Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 86.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit des Verzichts auf die Erstellung einer planmäßigen Beurteilung eines Soldaten - Notwendigkeit der regelmäßigen Beurteilung des Werdegangs eines Soldaten - Ermessensüberschreitung bei der Entscheidung über einen Verzicht der Beurteilung - Notwendigkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Soldaten - Laufbahnrecht, Zulässigkeit des Absehens von einer Regelbeurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.03.1994 - 1 WB 6.94
Anspruch auf ersatzlose Aufhebung einer Stellungnahme zur planmäßigen Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 86.96
Zwar sind Eignung, Befähigung und Leistung der Soldaten regelmäßig zu beurteilen, so daß die Neufassung einer planmäßigen Beurteilung nach deren Aufhebung grundsätzlich geboten ist und nur in Ausnahmefällen unterbleiben kann (vgl. § 1a Abs. 2 Satz 2 SLV;Beschluß vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 -). Dem trägt die Regelung in Nr. 1204 b ZDv 20/6 Rechnung, wonach bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen die PersBSt nach pflichtgemäßem Ermessen auf eine Neufassung verzichten kann (vgl. Beschluß vom 15. März 1994 a.a.O.).
Sie entzieht sich als Teil der Beurteilung nach der Natur der Sache in aller Regel nicht nur der gerichtlichen Oberprüfung (vgl. Beschluß vom 15. März 1994 a.a.O. m.w.N.), sondern auch der Oberprüfung durch die PersBSt.
- BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 154.88
Anfechtbarkeit einer noch nicht vollständig eröffneten truppendienstlichen …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 86.96
Deren Rechtmäßigkeit wäre in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen eine erstellte Sonderbeurteilung mit zu überprüfen (vgl.Beschluß vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 154.88 -). - BVerwG, 17.07.1984 - 1 WB 88.83
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 86.96
Ob die in Nr. 1204 b ZDv 20/6 für einen möglichen Verzicht genannten tatsächlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist gerichtlich voll nachprüfbar, die sich gegebenenfalls an die Bejahung der Voraussetzungen anschließende Ausübung des Ermessens durch die PersBSt kann von den Gerichten jedoch nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zwecke der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. § 114 VwGO analog;Beschluß vom 17. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 88.83 -).
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10
Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …
Die Anordnung in Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 setzt deshalb die Neufassung einer Beurteilung als Regelfall voraus (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 3 und vom 1. September 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 13.08 - Buchholz 449.2 § 3 SLV 2002 Nr. 11). - BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 2.02
Beurteilung, planmäßige; Stellungnahme; nächsthöherer Vorgesetzter; Verschiebung …
Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung der personalbearbeitenden Stelle über die Dauer des Aufschubs (Nr. 203 Buchst. c Satz 3 ZDv 20/6) kann vom Gericht jedoch nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO analog; Beschluss vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 -).Da die Beurteilung ein lückenloses Bild des militärischen Werdeganges des Soldaten ergeben soll (Beschlüsse vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 - und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 -), ist die Einschätzung des PersABw zutreffend, dass sich die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten auf die Befähigung und die Leistungen des Antragstellers im MGFA zu konzentrieren hat und insoweit dessen aktuelle persönliche Kenntnis von erheblicher Bedeutung ist.
Sie entzieht sich als Teil der inhaltlich nicht überprüfbaren Beurteilung regelmäßig der gerichtlichen Kontrolle (Beschlüsse vom 6. September 1988 - BVerwG 1 WB 141.87 -, vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 -, vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 45.98 -).
- BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12
Dienstliche Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Stellungnahme des weiteren …
Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 setzt deshalb die Neufassung der Beurteilung oder der Stellungnahme als Regelfall voraus (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 3, vom 1. September 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 13.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 11 …und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 39.11 - Rn. 21).
- BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98
Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer …
Die nach dem Vortrag des BMVg von den Streitkräften einheitlich praktizierte Gleichsetzung des tatsächlichen Erstellungstermins mit dem nach Nr. 204 a ZDv 20/6 festgelegten Aufstellungs- bzw. Vorlagetermin der ersten planmäßigen Beurteilung ist jedenfalls seit dem Inkrafttreten der Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung vom 14. September 1994 (BGBl I S. 2402) durch § 1a SLV nicht mehr gedeckt (vgl. hierzu auch Beschluß vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - ). - BVerwG, 01.09.2008 - 1 WDS-VR 13.08 Eine Lücke in der Abfolge der Beurteilungen ist nur zulässig und hinnehmbar, wenn dies aus besonderen Gründen nicht vermieden werden kann (stRspr, Beschlüsse vom 14. Januar 1997 BVerwG 1 WB 86.96 Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 3, vom 3. Juli 2001 BVerwG 1 WB 23.01 Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 17 und vom 3. Juli 2001 BVerwG 1 WB 28.01 ).
Hiernach ist die Neufassung einer planmäßigen Beurteilung nach deren Aufhebung grundsätzlich geboten (Beschlüsse vom 15. März 1994 BVerwG 1 WB 6.94 NZWehrr 1994, 165 und vom 14. Januar 1997 a.a.O.).
- BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 39.11
Dienstliche Beurteilung; Abstimmungsgespräch; Vergleichsgruppe; Stellungnahme des …
Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 setzt deshalb die Neufassung der Beurteilung oder Stellungnahme als Regelfall voraus (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 3 und vom 1. September 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 13.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 11). - BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 28.01
Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer einheitlichen Maßstabsfindung - …
Eine Lücke in der Abfolge der Beurteilungen ist infolge dessen nur zulässig und hinnehmbar, wenn sie unvermeidlich ist (Beschlüsse vom 15. März 1994-BVerwG 1 WB 6.94 -und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - ). - BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 30.11
Beurteilung; Stellungnahme; erforderliches Abstimmungsgespräch
Die Anordnung in Nr. 1202 Buchst. a ZDv 20/6 setzt deshalb die Neufassung einer Beurteilung als Regelfall voraus (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 3 und vom 1. September 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 13.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 11). - BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 23.01
Planmäßige Beurteilung eines Soldaten - Versetzung eines Soldaten
Eine Lücke in der Abfolge der Beurteilungen ist infolge dessen nur zulässig und hinnehmbar, wenn sie unvermeidlich ist (Beschlüsse vom 15. März 1994 - BVerwG 1 WB 6.94 -und vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - ). - BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 20.11
Anordnung der Neufassung einer dienstlichen Beurteilung; keine anfechtbare …
Das gleiche gilt für eine gegen den Willen des Soldaten getroffene Entscheidung, auf die Neufassung der Beurteilung zu verzichten, die das Recht des Soldaten auf regelmäßige Beurteilung gemäß § 2 Abs. 1 SLV/ Art. 3 Abs. 1 GG verletzen kann (vgl. dazu Beschluss vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 WB 86.96 - Buchholz 236.11 § 1a SLV Nr. 3). - BVerwG, 28.11.2000 - 1 WB 96.00
Anspruch des Soldaten auf eine vorgezogene planmäßige Beurteilung - …
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