Rechtsprechung
| BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 46, 49
- NJW 1973, 339
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Das Gesetz, das den Eingriff erlaubt, muß seinerseits im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen werden (BVerfGE 7, 198). - BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Für das Grundrecht der persönlichen Freiheit folgt dies aus der besonderen Bedeutung, die gerade ihm als Basis der allgemeinen Rechtsstellung und Entfaltungsmöglichkeit des Bürgers zukommt und die das Grundgesetz dadurch anerkennt, daß es in Art. 2 Abs. 2 die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet (so BVerfGE 19, 342, 349) [BVerfG 15.12.1965 - 1 BvR 513/65]. - BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67
Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Die Rechtfertigung für diese Regelung ergibt sich daraus, daß es im Truppendienst mehr als in anderen Lebensbereichen einer schnellen und wirksamen Reaktion auf Verstöße gegen Zucht und Ordnung bedarf (vgl. BVerfGE 22, 311, 318) [BVerfG 07.11.1967 - 2 BvL 14/67]. - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Denn erst die positive Entscheidung über diesen Antrag gem. §§ 25 ff WPflG läßt das Grundrecht des Soldaten aus Art. 4 Abs. 3 GG auch nach außen wirksam werden (BVerwGE 14, 151, 152) [BVerwG 11.05.1962 - VII C 27/61]; solange eine solche Entscheidung nicht ergangen ist, bestehen seine Dienstpflichten - und damit auch die Gehorsamspflicht - in vollem Umfang weiter (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. März 1970 - I WDB 13/69 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05
Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft …
Rn. 75 Ob diese Voraussetzung, die eine Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt, vorliegt, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 9. Januar 1973 - BVerwG 1 WB 83.72 - BVerwGE 46, 49 ).Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist nur gerechtfertigt, wenn sich der Soldat mit der Begehung eines Dienstvergehens als Störer der militärischen Disziplin erweist und der bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Beeinträchtigung der Ordnung nur dadurch noch wirksam begegnet werden kann, dass er auf der Stelle in Gewahrsam genommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - BVerfGE 19, 342 ; BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1973 a.a.O.).
- BVerwG, 02.12.1974 - VI CB 30.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Verpflichtung besteht für ihn fort, solange nicht über seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß §§ 25 ff. WPflG positiv entschieden worden ist (vgl. BVerwGE 46, 49 [52]).
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