Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung sowie auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten - Zulässigkeit der Abhängigkeit einer Laufbahnzulassung eines Soldaten von Gesichtspunkten des Bedarfs und der Personalstruktur
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Soldanten auf eine bestimmte fachliche Verwendung oder örtliche Verwendung sowie auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten; Zulässigkeit der Abhängigkeit einer Laufbahnzulassung eines Soldaten von Gesichtspunkten des Bedarfs und der Personalstruktur
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.06.2006 - 1 WB 47.05
Auszug aus BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09
Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, den Laufbahnen der Feldwebel nur dann weitere Soldaten zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160 und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 24, jeweils m.w.N.).Auch die von der zuständigen militärischen Stelle ermittelte Bedarfslage selbst ist wehrdienstgerichtlich nicht überprüfbar (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 25 m.w.N.).
- BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02
Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09
Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (wie z.B. Erlassen oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2). - BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02
Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung; …
Auszug aus BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09
Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
Auszug aus BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09
Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - m.w.N.). - BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …
Auszug aus BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09
Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96
Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer …
Auszug aus BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09
Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, den Laufbahnen der Feldwebel nur dann weitere Soldaten zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (vgl. Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160 …und vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 24, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03
Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer …
Auszug aus BVerwG, 05.10.2010 - 1 WB 59.09
Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer Laufbahn oder den Laufbahnwechsel (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - m.w.N.).
- BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10
Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der …
Es kommt hinzu, dass abwägungsrelevante Belange bei Soldaten auf Zeit auch in dem personalpolitischen Interesse an einer ausgewogenen Altersstruktur liegen (für Soldaten auf Zeit bejaht z.B. in Beschlüssen vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 13.08 - Buchholz 449.2 § 30 SLV 2002 Nr. 1 und vom 5. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 59.09 - für Berufssoldaten bejaht z.B. in Beschlüssen vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 99.91 - und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - für Berufsbeamte bejaht im Urteil vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 ) oder aus dem verfassungsrechtlichen Gebot in Art. 87 a Abs. 1 Satz 1 GG abgeleitet werden können, funktionstüchtige Streitkräfte zu unterhalten (…dazu eher kritisch: Walz/Eichen/Sohm, SG, 2. Aufl. 2010, § 3 Rn. 81). - BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 27.11 Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zu einer Laufbahn oder den Laufbahnwechsel (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 49.03 - und vom 5. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 59.09 - Rn. 9).
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