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| BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06 |
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Maßnahme; vorläufige Dienstenthebung
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82
Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Rn. 19 Die Versetzung eines Soldaten gliedert sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats in die Gegenstände der Weg- sowie der Zuversetzung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - BVerwGE 76, 255 f. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 30.05 - m.w.N.; vgl. ferner Nr. 5 der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 - im Folgenden: Versetzungsrichtlinien). - BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06
Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Insoweit war dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG (Beschlüsse vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 22.06 -) die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen seiner Beschwerde seine Bedenken gegen seine Verwendung auf einem nach Besoldungsgruppe A 11 bewerteten Dienstposten des zbV-Etats vorzubringen. - BVerwG, 28.03.2006 - 1 WB 30.05
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Rn. 19 Die Versetzung eines Soldaten gliedert sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats in die Gegenstände der Weg- sowie der Zuversetzung (vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - BVerwGE 76, 255 f. und vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 30.05 - m.w.N.; vgl. ferner Nr. 5 der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 - im Folgenden: Versetzungsrichtlinien).
- BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02
Klage gegen eine Kommandierungsverfügung im Bereich des Militärischen …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Darüber hinaus würde die Nichteinhaltung der Drei-Monats-Frist ausschließlich den in der Verfügung genannten Zeitpunkt des Dienstantritts berühren, jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme selbst (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 21.01 - und vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 -). - BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94
Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Darüber hinaus würde die Nichteinhaltung der Drei-Monats-Frist ausschließlich den in der Verfügung genannten Zeitpunkt des Dienstantritts berühren, jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme selbst (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 21.01 - und vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 -). - BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 21.01
Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - …
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Darüber hinaus würde die Nichteinhaltung der Drei-Monats-Frist ausschließlich den in der Verfügung genannten Zeitpunkt des Dienstantritts berühren, jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme selbst (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 21.01 - und vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 -). - BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 33.98
Verletzung von Fürsorgepflichten
Auszug aus BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 66.06
Insoweit war dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG (Beschlüsse vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 - und vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 22.06 -) die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen seiner Beschwerde seine Bedenken gegen seine Verwendung auf einem nach Besoldungsgruppe A 11 bewerteten Dienstposten des zbV-Etats vorzubringen.
- BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08
Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung …
Unabhängig davon, dass der Bescheid des Personalamts vom 8. Mai 2007 als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung bedurft hätte (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. April 1974 - BVerwG 1 WB 47.73, 75.73 - BVerwGE 46, 251 sowie zuletzt vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 -), ist die mit dem Bescheid tatsächlich erteilte Belehrung in jeder Hinsicht, insbesondere auch hinsichtlich der für die Einlegung der Beschwerde zuständigen Stellen, zutreffend erfolgt.Sie hat den eingegangenen Vorgang vielmehr (nur) im regulären Geschäftsablauf - unter Umständen mit Hinweis auf die Eilbedürftigkeit - an die zuständige Behörde abzugeben (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 3.04 - Buchholz 311 § 23 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2004, 258, vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 36.04 -, vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 11.05 -, vom 28. März 2006 - BVerwG 1 WB 2.06 - und vom 25. April 2007 a.a.O.).
- BVerwG, 29.04.2008 - 1 WDS-VR 6.08 Darüber hinaus würde die Nichteinhaltung der Drei-Monats-Frist ausschließlich den in der Verfügung genannten Zeitpunkt des Dienstantritts berühren, jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Maßnahme selbst (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43.04 - BVerwGE 123, 346 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 35 = NZWehrr 2006, 85 und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 -).
Insoweit war dem Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG (Beschlüsse vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 33.98 -, vom 27. Juli 2006 - BVerwG 1 WB 22.06 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 38 und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 -) die Möglichkeit eröffnet, mit seiner Beschwerde seine Bedenken gegen die Verwendungsentscheidung des Personalamts vorzubringen.
- BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08
Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.
Ansonsten bedürfen truppendienstliche Erstmaßnahmen - wie hier der Bescheid des Personalamts - keiner Belehrung, weil der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden können (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 -, vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - DokBer 2008, 277 und vom 13. Oktober 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 14.08 -).
- BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09
Beschwerde; Beschwerdeanlass; Bekanntgabe; Unterrichtung; nachrichtliche …
§ 23 Abs. 2 Satz 1 WBO erfasst hingegen nicht Beschwerden in truppendienstlichen Angelegenheiten (stRspr, Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 - m.w.N.). - BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08
Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.
Der Antragstellerin war aber in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG (vgl. dazu Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 - und vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 6.08 -) die Möglichkeit eröffnet, mit ihrer Beschwerde ihre Bedenken gegen die Ablösungsentscheidung der Stammdienststelle vorzubringen. - BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07
Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst; …
Weitere Äußerungen zu der beabsichtigten Personalmaßnahme konnte der Antragsteller im Rahmen seines Beschwerdevorbringens abgeben (vgl. im Übrigen zur Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG im Wehrbeschwerdeverfahren: Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 66.06 - und vom 27. September 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 7.07 -).
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