Rechtsprechung
| BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 64.14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Informationsanspruch; Beschwerde; Rechtsweg; Dienstzeugnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 WBO, § 13 Abs 2 S 2 WBO, § 6 Abs 1 S 1 SG, § 32 SG, § 51 Abs 1 VwVfG
Informationsanspruch; Beschwerde; Rechtsweg; Dienstzeugnis - rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 WBO, § 13 Abs 2 S 2 WBO, § 6 Abs 1 S 1 SG, § 32 SG, § 51 Abs 1 VwVfG
Informationsanspruch; Beschwerde; Rechtsweg; Dienstzeugnis - Wolters Kluwer
Vorzeitige Beendigung der Auslandsverwendung eines Soldaten aus dienstlichen Gründen auf der Basis organisatorischer Maßnahmen; Antrag auf Änderung eines Dienstzeugnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SG § 6 S. 1; SG § 32; WBO § 17 Abs. 3 S. 1
Vorzeitige Beendigung der Auslandsverwendung eines Soldaten aus dienstlichen Gründen auf der Basis organisatorischer Maßnahmen; Antrag auf Änderung eines Dienstzeugnisses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 63.09
Abhilfe; Abhilfemaßnahme; Beschwerdebescheid; Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 64.14
§ 13 Abs. 2 WBO erweitert die in § 13 Abs. 1 WBO geregelten Abhilfemaßnahmen um die zusätzliche Maßnahme, nach der Wehrdisziplinarordnung zu verfahren, wenn sich bei der Aufklärung des Sachverhalts nach § 10 WBO ergibt, dass ein Dienstvergehen vorliegt (vgl. im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 WB 63.09 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 2 Rn. 27).Die Mitteilungspflicht der zuständigen Beschwerdestelle nach § 13 Abs. 2 Satz 2 WBO besteht nur in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde ein schuldhaft pflichtwidriges Verhalten eines anderen Soldaten rügt, durch das er persönlich verletzt ist, und wenn im Hinblick darauf der Beschwerde stattgegeben wird (sogenannter akzessorischer Charakter der Mitteilungspflicht: BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 WB 63.09 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 2 Rn. 27;… vgl. auch Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 13 Rn. 51).
- BVerwG, 08.07.2014 - 1 WNB 2.14
Dienstzeugnis; Qualifiziertes Zeugnis.
Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 64.14
§ 32 SG stellt eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Anspruch eines Soldaten auf ein Dienstzeugnis dar (vgl. dazu im Einzelnen: BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 WNB 2.14 - Buchholz 449 § 32 SG Nr. 1 Rn. 10;… Walz/Eichen/Sohm, SG, 2. Aufl. 2010, § 32 Rn. 24;… Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 9. Aufl. 2013, § 32 Rn. 8). - BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05
Folgenbeseitigungsanspruch, Fürsorgepflicht, Widerruf unwahrer …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 64.14
Die in § 13 Abs. 1 Satz 1 WBO angeordnete generelle Verpflichtung zur Abhilfe ist in den folgenden Sätzen des Absatzes im Einzelnen konkretisiert (z.B. in Gestalt eines Folgenbeseitigungsanspruchs, der eine spezielle Form der Abhilfe darstellt: BVerwG, Beschluss vom 20. September 2006 - 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 Rn. 25) und in § 13 Abs. 2 Satz 2 WBO in einen spezifischen Informationsanspruch ausgeformt. - BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04
Wehrfliegerverwendungsfähigkeit; gesundheitliche Eignung; Tauglichkeit; …
Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 64.14
Rn. 25 Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist § 6 Satz 1 SG, wonach jeder Soldat einen Anspruch auf Bescheidung seiner Anträge und Rechtsbehelfe nach Recht und Gesetz hat (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2004 - 1 WB 4.04 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 55), in Verbindung mit § 13 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 WBO. - BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 28.08
Auszug aus BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 64.14
Rn. 42 Trotz Bestandskraft kann das Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Erteilung des Dienstzeugnisses auf § 51 Abs. 1 VwVfG gestützt werden, der im Wehrbeschwerdeverfahren grundsätzlich entsprechend anwendbar ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 1 WB 28.08 - Rn. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16
Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung
Rn. 24 c) Der Antragsteller kann schließlich keine erneute Entscheidung gemäß der im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbaren (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 1 WB 64.14 - juris Rn. 42 …und vom 24. November 2016 - 1 WB 46.15 - juris Rn. 38) Vorschrift des § 51 VwVfG verlangen. - VGH Bayern, 12.09.2016 - 6 C 16.1655
Verweisung an Truppendienstgericht
§ 32 SG stellt eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Anspruch eines Soldaten auf ein Dienstzeugnis dar (BVerwG, B. v. 13.7.2015 - 1 WB 64/14 - juris Rn. 30;… Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 3. Aufl. 2016, § 32 Rn. 24).Das ist hier der Fall, weil auch bei Geltendmachung formaler Mängel die im Dienstzeugnis bewertete Tätigkeit des Klägers während seiner Wehrdienstzeit maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist und der Beschwerdeanlass noch in die Wehrdienstzeit fällt (vgl. BVerwG, B. v. 13.7.2015 - 1 WB 64/14 - juris Rn. 31;… Walz/Eichen/Sohm, a. a. O., § 32 Rn. 17).
- BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 46.15
Rückwirkende Änderung des prozentualen Umfangs der Teilzeitbeschäftigung
Rn. 38 Ein Anspruch der Antragstellerin auf rückwirkende Neufestsetzung der Prozentsätze ihrer Teilzeitbeschäftigung ergibt sich ferner nicht aus § 51 Abs. 1 VwVfG, der im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung grundsätzlich entsprechend anwendbar ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 64.14 - Rn. 42 m.w.N.). - BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 33.16
Beurteilungsverfahren; Anspruch auf Einschreiten der Dienstaufsicht
Rn. 29 Zwar findet diese Vorschrift im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 64.14 - Rn. 42). - VG Regensburg, 28.07.2021 - RO 1 S 21.859
Rechtsweg für einen Antrag eines faktischen Soldaten gegen eine Inmarschsetzung
Rn. 14 Die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ist vorliegend nicht gegeben; anstelle des grundsätzlich zuständigen Truppendienstgerichts nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO besteht im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung und in den Fällen der §§ 21 und 22 WBO die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (vgl. BVerwG 1. Wehrdienstsenat, B.v. 13.7.2015 - 1 WB 64/14 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".