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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.02.2025

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 61.24 (1 WB 47.23)   

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BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 61.24 (1 WB 47.23) (https://dejure.org/2025,22846)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 61.24 (1 WB 47.23) (https://dejure.org/2025,22846)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 61.24 (1 WB 47.23) (https://dejure.org/2025,22846)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 47.23

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Missbrauch der Dienststellung in …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Rn. 1 Der Antragsteller wendet sich mit seiner Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 -, mit dem insgesamt 18 Anträge zurückgewiesen wurden, die sich insbesondere gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos richteten.

    Rn. 2 Der Antragsteller macht mit seiner Anhörungsrüge vom 28. November 2024 geltend, dass ihm das Aktenzeichen 1 WB 47.23 unbekannt gewesen sei und damit auch keine Beteiligung an dem Verfahren gegeben sein könne.

    Rn. 7 Mit Verfügung vom 11. März 2025, dem Antragsteller zugegangen am 12. März 2025, hat der Senat dem Antragsteller die Akte des Verfahrens 1 WB 47.23 sowie die Akten der damit in Zusammenhang stehenden Verfahren 1 W-ER 5.23, 1 W-VR 19.23, 1 W-VR 10.24 und des vorliegenden Verfahrens übermittelt.

    Der Antragsteller wurde darauf hingewiesen, dass die Akte 1 WB 47.23 das ihm bekannte Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. November 2023 enthalte.

    Rn. 13 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Akten, auch aus den Verfahren 1 W-ER 5.23, 1 W-VR 19.23, 1 W-VR 10.24 und 1 WB 47.23 Bezug genommen.

    Dass der Senat sein Vorbringen im Verfahren 1 W-VR 19.23 bzw. 1 W-VR 10.24 auch im Rahmen des Hauptsacheverfahrens 1 WB 47.23 berücksichtigt hat, ergibt sich auch aus den ausdrücklichen Bezugnahmen auf jenes Verfahren in den Rn. 18 und 75 sowie dem allgemeinen Verweis auf den Inhalt der Akten in Rn. 22 des Beschlusses vom 28. November 2024.

    Die Begründung des Senats zur Unzulässigkeit der Anträge - die sich mit der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Verteidigung aus dem Vorlageschreiben vom 17. November 2023 ohnehin nur teilweise deckt - ist dem Antragsteller ausweislich des Empfangsbekenntnisses vom 7. Januar 2025 für den Beschluss vom 28. November 2024 im Verfahren - 1 WB 47.23 - bekannt.

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Im Übrigen wäre der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass die Unwirksamkeit der Bestellung von Organen bis zur Rechtskraft einer Entscheidung hierüber deren bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Maßnahmen und Beschlüsse in ihrem Rechtsbestand und ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich nicht in Frage stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14 , Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 - BVerfGE 47, 253 ; BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 …und vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 u. a. - NVwZ 2019, 415 Rn. 19, Beschluss vom 16. April 2003 - 9 B 81.02 - NVwZ 2003, 995 ; BFH…, Beschluss vom 22. Juli 1969 - 5 B 11/69 - juris Rn. 11 ff. m. w. N.; BSG…, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84.03 R - juris Rn. 80).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit; …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Die sachlich-inhaltliche Legitimation seines Handelns wird durch die Bindung an die Parlamentsgesetze und das auf ihrer Grundlage erlassene sonstige Recht sowie durch Aufsicht und Weisung sichergestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 C 24.13 - BVerwGE 150, 366 Rn. 31 m. w. N.), und zwar je nach Unterstellungsverhältnis durch die Gehorsamspflicht nach § 11 Abs. 1 SG oder die in den Fällen des § 11 Abs. 3 SG entsprechend geltende Folgepflicht nach § 62 Abs. 1 BBG (…vgl. Sohm, in: Eichen/Metzger/Sohm, SG, 4. Aufl. 2021, § 11 Rn. 16 f., 19 f.).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Im Übrigen wäre der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass die Unwirksamkeit der Bestellung von Organen bis zur Rechtskraft einer Entscheidung hierüber deren bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Maßnahmen und Beschlüsse in ihrem Rechtsbestand und ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich nicht in Frage stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14 , Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 - BVerfGE 47, 253 ; BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 …und vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 u. a. - NVwZ 2019, 415 Rn. 19, Beschluss vom 16. April 2003 - 9 B 81.02 - NVwZ 2003, 995 ; BFH…, Beschluss vom 22. Juli 1969 - 5 B 11/69 - juris Rn. 11 ff. m. w. N.; BSG…, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84.03 R - juris Rn. 80).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Im Übrigen wäre der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass die Unwirksamkeit der Bestellung von Organen bis zur Rechtskraft einer Entscheidung hierüber deren bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Maßnahmen und Beschlüsse in ihrem Rechtsbestand und ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich nicht in Frage stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14 , Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 - BVerfGE 47, 253 ; BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 …und vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 u. a. - NVwZ 2019, 415 Rn. 19, Beschluss vom 16. April 2003 - 9 B 81.02 - NVwZ 2003, 995 ; BFH…, Beschluss vom 22. Juli 1969 - 5 B 11/69 - juris Rn. 11 ff. m. w. N.; BSG…, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84.03 R - juris Rn. 80).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 4 CN 9.17

    Unwirksamkeit des Bebauungsplans RegioPort Weser I

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Im Übrigen wäre der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass die Unwirksamkeit der Bestellung von Organen bis zur Rechtskraft einer Entscheidung hierüber deren bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Maßnahmen und Beschlüsse in ihrem Rechtsbestand und ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich nicht in Frage stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14 , Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 - BVerfGE 47, 253 ; BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 und vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 u. a. - NVwZ 2019, 415 Rn. 19, Beschluss vom 16. April 2003 - 9 B 81.02 - NVwZ 2003, 995 ; BFH…, Beschluss vom 22. Juli 1969 - 5 B 11/69 - juris Rn. 11 ff. m. w. N.; BSG…, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84.03 R - juris Rn. 80).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Rn. 27 bb) Es liegt hier auch kein Fall vor, in dem es für den Antragsteller objektiv unmöglich gewesen wäre, Ausführungen darüber zu machen, was er noch vorgetragen hätte, sodass von dieser Darlegungsanforderung abzusehen wäre (vgl. für den Fall einer gehörswidrig durchgeführten mündlichen Verhandlung BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 81.02

    Anforderungen an die Zuerkennung der Behördeneigenschaft - Grenzen für die …

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Im Übrigen wäre der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass die Unwirksamkeit der Bestellung von Organen bis zur Rechtskraft einer Entscheidung hierüber deren bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Maßnahmen und Beschlüsse in ihrem Rechtsbestand und ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich nicht in Frage stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14 , Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 - BVerfGE 47, 253 ; BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 …und vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 u. a. - NVwZ 2019, 415 Rn. 19, Beschluss vom 16. April 2003 - 9 B 81.02 - NVwZ 2003, 995 ; BFH…, Beschluss vom 22. Juli 1969 - 5 B 11/69 - juris Rn. 11 ff. m. w. N.; BSG…, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84.03 R - juris Rn. 80).
  • BVerfG, 18.10.2024 - 1 BvR 659/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen einen geltend gemachten Gehörsverstoß

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Entscheidungserheblichkeit liegt vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (BT-Drs. 15/3706 S. 16 ; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Oktober 2024 - 1 BvR 659/23 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.02.1971 - V B 11.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Im Übrigen wäre der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass die Unwirksamkeit der Bestellung von Organen bis zur Rechtskraft einer Entscheidung hierüber deren bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Maßnahmen und Beschlüsse in ihrem Rechtsbestand und ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich nicht in Frage stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14 , Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 - BVerfGE 47, 253 ; BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 1 C 7.98 - BVerwGE 108, 169 …und vom 17. Mai 2018 - 4 CN 9.17 u. a. - NVwZ 2019, 415 Rn. 19, Beschluss vom 16. April 2003 - 9 B 81.02 - NVwZ 2003, 995 ; BFH, Beschluss vom 22. Juli 1969 - 5 B 11/69 - juris Rn. 11 ff. m. w. N.; BSG…, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84.03 R - juris Rn. 80).
  • BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 B 24.09

    Geltendmachung von neuen Argumenten gegen die inhaltliche Würdigung des …

  • BVerwG, 22.04.2010 - 1 WB 4.10

    Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts

  • BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18

    Beschwerdegegenstand; Gegenstand der weiteren Beschwerde; Rechtliches Gehör; …

  • BVerwG, 15.07.2019 - 1 WNB 7.18

    Rechtliches Gehör; Übersendung eines Behördenschriftsatzes

  • BVerwG, 18.09.2024 - 11 B 3.24

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • BVerwG, 09.01.2024 - 1 WNB 14.22

    Gehörsrüge; Beiziehung von Unterlagen und Einholen einer Stellungnahme ohne …

  • BVerwG, 31.07.2024 - 8 B 4.24

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • BVerwG, 28.01.2026 - 1 W-VR 14.25
    Mit der Anhörungsrüge können Rechtsfehler einer Entscheidung nicht geltend gemacht werden, auch nicht mit neuen Argumenten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24 - juris Rn. 16 m. w. N.).

    Davon ist auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Beteiligtenvorbringens zu einer Frage, die nach seiner eigenen Rechtsauffassung für den Prozessausgang von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24 - juris Rn. 17 m. w. N.).

    Hinreichend substantiiert ist eine Rüge darüber hinaus nur, wenn der innerhalb der Frist des § 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO eingegangenen Anhörungsrüge entnommen werden kann, was der Rügeführer bei nach seiner Ansicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit dies entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24 - juris Rn. 18 m. w. N.).

  • BVerwG, 29.04.2026 - 2 WB 1.25
    Rn. 2 1. Nach Zurückweisung der Befangenheitsanträge gegen die Richter A, B und D mit Beschluss vom 21. November 2024 - 1 WB 47.23, 1 W-VR 10.24, 1 W-VR 12.24, 1 W-VR 13.24 - hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts am 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - die Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer weiteren Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen beim Antragsteller bestätigt und dessen Anhörungsrüge nachfolgend mit Beschluss vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24 (1 WB 47.23 ) - zurückgewiesen.

    Denn zum einen ist die Behauptung, die Wahrnehmung eines Amtes im BMVg durch einen Soldaten stelle eine Amtsanmaßung dar, weil die Bestellung eines Soldaten zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unzulässig sei aus den im Senatsbeschluss vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24 - Rn. 30 dargelegten Gründen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, rechtlich unhaltbar.

  • BVerwG, 07.04.2026 - 1 WNB 4.24
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 m. w. N. …und vom 8. November 2022 - 2 BvR 2480/10 u. a. - BVerfGE 163, 363 Rn. 156 m. w. N., Kammerbeschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08 - juris Rn. 60 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24 u. a. - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 20.25
    Ein Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Antrages auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Geheimschutzbeauftragten beim Bundesministerium der Verteidigung anzuordnen und die Vollzugsfolgen zu beseitigen, ist ebenso wie der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache und die jeweils gegen die Beschlüsse erhobenen Anhörungsrügen erfolglos geblieben (vgl. Beschlüsse vom 5. August 2024 - 1 W-VR 19.23 - juris, vom 28. November 2024 - 1 W-VR 10.24 -, vom 28. November 2024 - 1 WB 47.23 - juris, vom 15. Juli 2025 - 1 WB 61.24 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6785
BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25 (https://dejure.org/2025,6785)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25 (https://dejure.org/2025,6785)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25 (https://dejure.org/2025,6785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 21.11.2024 - 1 WB 47.23

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Derartige Ausführungen fehlten im Verfahren - 1 WB 47.23 -.

    Rn. 3 Das Aktenzeichen - 1 WB 47.23 - sei ihm mit der Entscheidung das erste Mal überhaupt mitgeteilt worden.

    Über die Ablehnungsgesuche kann deshalb gemeinsam entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2024 - 1 WB 47.23 u. a. - NVwZ 2025, 251 Rn. 3).

    Unter solchen Umständen könnten dienstliche Erklärungen zur Sachaufklärung nichts beitragen und sind daher entbehrlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2024 - 1 WB 47.23 u. a. - NVwZ 2025, 251 Rn. 5 m. w. N.).

    Eine ausschließlich subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht indes nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2024 - 1 WB 47.23 u. a. - NVwZ 2025, 251 Rn. 11).

    Rn. 14 Dass der Beschluss vom 21. November 2024 im Verfahren - 1 WB 47.23 - keine Angaben dazu enthält, wann der Antrag des Antragstellers dem Bundesverwaltungsgericht durch das Bundesministerium der Verteidigung vorgelegt worden ist, lässt nicht die vom Antragsteller daraus gezogenen Schlüsse zu.

    Rn. 15 Das Bundesministerium der Verteidigung legte dann die Anträge des Antragstellers zu 2., 6. bis 14. und 17. mit einer Stellungnahme am 17. November 2023 vor (Streitakte - 1 WB 47.23 - Bl. 31 ff.) und wies darauf hin, dass die Anträge zu 1., 3. bis 5. sowie 15. und 16. dem Senat bereits unter dem 3. November 2023 zum Aktenzeichen - 1 W-VR 19.23 - gesondert vorgelegt worden seien.

    Im Schreiben vom 3. November 2023 (Streitakten - 1 W-VR 19.23 - Bl. 79 ff. und - 1 WB 47.23 - Bl. 2 ff.) war Bezug genommen worden auf die Verfügung des Vorsitzenden vom 9. Oktober 2023 und mitgeteilt worden, dass die weiteren Anträge des Antragstellers zu 2., 6. bis 14. und 17. Gegenstand einer separaten ministeriellen Stellungnahme im gesonderten Verfahren - 1 W-ER 5.23 - seien und zeitnah gesondert beantwortet würden.

    Damit waren die Hauptsacheanträge - anders als der Antragsteller in seinem Schreiben vom 12. Januar 2025 (Streitakte - 1 WB 61.24 - Bl. 238) annimmt - allesamt rechtshängig und erhielten das Aktenzeichen - 1 WB 47.23 -.

    Rn. 16 Dass dem Antragsteller nach seiner Darstellung das Aktenzeichen - 1 WB 47.23 - erstmals mit der Aushändigung des Beschlusses vom 21. November 2024 mitgeteilt wurde, wäre kein Befangenheitsgrund hinsichtlich der Richter B und D. Der seinerzeitige Berichterstatter verfügte am 18. Dezember 2023 die formlose Versendung eines Erstschreibens mit Anlagen im Verfahren mit diesem Aktenzeichen an den Antragsteller (Streitakte - 1 WB 47.23 - Bl. 46 f.).

    Unter diesem Aktenzeichen wird ein Anhörungsrügeverfahren des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 21. November 2024 im Verfahren - 1 WB 47.23 - geführt.

    Rn. 17 Mit seinen weiteren Ausführungen, auch zum Inhalt der Entscheidung im Verfahren - 1 W-VR 12.24 -, moniert der Antragsteller, dass die abgelehnten Richter in den Beschlüssen vom 21. November 2024 im Verfahren - 1 WB 47.23 - und vom 5. Dezember 2024 im Verfahren - 1 W-VR 12.24 - seinen Rechtsansichten nicht gefolgt sind.

  • BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter bedarf es nicht, weil im Ablehnungsverfahren keine abschließende Entscheidung zur Sache getroffen wird (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 26 m. w. N.).

    Rn. 11 4. Soweit der Antragsteller den Richter am Bundesverwaltungsgericht A wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, ist das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und zu verwerfen, weil der Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts 2025 nicht mehr Mitglied des 1. Wehrdienstsenats und deshalb nicht zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 28;… zur Gegenstandslosigkeit: BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 - juris Rn. 1 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 PKH 4.17 - juris Rn. 3).

    Das Verfahren der Richterablehnung dient jedoch wie dargelegt nicht der Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 33;… BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 - juris Rn. 15 …und vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 - juris Rn. 7).

  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses bzw des …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Das Verfahren der Richterablehnung dient jedoch wie dargelegt nicht der Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 33; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 - juris Rn. 15 …und vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 28/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Das Verfahren der Richterablehnung dient jedoch wie dargelegt nicht der Fehlerkontrolle vorangegangener Entscheidungen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 33;… BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19 - juris Rn. 15 und vom 17. August 2021 - 2 BvR 28/21 - juris Rn. 7).
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 56/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Es soll Verfahrensbeteiligte ausschließlich vor einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters, nicht aber vor der Rechtsanwendung durch den Richter schützen (BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2024 - 1 WB 40.23 - juris Rn. 15 m. w. N.; BFH…, Beschluss vom 18. Januar 1993 - X B 4/92 - juris Rn. 18; BSG, Beschluss vom 27. April 2021 - B 12 KR 56/20 B - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Rn. 13 Nach dem gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO entsprechend anwendbaren § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 42 Abs. 2 ZPO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 28.09 - NZWehrr 2010, 162 ) setzt die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit einen Grund voraus, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, nicht hingegen, dass dieser tatsächlich befangen, voreingenommen oder parteiisch ist.
  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 21.23

    Unzulässiger Fortsetzungsfeststellungsantrag; Konkurrentenstreit; …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Der am 28. September 2023 direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung (Streitakte - 1 W-ER 5.23 - Bl. 1 ff.), mit dem er unter anderem die Aufhebung der Feststellung eines Sicherheitsrisikos begehrte, war im Gericht zunächst unter dem dem Antragsteller bekannten Aktenzeichen - 1 W-ER 5.23 - geführt worden, weil noch keine Vorlage erfolgt war und ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung erst mit der Vorlage rechtshängig wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. April 2024 - 1 WB 21.23 - juris Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.07.2018 - 8 PKH 4.17

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Rn. 11 4. Soweit der Antragsteller den Richter am Bundesverwaltungsgericht A wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, ist das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und zu verwerfen, weil der Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts 2025 nicht mehr Mitglied des 1. Wehrdienstsenats und deshalb nicht zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 28;… zur Gegenstandslosigkeit: BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 - juris Rn. 1 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 PKH 4.17 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 501/18

    Nichtannahmebeschluss sowie Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Rn. 11 4. Soweit der Antragsteller den Richter am Bundesverwaltungsgericht A wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat, ist das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und zu verwerfen, weil der Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts 2025 nicht mehr Mitglied des 1. Wehrdienstsenats und deshalb nicht zur Mitwirkung an der Entscheidung berufen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 (1 WB 2.22 ) - NVwZ 2023, 173 Rn. 28; zur Gegenstandslosigkeit: BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 - juris Rn. 1 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 8 PKH 4.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Antragsverfahren vor den …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Es genügt, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus gesehen hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln, mithin bereits der "böse Schein" besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 23.03.2010 - 1 WB 28.09
  • BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23

    Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs

  • BFH, 18.01.1993 - X B 4/92
  • BVerwG, 24.09.2026 - 1 WB 43.25
    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird erst mit der Vorlage rechtshängig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24 u. a. - juris Rn. 14 m. w. N.), hier also am 20. Mai 2025.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2026 - 10 RN 4.25

    Anhörungsrügeverfahren, Ablehnungsgesuch, Befangenheitsantrag, …

    Es soll Verfahrensbeteiligte ausschließlich vor einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters, nicht aber vor einer richterlichen Rechtsanwendung schützen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2024 - 1 WB 40.23 - juris Rn. 12 und vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Anders verhält es sich nur, wenn bei objektiver Betrachtung Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Fehlerhaftigkeit des Verfahrens auf einer unsachlichen oder unvoreingenommenen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Februar 2023 - 1 BvR 1883/22 - juris Rn. 18;… BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 1 WB 61.22, 1 W-VR 21.22 - juris Rn. 15 und vom 11. November 2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    Hierbei lässt sie außer Acht, dass richterliche Äußerungen zu Ablehnungsgesuchen sich nicht zu vermeintlichen Verstößen gegen materielles Recht bei der richterlichen Entscheidungsfindung und zu vermeintlichem Fehlverhalten bei der Sachverhaltsbeurteilung zu verhalten brauchen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2022 - 1 WB 61.22, 1 W-VR 21.22 - juris Rn. 14 und vom 11. November 2025 - 1 W-VR 14.25, 1 WB 20.25, 1 WB 48.25 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 33.24
    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird erst mit der Vorlage rechtshängig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24 u. a. - juris Rn. 14 m. w. N.), hier also am 17. Juli 2024.
  • BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 16.25

    Erfordernis eines Feststellungsinteresses für die Zulässigkeit eines …

    Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird erst mit der Vorlage rechtshängig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24 u. a. - juris Rn. 14 m. w. N.), hier also am 12. Februar 2025.
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