Rechtsprechung
| BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 9.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldat - Bescheidung eines Verwendungsgesuchs - Dienstposten - Auswahlentscheidung - Restdienstzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83
Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit
Auszug aus BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 9.88
Der Zulässigkeit steht insbesondere nicht entgegen, daß der vom Antragsteller begehrte Dienstposten zum 1. Oktober 1987 mit einem anderen Soldaten besetzt worden ist (BVerwGE 76, 336).Dabei haben sie allerdings entscheidend darauf abzustellen, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG - BVerwGE 76, 336, 340).
- BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76
Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten - …
Auszug aus BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 9.88
Damit stellt sich der Hilfsantrag jedenfalls als unzulässige Antragserweiterung dar (BVerwGE 53, 321). - BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84
Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …
Auszug aus BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 9.88
Letztlich kann diese Frage aber auf sich beruhen, weil nur die Zusage eines zuständigen Personalführers die SDH bzw. den BMVg zu binden geeignet ist (BVerwGE 83, 255, 259ff.) [BVerwG 27.11.1986 - 1 WB 102/84]. - BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 9.88
Entscheidungsvorschläge der Zwischenvorgesetzten eines Soldaten binden die personalführenden Stellen nicht (BVerwGE 43, 179).
- VG München, 13.06.2008 - M 21 K 06.1326
Bewährungsbeförderung von Soldaten; Regelbeförderung von Soldaten; "gebündelter" …
Die Kammer kann daher nur prüfen, ob die Beklagte im vorliegenden Fall mit ihrer ablehnenden Entscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (st. Rspr., vgl. für alle BVerwG v.09.08.1989 Az.: 1 WB 9/88 m.w.N.).Wie bereits oben (unter 2.) ausgeführt, ist - jedenfalls beim hier gegebenen Fall einer Bewährungsbeförderung - hinsichtlich der Eignungauf den konkreten Dienstpostenabzustellen (vgl. BVerwG v. 09.08.1989 a.a.O., in der Sache ebenso BayVGH a.a.O.).
- BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 58.90
Antrag eines Berufssoldaten und Offiziers des militärfachlichen Dienstes im …
Der Hinweis des Antragstellers auf die Rechtsprechung des Senats in den Beschlüssen vom 9. August 1989 -1 WB 9/88 - und vom 30. August 1989 - 1 WB 115/87 - gibt für sein Begehren nichts her. - BVerwG, 04.07.1990 - 1 WB 145.88
Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten und kurze Restdienstzeit
Durch das Abstellen auf den Leistungs- und Eignungsvergleich wird die Ablehnung des Versetzungsbegehrens im vorliegenden Fall nicht in seiner Substanz verändert (vgl. BVerwG Beschluß vom 9. August 1989 - 1 WB 9/88). - BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 23.96
Recht der Soldaten - Anforderungen an die Versagung eines Laufbahnwechsels
Im Interesse eines kontinuierlichen Altersaufbaus darf der BMVg bei erforderlichem Wechsel der Dienstgradgruppe in gleicher Weise wie bei Laufbahnwechsel darauf abstellen, welchem Geburtsjahrgang der Bewerber angehört (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 9. August 1989 - BVerwG 1 WB 9.88 -, vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [BVerwG 30.08.1989 - 1 WB 115/87] [175]>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 - undvom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 30.94 -). - BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 30.94
Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand - Dienstpostenbesetzung bei der …
Ebenso bedarf es keiner Erörterung, ob der BMVg berechtigt war, im Interesse eines kontinuierlichen Altersaufbaus darauf abzustellen, welchem Geburtsjahrgang die bei der Besetzung eines höher bewerteten Dienstpostens in Betracht zu ziehenden Offiziere angehören (vgl. Beschlüsse vom 9. August 1989 - BVerwG 1 WB 9.88 -, vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169 [175]>, vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 7.91 - und vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 9.92 -).
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