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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,29
BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70 (https://dejure.org/1971,29)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1971 - I WB 8.70 (https://dejure.org/1971,29)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1971 - I WB 8.70 (https://dejure.org/1971,29)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 215
 
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Wird zitiert von ... (374)

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 , vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 und vom 19. August 2004 - BVerwG 1 WDS-VR 5.04 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 54 = NZWehrr 2005, 164).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz; …

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 BVerwG 1 WB 8.70, vom 17. Mai 1988 BVerwG 1 WB 53.87 und vom 3. Juli 2001 BVerwG 1 WB 24.01 -).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 BVerwG 1 WB 8.70, vom 11. November 1975 BVerwG 1 WB 24.75, vom 27. März 1979 BVerwG 1 WB 193.78, vom 30. Juli 1980 BVerwG 1 WB 79.79, vom 4. Dezember 1995 BVerwG 1 WB 106.95, vom 3. Juli 2001 BVerwG 1 WB 24.01 und vom 30. August 2001 BVerwG 1 WB 37.01).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - …

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25 [f.]>, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 8.97 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 - ).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - , vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (Beschluss vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - ).

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