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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7705
BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92 (https://dejure.org/1993,7705)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1993 - 1 WB 92.92 (https://dejure.org/1993,7705)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 1 WB 92.92 (https://dejure.org/1993,7705)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht - Ausschluss eines Soldaten von einer höherwertigen Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten als anfechtbare Maßnahme - Zulässigkeit einer sich auf militärische Verwendungsentscheidungen beziehenden Konkurrentenklage ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht; Konkurrentenklage; Militärische Verwendungsentscheidung; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist eine "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, zulässig (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).

    Dabei haben sie allerdings entscheidend darauf abzustellen, daß Soldaten nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden sind (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG; BVerwGE 76, 336 [340]).

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber - …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die personalführende Stelle nach der Höherstufung eines Dienstpostens berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet ist, den derart angehobenen Dienstposten frei zu machen, um ihn mit einem anderen Soldaten dienstgradgerecht oder mit einem besser qualifizierten, alsbald zu einer Beförderung heranstehenden Soldaten, besetzen zu können (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [247]> und vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 34.92 - und - 1 WB 41.92 - m.w.N.).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, können bei der Besetzung eines A 9 mA-Dienstpostens außer der Leistung auch erforderliche Ausbildungen und Vorverwendungen berücksichtigt werden (BVerwGE 76, 243 [252]).

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern - …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Der Grundsatz der Bestenauslese besagt, daß der BMVg oder eine andere personalbearbeitende Stelle im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens unter mehreren Bewerbern den geeigneteren bzw. geeignetsten auszuwählen haben (vgl. Beschluß vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 -).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Beschwerde über den Bundesminister der Verteidigung wegen der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrunde liegt (Beschlüsse vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]> und vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165 [f.]>).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Eine verbindliche Zusicherung im Rechtssinne setzt voraus, daß die entsprechende Äußerung mit Bindungswillen in dem von dem Soldaten geltend gemachten Sinn von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist (Beschluß vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Eine derartige Entscheidung, die einen Soldaten endgültig von einer höherwertigen Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten ausschließt, für den er vorgesehen und eingeplant war, ist eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrunde liegt (Beschlüsse vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]> und vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165 [f.]>).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 1 WB 35.92

    Wehrrecht - Zusage - Gegenseitige Verpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Insoweit handelt es sich nicht nur um die Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 1 WB 35.92 -).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 41.92

    Anspruch des Soldaten auf Verwendung auf einen bestimmten Dienstposten nach …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die personalführende Stelle nach der Höherstufung eines Dienstpostens berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet ist, den derart angehobenen Dienstposten frei zu machen, um ihn mit einem anderen Soldaten dienstgradgerecht oder mit einem besser qualifizierten, alsbald zu einer Beförderung heranstehenden Soldaten, besetzen zu können (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [247]> und vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 34.92 - und - 1 WB 41.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 WB 34.92

    Aufhebung der Versetzungsverfügung eines Berufssoldaten - Anspruch auf eine …

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92
    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die personalführende Stelle nach der Höherstufung eines Dienstpostens berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet ist, den derart angehobenen Dienstposten frei zu machen, um ihn mit einem anderen Soldaten dienstgradgerecht oder mit einem besser qualifizierten, alsbald zu einer Beförderung heranstehenden Soldaten, besetzen zu können (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [247]> und vom 12. November 1992 - BVerwG 1 WB 34.92 - und - 1 WB 41.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle - …

    Der Grundsatz der Bestenauslese besagt, daß der BMVg oder eine andere personalbearbeitende Stelle im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens unter mehreren Bewerbern den geeigneteren bzw. geeignetsten auszuwählen haben (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 92.92 -).

    Bei der Frage, welche Ausbildungsanforderungen und Vorverwendungen an einen Dienstposten zu stellen sind, handelt es sich um eine Zweckmäßigkeitsfrage, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründet, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden muß (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993, aaO).

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96

    Beförderung von Soldaten - Ermessen bei der Besetzung eines Dienstposten - …

    Bei der Frage, welche Ausbildungsanforderungen und/oder Vorverwendungen an einen Dienstposten zu stellen sind, handelt es sich um eine Zweckmäßigkeitsfrage, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründet, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden muß (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 92.92 - und vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94

    Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs …

    Bei dieser Erklärung handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer unverbindlichen, für die Zukunft noch offenen Planungsabsicht, die nicht nach § 17 WBO angefochten werden kann (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 92.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 WB 3.93

    Ablehnung einer Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die Auswahlkriterien …

    Es liegt im Bereich des den verantwortlichen Vorgesetzten zustehenden Beurteilungsspielraums, wenn sie im vorliegenden Fall im Hinblick auf die sofortige Wahrnehmung der Aufgaben des Dienstpostens der aktuellen Verwendung höheres Gewicht beigemessen haben als dem PSW aus den letzten drei Beurteilungen (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 92.92 -).
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