Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.2018 - 1 WB 6.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Bildung einer Referenzgruppe für ein freigestelltes Personalratsmitglied; Einstellung des Verfahrens nach gemeinsamer Erledigterklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SBG § 21 ; SBG § 24
Beschwerde gegen die Bildung einer Referenzgruppe für ein freigestelltes Personalratsmitglied; Einstellung des Verfahrens nach gemeinsamer Erledigterklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 WB 6.17
Das dort vorgesehene und auch im vorliegenden Fall anzuwendende Referenzgruppenmodell ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 32 mit zahlreichen Nachweisen).Rn. 17 Die Bildung der Referenzgruppe nach dem Zentralerlass B-1336/2 unterlag nicht der Anhörungspflicht in Personalangelegenheiten gemäß §§ 21, 24 SBG (bis 1. September 2016: §§ 20, 23 SBG) (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 35).
Da dieser zeitliche Bezugspunkt unveränderbar feststeht, ist es im Ergebnis unschädlich, wenn - wie vorliegend - die Referenzgruppenbildung erst lange Zeit nach Beginn der Freistellung abgeschlossen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 38).
Es handelt sich hierbei - wie dem Senat aus einer in einem vergleichbaren Wehrbeschwerdeverfahren angeforderten Amtlichen Auskunft sowie aus weiteren Verfahren bekannt ist - um eine generelle Verwaltungspraxis, die in allen Fällen der Verwendung auf gebündelten Dienstposten (hier: A 7 bis A 9) zur Anwendung kommt; maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) ist deshalb nicht der Wortlaut der Verwaltungsvorschrift der Nr. 502 Abs. 1 Punkt 2 ZE B-1336/2, sondern die tatsächliche, generell geübte Verwaltungspraxis, die der Senat als sachgerecht und dem Zweck des Benachteiligungsverbots aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG entsprechend gebilligt hat (vgl. zum Ganzen näher BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 44 ff.).
- BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13
Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 WB 6.17
Rn. 22 (1) Sie weist die regelmäßig erforderliche Mindestgröße von zehn Mitgliedern auf (Nr. 501 Abs. 1 Satz 2 ZE B-1336/2; zur Bedeutung der Mindestgröße vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 36 ff.). - BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 WB 6.17
Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 - Rn. 8 m.w.N.). - BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16
Freistellung vom Dienst; Personalrat; Benachteiligungsverbot; fiktive …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 WB 6.17
Der Durchschnittswert in der Bewertung der Leistungen im Beurteilungszeitraum bewegt sich bei den Referenzgruppenmitgliedern zwischen 6, 50 und 6, 00. Diese Spannbreite von 0, 5 Wertungspunkten entspricht dem Maßstab eines "wesentlich gleichen Eignungs- und Leistungsbilds" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 8 Rn. 42). - BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02
Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung; …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2018 - 1 WB 6.17
Nach der Rechtsprechung des Senats zu den damaligen Beurteilungsbestimmungen (ZDv 20/6) sind Unterschiede von bis zu einem halben Wertungspunkt (0,5) noch als geringfügig anzusehen, so dass die Leistungsbilder der betroffenen Soldaten als "im Wesentlichen gleich" angesehen werden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 27.02 - BVerwGE 117, 81 ).
- BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 41.17
Neubildung einer Referenzgruppe; freigestelltes Personalratsmitglied
Es handelt sich hierbei - wie dem Senat aus einer in einem vergleichbaren Wehrbeschwerdeverfahren angeforderten Amtlichen Auskunft sowie aus weiteren Verfahren bekannt ist - um eine generelle Verwaltungspraxis, die in allen Fällen der Verwendung auf gebündelten Dienstposten (hier: A 13/A 14) zur Anwendung kommt; maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit unter dem Blickwinkel des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) ist deshalb nicht der Wortlaut der Verwaltungsvorschrift der Nr. 502 Abs. 1 Punkt 2 ZE B-1336/2, sondern die tatsächliche, generell geübte Verwaltungspraxis, die der Senat als sachgerecht und dem Zweck des Benachteiligungsverbots aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG 2016 entsprechend gebilligt hat (vgl. hierzu näher BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 44 ff. sowie zuletzt Beschluss vom 23. Februar 2018 - 1 WB 6.17 - juris Rn. 25). - BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 20.20
Ermessensausübung bei der Bildung der Referenzgruppe hinsichtlich Verletzung des …
Diese generelle Handhabung hat das Bundesverwaltungsgericht auch in mehreren Entscheidungen als sachgerecht und dem Zweck des Benachteiligungsverbots aus § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und § 62 Abs. 3 Satz 1 SBG entsprechend gebilligt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 44 ff., vom 23. Februar 2018 - 1 WB 6.17 - juris Rn. 25 …und vom 20. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 34). - BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 12.18
Beurlaubung im öffentlichen Interesse; Datenbasis; Entwicklungsprognose; European …
Dies folgt aus einer dem Senat in einem anderen Wehrbeschwerdeverfahren erteilten amtlichen Auskunft zur generellen Verwaltungspraxis bei gebündelten Dienstposten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2017 - 1 WB 11.16 - juris Rn. 45 ff., vom 23. Februar 2018 - 1 WB 6.17 - juris Rn. 25 …und vom 26. April 2018 - 1 WB 41.17 - juris Rn. 34).
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