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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,19504
BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80 (https://dejure.org/1981,19504)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1981 - 1 WB 69.80 (https://dejure.org/1981,19504)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1981 - 1 WB 69.80 (https://dejure.org/1981,19504)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Weiterführung einer wissenschaftlichen Ausbildung eines Soldaten als Diplominformatiker durch eine Promotion - Wissenschaftliche Verwendung eines Soldaten als Dozent in der Bundeswehr

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 WB 123.79

    Kommandierung zur Promotion - Pflichtgemäßes Ermessen - Militärischer Bedarf - …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Auch das Gebot des möglichst sparsamen Einsatzes von Haushaltsmitteln (vgl. § 7 BHO) verlangt, daß die durch ein Studium veranlaßte Abwesenheit eines Berufssoldaten von der Truppe nicht über das durch die Truppendienlichkeit des Studiums bedingte notwendige Maß hinaus andauert (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 7. August 1980 - 1 WB 159/78 - und vom 19. Mai 1981 - 1 WB 123/79).

    Das ergibt sich schon daraus, daß sich die Möglichkeit, Ausnahmen zu bewilligen, nicht auf die Grundvoraussetzung des § 13 Abs. 2 der Verordnung bezieht, ein unter Belassung der Bezüge ohne Vorliegen der Bedingungen der §§ 1 bis 12 gewährter Urlaub müsse "auch dienstlichen Zwecken dienen", was nur dann der Fall ist, "wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, welche die Belassung der Bezüge rechtfertigen" (BVerwG Beschlüsse vom 8. November 1977 - 1 WB 143/76 - und vom 19. Mai 1981 - 1 WB 123/79).

  • BVerwG, 03.10.1974 - I WB 93.74
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Die Verwendung ist aber am militärischen Bedarf auszurichten (BVerwGE 46, 310, 313), d.h. an dem sich aus Art. 87 a GG ergebenden Gebot, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, daß sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG NJW 1970, 1268 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]).

    Etwas anderes wäre mit dem Sinn und Zweck des § 13 BeamtensonderurlaubsVO und des § 28 Abs. 3 SG unvereinbar (vgl. BVerwGE 46, 310).

  • BVerwG, 10.08.1976 - 1 WB 119.75

    Zulassung zum Hochschulstudium - Widerruf einer Zusage - Leistungsabfall

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Wie der Senat nämlich schon in seiner Entscheidung vom 10. August 1976 - 1 WB 119/75 - ausgesprochen hat, kann eine erteilte Zusicherung bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse widerrufen werden (BVerwGE 53, 182, 1 [BVerwG 10.08.1976 - 1 WB 119/75]. Leitsatz).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Durch die Versagung der Versetzung oder Kommandierung des Antragstellers zur Promotion wird auch nicht etwa das dem Art. 12 GG zu entnehmende Grundrecht der Berufsfreiheit (vgl. BVerfGE 7, 377 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG Art. 12 RdNr. 31) betroffen und eingeschränkt; denn der Angehörige des öffentlichen Dienstes "kann sich seine Arbeitsstätte nicht selbst wählen.
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Die Verwendung ist aber am militärischen Bedarf auszurichten (BVerwGE 46, 310, 313), d.h. an dem sich aus Art. 87 a GG ergebenden Gebot, das Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, daß sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfG NJW 1970, 1268 [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68]).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Eine bindende Zusage liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 53, 163, 166 [BVerwG 01.04.1976 - 1 WB 98/74]) dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft und von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war.
  • BVerwG, 08.11.1977 - 1 WB 143.76

    Gewährung von Sonderurlaub - Wehrdienstgerichte - Belassung der Bezüge - Abschluß …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Das ergibt sich schon daraus, daß sich die Möglichkeit, Ausnahmen zu bewilligen, nicht auf die Grundvoraussetzung des § 13 Abs. 2 der Verordnung bezieht, ein unter Belassung der Bezüge ohne Vorliegen der Bedingungen der §§ 1 bis 12 gewährter Urlaub müsse "auch dienstlichen Zwecken dienen", was nur dann der Fall ist, "wenn der Vorgesetzte mit der Gewährung des Urlaubs nach der gegebenen Bedarfslage konkrete dienstliche Zwecke verfolgt, welche die Belassung der Bezüge rechtfertigen" (BVerwG Beschlüsse vom 8. November 1977 - 1 WB 143/76 - und vom 19. Mai 1981 - 1 WB 123/79).
  • BVerwG, 08.05.1968 - I WB 2.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Ferner muß die mit hohen, vom Steuerzahler zu tragenden Kosten verbundene Ausbildung in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzeffekt der Ausbildung für die Bundeswehr stehen (BVerwGE 33, 150 [BVerwG 08.05.1968 - I WB 2/68]).
  • BVerwG, 22.01.1980 - 1 WB 259.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte mit der Ablehnung der begehrten Verwendung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 VBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwG NZWehrr 1970, 224 und BVerwG Beschluß vom 22. Januar 1980 - 1 WB 259/77).
  • BVerwG, 15.06.1971 - I WB 148.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1981 - 1 WB 69.80
    Dieser Verfassungsgrundsatz untersagt einerseits, gleichliegende Sachverhalte, die aus der Natur der Sache und unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit eine gleichartige Regelung erfordern, ungleich, andererseits gebietet er, wesentlich Ungleiches nach seiner Eigenart verschieden zu behandeln (BVerwG Beschluß vom 15. Juni 1971 - 1 WB 148/70).
  • BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 22.82

    Rechtsmittel

    Wie der Senat nämlich schon in seiner Entscheidung vom 10. August 1976 - 1 WB 119/75 - ausgesprochen hat, kann eine erteilte Zusicherung bei einer wesentlichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse widerrufen werden (BVerwGE 53, 182, 1. Leitsatz; BVerwG Beschluß vom 20. Oktober 1981 - 1 WB 69/80 - vgl. auch § 38 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes).
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