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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38454
BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22 (https://dejure.org/2022,38454)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.2022 - 1 WB 6.22 (https://dejure.org/2022,38454)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 2022 - 1 WB 6.22 (https://dejure.org/2022,38454)
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Volltextveröffentlichungen (8)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17

    Selbstanzeige des ehrenamtlichen Richters; Ablehnung wegen Besorgnis der …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22
    Maßgebend für das Vorliegen einer "Mitwirkung" im Sinne von § 54 Abs. 2 VwGO ist vor allem das Maß des Einflusses, den der (ehrenamtliche) Richter schon während des Verwaltungsverfahrens in amtlicher Eigenschaft auf die angefochtene Entscheidung genommen hat (BVerwG, Beschluss 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 6 f. m. w. N.).

    Dies setzt voraus, dass ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis haben kann, der Richter werde in seiner Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden oder habe sich in der Sache bereits festgelegt; insoweit genügt schon der "böse Schein" (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 1 WB 13.17 - juris Rn. 10 m. w. N.).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22
    Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können allenfalls dann eine Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 2 WD 14.13 - BA Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 WB 35.14

    Nebentätigkeit; Ausübung während der Dienstzeit; Inanspruchnahme von …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22
    Für sich allein nicht ausreichend ist, dass der (ehrenamtliche) Richter den Verfahrensbeteiligten kennt oder dass zwischen dem (ehrenamtlichen) Richter und dem Verfahrensbeteiligten dienstliche Beziehungen oder Kontakte bestanden oder bestehen; insoweit enthalten § 54 Abs. 2 VwGO und § 77 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 und 3 WDO abschließende Ausschließungsregelungen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 WB 28.09 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 73 Rn. 10 und vom 23. April 2015 - 1 WB 35.14 - BA Rn. 7).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen - …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22
    Es soll deshalb kraft Gesetzes ausgeschlossen sein, dass ein Richter den Rechtsstreit entscheidet, dessen Mitwirkung dem Einwand ausgesetzt sein könnte, er habe sich bereits in der Sache festgelegt und könne seine richterliche Entscheidung nicht mehr mit der gebotenen Objektivität treffen, weil er vor der Übernahme des Richteramts an der im Verwaltungsverfahren getroffenen Entscheidung mitgewirkt bzw. auf sie bestimmenden Einfluss genommen hat (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 5 C 71.75 - BVerwGE 52, 47 ).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 5.13

    Antrag eines Fregattenkapitäns auf Versetzung auf den nach Besoldungsgruppe A 15 …

    Auszug aus BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22
    Ob ein ehrenamtlicher Richter sich selbst in einem Gewissenskonflikt sieht, ist unerheblich, weil es nicht darauf ankommt, ob der Richter sich selbst für befangen hält (BVerwG, Beschluss vom 25. November 2013 - 1 WB 5.13 - BA Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.03.2010 - 1 WB 28.09
    Auszug aus BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22
    Für sich allein nicht ausreichend ist, dass der (ehrenamtliche) Richter den Verfahrensbeteiligten kennt oder dass zwischen dem (ehrenamtlichen) Richter und dem Verfahrensbeteiligten dienstliche Beziehungen oder Kontakte bestanden oder bestehen; insoweit enthalten § 54 Abs. 2 VwGO und § 77 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 2 und 3 WDO abschließende Ausschließungsregelungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. März 2010 - 1 WB 28.09 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 73 Rn. 10 …und vom 23. April 2015 - 1 WB 35.14 - BA Rn. 7).
  • BVerwG, 21.06.2012 - 1 WB 42.11
    Auszug aus BVerwG, 08.11.2022 - 1 WB 6.22
    Maßgeblich ist insoweit, ob der in Rede stehende (ehrenamtliche) Richter auf Art und/oder Umfang oder auf den Inhalt der im konkreten Verfahren ergangenen Entscheidung Einfluss genommen hat (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 1 WB 42.11 - BA Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 VR 9.23

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; persönliches Näheverhältnis

    Es kommt entscheidend auf die Nähe der Beziehung an (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2023 - 10 C 4.22 - juris Rn. 6, vom 8. November 2022 - 1 WB 6.22 - NZWehrr 2023, 281 Rn. 9 …und vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 87 Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.2025 - 8 B 5.24

    Aufhebung eines Urteils wegen eines Verfahrensfehlers und Zurückverweisung; …

    Maßgeblich ist insoweit, ob der in Rede stehende (ehrenamtliche) Richter auf Art und/oder Umfang oder auf den Inhalt der im konkreten Verfahren ergangenen Entscheidung Einfluss genommen hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 2022 - 1 WB 6.22 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 15.09.2025 - 12 A 262/24

    Ausschluss/Befangenheit; Beamtenbeisitzer; Angehöriger derselben Dienststelle; …

    Für sich allein nicht ausreichend ist indes, dass der (ehrenamtliche) Richter den Verfahrensbeteiligten kennt oder dass zwischen dem (ehrenamtlichen) Richter und dem Verfahrensbeteiligten dienstliche Beziehungen oder Kontakte bestanden (BVerwG, Beschl. v. 8. November 2022 - 1 WB 6.22 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2024 - 19 B 169/24

    Voraussetzungen für eine Indizierung der Online-Broschüre "Wegweiser aus dem …

    Rn. 21 BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2021 - 2 BvE 1/17 -, BVerfGE 158, 253, juris, Rn. 14 (Richter des Bundesverfassungsgerichts); BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2016 - 9 A 4.15 -, juris, Rn. 26 (Amtsträger), Beschlüsse vom 8. November 2022 - 1 WB 6.22 -, juris, Rn. 9 (ehrenamtlicher Richter), vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 -, juris, Rn. 13 (Sachverständiger).
  • VG Berlin, 16.10.2024 - 29 K 281.23

    Ausschluss eines Richters wegen verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorbefassung

    Maßgebend für das Vorliegen einer Mitwirkung ist vor allem das Maß des Einflusses, den der Richter schon während des Verwaltungsverfahrens in amtlicher Eigenschaft auf die angefochtene Entscheidung genommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2022 - 1 WB 6/22 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
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