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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12602
BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05 (https://dejure.org/2006,12602)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2006 - 1 WB 9.05 (https://dejure.org/2006,12602)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 1 WB 9.05 (https://dejure.org/2006,12602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    SLV § 40 Abs. 1
    Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose; Eignungsbeurteilung; Prognoseentscheidung; Beurteilungsspielraum.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SLV § 40 Abs. 1
    Wehrbeschwerderecht - Zulassung; Laufbahnzulassung; charakterliche Eignung; Eignung; Prognose; Eignungsbeurteilung; Prognoseentscheidung; Beurteilungsspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 37
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 53.04

    Feldwebel-Laufbahn; Feldwebel-Anwärter; Eignung; Rückführung; Bedarf.

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Dagegen können die fachlichen und militärspezifischen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - ZBR 2006, 53).

    Für die Beurteilung der (prognostischen) Frage, ob und inwieweit ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt/erfüllen wird, sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 173.84 -, vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 101.87 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - ).

    Der Begriff der Eignung, der sich auf die für die angestrebte dienstliche Verwendung erforderlichen Verhaltens- und Leistungsvoraussetzungen einer Person bezieht, stellt nicht nur auf einen Ist-Zustand zum Zeitpunkt der getroffenen Bewertung ab, sondern erfordert auch eine Prognoseentscheidung (vgl. Beschluss vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - ).

  • BVerwG, 10.03.2005 - 1 WB 55.04
    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Nach mehrfacher Mitteilung des BMVg in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03, BVerwG 1 WB 55.04 und BVerwG 1 WB 60.04) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).

    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher im Wehrbeschwerdeverfahren nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 Satz 1 VwGO analog; u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).

  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet ist (stRspr.: vgl. zuletzt Beschluss vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - <PersV 2005, 388>).

    Nach mehrfacher Mitteilung des BMVg in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03, BVerwG 1 WB 55.04 und BVerwG 1 WB 60.04) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Nach mehrfacher Mitteilung des BMVg in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03, BVerwG 1 WB 55.04 und BVerwG 1 WB 60.04) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 5.03 - und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Verzichtet die zuständige Stelle auf die Einholung anderweitigen Sachverstandes und stützt sie sich allein auf ihre eigene Sachkunde, muss sie diese in nachvollziehbarer Weise durch eine überzeugende Darlegung nachweisen (so die stRspr. zu den Verpflichtungen von - ebenso wie die vollziehende Gewalt nach Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebundenen und dem Amtsermittlungsgrundsatz unterworfenen - Gerichten hinsichtlich des Vorliegens und Nachweises eigener besonderer Sachkunde, u.a. Urteil vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - <BVerwGE 68, 177 [181 f.] m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 98 RNr. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters - …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Da es sich bei dem Begehren des Antragstellers um einen Verpflichtungs- bzw. bei sinngemäßer Auslegung um einen - hilfsweise - gestellten Bescheidungsantrag handelt, kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. Februar 1978 - BVerwG 1 WB 109.77 - <BVerwGE 63, 1> und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 69.97 -).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Das mit einem entsprechenden Antrag befasste Gericht kann daher im Wehrbeschwerdeverfahren nur prüfen, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn durch Überschreitung oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit eingeräumten Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 Satz 1 VwGO analog; u.a. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> und vom 10. März 2005 - BVerwG 1 WB 55.04 -).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95

    Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Dagegen können die fachlichen und militärspezifischen Erwägungen, die zu der Beurteilung geführt haben, nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - ZBR 2006, 53).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Nach mehrfacher Mitteilung des BMVg in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 73.01, BVerwG 1 WB 5.03, BVerwG 1 WB 55.04 und BVerwG 1 WB 60.04) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag des Antragstellers in der Sache erfolgreich wäre.
  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 101.87

    Zurückführung von Offizieranwärtern in ihre frühere Laufbahn - Begriff der …

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 9.05
    Für die Beurteilung der (prognostischen) Frage, ob und inwieweit ein Soldat die für eine Laufbahn zu stellenden Anforderungen erfüllt/erfüllen wird, sind neben der fachlichen Qualifikation des Soldaten auch seine persönlichen, d.h. charakterlichen, geistigen und körperlichen Eigenschaften maßgebend (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. November 1985 - BVerwG 1 WB 173.84 -, vom 7. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 101.87 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 53.04 - ).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07

    Laufbahn; Zulassung; Aufstiegslaufbahn; "Seiteneinsteiger".

    Sie ist vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 ).

    Nach mehrfacher Mitteilung des Bundesministers der Verteidigung in vergleichbaren Verfahren (u.a. BVerwG 1 WB 60.04 , BVerwG 1 WB 9.05 und BVerwG 1 WB 25.05 ) kann eine nachträgliche Zulassung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Antrag der Antragstellerin in der Sache erfolgreich wäre.

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 a.a.O. m.w.N. und vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2020 - 1 B 1085/20
    Rn. 50 Vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 WB 9.05 -, juris, Rn. 22 (zu § 40 Abs. 1 SLV).

    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2006- 1 WB 9.05 -, juris, Rn. 21 f., und Lucks, in: Scherer/Alff/Poretschkin/Lucks, Soldatengesetz, 10. Aufl. 2018, § 55 Rn. 11 und § 3 Rn. 18.

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 54.06

    Eignung; Laufbahn; Straftat; Zulassung

    Nachdem der Antragsteller erfolglos hiergegen Beschwerde eingelegt hatte, hob der Senat mit Beschluss vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - diesen Bescheid des Personalamtes der Bundeswehr vom 7. Juni 2004 und den Beschwerdebescheid des Bundesministers der Verteidigung vom 22. Oktober 2004 auf und verpflichtete den Bundesminister der Verteidigung, den Antrag des Antragstellers, ihn zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes zuzulassen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden; im Übrigen wurde der Antrag zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - PSZ I 7 - 509/06 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 9.05 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Rn. 15 Die rechtlichen Voraussetzungen für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes hat der Senat in dem den Antragsteller betreffenden Beschluss vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - (in den Randnummern 17 bis 20) im Einzelnen dargelegt.

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 12.07

    Laufbahn; Eignung; Verwaltungspraxis; Selbstbindung.

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob die zuständige Stelle den anzuwendenden Begriff der Eignung oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat; ferner findet eine Überprüfung der Entscheidung auf Verfahrensfehler statt (vgl. Beschluss vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 ).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der …

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung, ob er den anzuwendenden Begriff der Eignung oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat; ferner findet eine Überprüfung der Entscheidung auf Verfahrensfehler statt (vgl. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 …und vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 12.07 - Rn. 20 f. ).
  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Die Zulassungsentscheidung stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 17 Abs. 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier im Anschluss an den Beschwerdebescheid des Bundesministers der Verteidigung zum Bundesverwaltungsgericht (§ 21 Abs. 1 WBO) - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - und vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 - DokBer 2008, 171).

    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Beschlüsse vom 24. Januar 2006 a.a.O., vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 25.05 - …und vom 29. Januar 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 9.08
    Dies gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, vgl. Beschluss vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 m.w.N.).

    Das Wehrdienstgericht kann daher nur überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte mit der Ablehnung der Zulassung zu der angestrebten Laufbahn die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluss vom 24. Januar 2006 a.a.O.).

  • VG Minden, 26.04.2018 - 12 K 6450/17
    Rn. 33 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 WB 9.05 -, juris Rn. 22.

    Rn. 36 - so in einem ähnlich gelagerten Fall bereits BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 WB 9.05 -, juris Rn. 29 -.

  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08

    Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche …

    Das Wehrdienstgericht kann im Falle einer ablehnenden Entscheidung nur überprüfen, ob der zuständige Vorgesetzte die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 24. Januar 2006 - BVerwG 1 WB 9.05 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 1 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 11.09.2014 - W 1 K 13.885

    Übernahme als Soldat auf Zeit; charakterliche Eignung; Nichtangabe einer …

    Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass der Begriff der Eignung, der sich auf die für die angestrebte dienstliche Verwendung bzw. Laufbahn erforderlichen Verhaltens- und Leistungsvoraussetzungen einer Person bezieht, nicht nur auf einen Ist-Zustand zum Zeitpunkt der getroffenen Bewertung abstellt, sondern auch eine Prognoseentscheidung erfordert (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 24.01.2006, 1 WB 9/05 - juris.).
  • VG Augsburg, 14.07.2016 - Au 2 K 15.109

    Ablehnung eines Bewerbers für den freiwilligen Wehrdienst wegen fehlender …

  • BVerwG, 21.02.2008 - 1 WDS-VR 1.08
  • VG Bayreuth, 09.08.2022 - B 5 K 21.696

    Soldatenrecht, Bewerbung um Wiedereinstellung als Soldat auf Zeit, charakterliche …

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