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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14788
BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08 (https://dejure.org/2009,14788)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2009 - 1 WB 67.08 (https://dejure.org/2009,14788)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 1 WB 67.08 (https://dejure.org/2009,14788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    SGleiG § 12, § 13; Rahmenweisung zur Einführung der Telearbeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 2005 (VMBl 2005 S. 52)
    Telearbeit; Vereinbarkeit von Familie und Dienst; Verwaltungsvorschriften; Organisationsermessen;

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGleiG § 12, § 13
    Organisationsermessen; Telearbeit; Vereinbarkeit von Familie und Dienst; Verwaltungsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bundeswehrangestellten auf die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes; Organisationsermessen einer Dienststelle i.R.d. Einrichtung eines Telearbeitsplatzes für einen Bundeswehrsoldaten; Beurteilungsspielraum i.R.e. aufgabenbezogenen Eignungsfeststellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Bundeswehrangestellten auf die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes; Organisationsermessen einer Dienststelle i.R.d. Einrichtung eines Telearbeitsplatzes für einen Bundeswehrsoldaten; Beurteilungsspielraum i.R.v. einer aufgabenbezogenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08
    Außenwirkung gegenüber dem Soldaten erlangen Verwaltungsvorschriften mittelbar über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 m.w.N.).

    Soweit aus diesen Äußerungen zu schließen sein sollte, dass die Rahmenweisung und die Richtlinie in der Praxis in der Weise ausgelegt und angewendet werden, dass Stellungnahmen von Vorgesetzten (im Sinne von Nr. 3.1 und 3.2 der Richtlinie) im Beschwerdeverfahren von einer rechtlichen Überprüfung ausgenommen sind (zur Maßgeblichkeit der Verwaltungspraxis vgl. Beschluss vom 28. Mai 2008 a.a.O. Rn. 23 und 26), würde sich die Frage stellen, inwieweit diese Praxis mit der Verantwortlichkeit von Vorgesetzten innerhalb der hierarchischen Strukturen der Bundeswehr (vgl. für Befehle § 10 Abs. 5 Satz 1 SG) vereinbar ist.

  • BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 31.06

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Antrag; Anwesenheit; …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08
    Diese Vorschrift richtet sich - ebenso wie die Parallelvorschrift des § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG) vom 30. November 2001 (BGBl I S. 3234), der sie nachgebildet ist - nicht an den einzelnen Soldaten, sondern ausschließlich an die Dienststelle und steuert deren Organisationsermessen; sie betrifft damit nur die Angebotsseite und regelt noch keine Anspruchsvoraussetzungen (vgl. zu § 12 BGleiG Urteil vom 31. Januar 2008 - BVerwG 2 C 31.06 - BVerwGE 130, 201 = Buchholz 272 GleichstellungsR Nr. 4; vgl. auch die Begründung zum Entwurf des SGleiG, BTDrucks 15/3918 S. 21 zu § 12: "Damit ist nicht gemeint, dass die Dienststelle ein individuelles Angebot machen müsste").
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08
    Diese Auffassung übersieht freilich, dass die Anerkennung eines Beurteilungsspielraums und die entsprechende Einschränkung der rechtlichen Überprüfung bei persönlichkeitsbezogenen Eignungsurteilen nach der Rechtsprechung darauf beruht, dass es sich hierbei um ein höchstpersönliches, subjektives und insofern unvertretbares Werturteil des Beurteilenden handelt, das nicht durch die Einschätzung eines Außenstehenden ersetzt werden kann (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - Rn. 49 ).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass es sich bei organisatorischen Maßnahmen - wie zum Beispiel der Festlegung des Personalbedarfs in einem bestimmten Bereich (einschließlich der Methodik der Bedarfsermittlung), der Festlegung von Anforderungen an den Verwendungsaufbau oder der Festlegung und Änderung von Dienstposten in der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung - um Fragen der militärischen Zweckmäßigkeit handelt, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind; es ist nicht Aufgabe der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Bundeswehr an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Vorgesetzten zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6, vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8, vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 sowie zuletzt vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 68.08 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07

    Anhörung der Vertrauensperson bzw. des Personalrats (in Gestalt der zur …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass es sich bei organisatorischen Maßnahmen - wie zum Beispiel der Festlegung des Personalbedarfs in einem bestimmten Bereich (einschließlich der Methodik der Bedarfsermittlung), der Festlegung von Anforderungen an den Verwendungsaufbau oder der Festlegung und Änderung von Dienstposten in der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung - um Fragen der militärischen Zweckmäßigkeit handelt, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind; es ist nicht Aufgabe der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Bundeswehr an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Vorgesetzten zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6, vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8, vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 sowie zuletzt vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 68.08 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 1 WB 68.08
    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08
    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass es sich bei organisatorischen Maßnahmen - wie zum Beispiel der Festlegung des Personalbedarfs in einem bestimmten Bereich (einschließlich der Methodik der Bedarfsermittlung), der Festlegung von Anforderungen an den Verwendungsaufbau oder der Festlegung und Änderung von Dienstposten in der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung - um Fragen der militärischen Zweckmäßigkeit handelt, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind; es ist nicht Aufgabe der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Bundeswehr an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Vorgesetzten zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6, vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8, vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 sowie zuletzt vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 68.08 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09

    Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung; …

    Rn. 21 Außenwirkung gegenüber dem Soldaten erlangen Verwaltungsvorschriften mittelbar über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. ausführlich Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 sowie zuletzt Beschluss vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 67.08 - ).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse; …

    Außenwirkung gegenüber dem einzelnen Soldaten erlangen Verwaltungsvorschriften nur mittelbar über den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr, vgl. im Einzelnen Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44, vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 67.08 - DÖD 2010, 115 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18).
  • BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 10.10

    Anspruch eines Hauptmanns der Bundeswehr mit einer Verwendung als …

    Ein solches Recht kann sich nur aus den vom Bundesministerium der Verteidigung erlassenen Verwaltungsvorschriften in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ergeben (Beschluss vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 67.08 - DokBer 2010, 144 ).

    Rn. 33 Einschränkungen für die Überprüfung der aufgabenbezogenen Teilnahmevoraussetzungen an der Telearbeit (Nr. 3 Abs. 1 der Rahmenweisung) ergeben sich jedoch aus dem Gesichtspunkt des Organisationsermessens (Beschluss vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 1 WB 67.08 - a.a.O.).

  • VG Berlin, 14.01.2014 - 36 K 448.12

    Kein Telearbeitsplatz für Polizeivollzugsbeamten

    Rn. 21 Der Kläger kann aus Ziffer 1.3 der Dienstvereinbarung über alternierende Telearbeit in der Polizei Berlin (DV) allenfalls einen Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Gewährung von Telearbeit herleiten (ebenso zu vergleichbaren bundesrechtlichen Vorschriften BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2008 - 2 C 31/06 und Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 1 WB 67/08 - beide in juris).
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