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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9220
BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95 (https://dejure.org/1996,9220)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 1 WB 88.95 (https://dejure.org/1996,9220)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 1 WB 88.95 (https://dejure.org/1996,9220)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen - Missbrauch dienstlicher Befugnisse eines Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Einen mit Schreiben vom 23. November 1995 gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz hat der Senat mit Beschluß vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 - zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 104.95, die Akten des BMVg - P II 5 - 557/95 - sowie die Personalstammakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 - in dem Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller über den 31. März 1996 hinaus für weitere zwei Jahre und drei Monate auf seinen derzeitigen Dienstposten zu kommandieren, nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausgeübt werden könnte (Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [f.]>).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Zunächst ist unwidersprochen schon das Datum von ihm selbst in die Erklärung eingetragen worden, und selbst wenn der BMVg die Erklärung stillschweigend entgegengenommen hat, läge hierin keine Ermessensbindung hinsichtlich der Dauer der Auslandsverwendung des Antragstellers (vgl. Beschluß vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - ).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten - …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (…vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 21. Januar 1988 a.a.O. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
  • BVerwG, 11.05.1982 - 1 WB 83.81

    Verwendung eines Berufssoldaten - Entscheidung des zuständigen Vorgesetzten nach …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen Grenzen festsetzen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 21. Januar 1988 a.a.O. und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -).
  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 141.88
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Daß die schulische Situation der Kinder von Soldaten grundsätzlich kein Versetzungshindernis ist, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - ).
  • BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87

    Anspruch eines Soldaten auf örtliche oder fachliche Verwendung - Überprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Eine Zusage läge nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung von dem zuständigen Vorgesetzten als hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen in der Zukunft abgegeben worden wäre (vgl. Beschluß vom 17. März 1988 - BVerwG 1 WB 81.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Im übrigen kann die Verwendungsentscheidung nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 WBO), d.h., ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [ff.]> …und vom 21. Januar 1988 a.a.O.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Dabei hat er die persönlichen und familiären Belange des Antragstellers aus Fürsorgegesichtspunkten angemessen zu berücksichtigen (Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>).
  • BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82

    Verwendung eines Soldaten - Weiterversetzung - Auswahlverfahren - Beförderung von …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95
    Ihm steht die inzwischen verfügten Versetzung des Antragstellers von der KpfTrS ... zum HA nicht entgegen, insbesondere hat sich dadurch nicht sein Begehren in der Hauptsache erledigt (vgl. Beschluß vom 9. November 1993 - BVerwG 1 WB 38.82 -).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 128.87

    Verlängerung einer Auslandsverwendung - Wiedereingliederungsschwierigkeiten nach …

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung …

    Der BMVg hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit seiner Stellungnahme vom 26. September 1995 dem Senat vorgelegt (Verfahren BVerwG 1 WB 88.95).

    Die verfügte Versetzung zum 1. April 1996 zum HA in K. sei insofern Gegenstand seines Antragsverfahrens BVerwG 1 WB 88.95, als sie die Konsequenz der Nichtverlängerung seiner Kommandierung zur niederländischen Panzertruppenschule sei.

    Zur Begründung verweist der BMVg auf seine Stellungnahme im Hauptsacheverfahren BVerwG 1 WB 88.95, in der er vorgetragen hat, daß sich das dienstliche Bedürfnis für die Rückversetzung des Antragstellers in das Inland nach Ablauf der festgesetzten Verwendungsdauer als HVO an der niederländischen Panzertruppenschule zum 1. April 1996 schon daraus ergebe, daß der Antragsteller zu dem angegebenen Zeitpunkt die vorgesehene regelmäßige Auslandsverwendungszeit erreicht habe.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 88.95, die Akten des BMVg - P II 5 - 557/95 und 793/95 - sowie die Personalstammakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Bei sachdienlicher und interessengerechter Auslegung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz begehrt der Antragsteller hinsichtlich der im Verfahren BVerwG 1 WB 88.95 beantragten Verpflichtung des BMVg, seine Kommandierung zur niederländischen Panzertruppenschule über den 31. März 1996 hinaus bis zum 31. Juni 1998 zu verlängern, den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO, die auch im gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung erlassen werden kann (Beschluß vom 17. Oktober 1967 - BVerwG 1 WB 43.67 - <BVerwGE 33, 42>).

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 WB 45.96

    Anspruch eines Soldaten auf Verwendung auf einem Dienstposten einer bestimmten …

    Den hiergegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Senat mit Beschluß vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 - zurück.

    Die Senatsakten BVerwG 1 WB 88.95, die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 136/96 - sowie die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 9.97

    Antrag eines Offiziers auf Verlängerung seines Auslandsaufenthaltes - Antrag auf …

    Daß derartige Bestimmungen, die für Auslandsverwendungen von Soldaten zeitliche Grenzen festlegen, rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 83.81 -, vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 43.94 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die schulische Situation der Kinder von Soldaten grundsätzlich kein Versetzungshindernis darstellt (vgl. Beschlüsse vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).

  • BVerwG, 26.05.2011 - 1 WDS-VR 4.11

    Verlängerung der Verwendung eines Soldaten im Ausland ist nicht durch schulische …

    Selbst wenn es der ständigen Verwaltungspraxis im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung entsprechen sollte, in Fällen der vorliegenden Art die schulischen Schwierigkeiten der Tochter des Antragstellers als schwerwiegenden persönlichen Grund im Sinne der Nr. 6 Buchst. b der Versetzungsrichtlinien anzusehen - wofür die Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung (PSZ I 7) im Vorlageschreiben sprechen könnte (vgl. aber die Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 103, 4 = NZWehrr 1994, 24 -, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 11. November 1999 - BVerwG 1 WB 66.99 -, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 -, vom 21. März 2002 - BVerwG 1 WB 80.01 - …und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - a.a.O.>) -, stünden der Anerkennung eines solchen Grundes hier vorrangige dienstliche Belange im Sinne der Nr. 6 Satz 1 der Versetzungsrichtlinien entgegen.
  • BVerwG, 28.02.2012 - 1 WB 57.11
    Rn. 47 Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die schulische Situation der Kinder von Soldaten grundsätzlich kein Versetzungshindernis ist und entsprechend keinen Anspruch begründet, am bisherigen Standort bleiben zu können (Beschlüsse vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - BVerwGE 103, 4 = NZWehrr 1994, 24, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 9.97 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 50.00 -, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 - …und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - a.a.O.).
  • BVerwG, 04.01.2012 - 1 WDS-VR 8.11

    Antrag auf Verlängerung der Verwendungsdauer beim Deutschen Luftwaffenkommando …

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die schulische Situation der Kinder von Soldaten grundsätzlich kein Versetzungshindernis ist und entsprechend keinen Anspruch begründet, am bisherigen Standort bleiben zu können (Beschlüsse vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.93 - BVerwGE 103, 4 = NZWehrr 1994, 24, vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 22. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 9.97 -, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 50.00 -, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 - …und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 - a.a.O.).
  • BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen …

    Der BMVg hat dadurch aber auch nicht anderweitig einen "Vertrauenstatbestand" begründet und sein Ermessen in einer der angefochtenen Versetzung entgegenstehenden Weise gebunden (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Voraussetzungen …

    Der BMVg hat dadurch aber auch nicht anderweitig einen "Vertrauenstatbestand" begründet und sein Ermessen in einer der angefochtenen Kommandierung entgegenstehenden Weise gebunden (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 54.96

    Rechtswidrigkeit einer Versetzung auf den Dienstposten eines Fernmeldeoffiziers …

    Der BMVg hat dadurch aber auch nicht anderweitig einen 'Vertrauenstatbestand' begründet und sein Ermessen in einer der angefochtenen Versetzung entgegenstehenden Weise gebunden (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).
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