 63.08
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