Rechtsprechung
| BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung eines studienvorbereitenden Praktikums - Zuständigkeit für die Erteilung von Sonderurlaub aus wichtigem Grunde unter Wegfall der Geldbezüge und Sachbezüge - Maßstab bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.11.1982 - 1 WB 141.82
Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Geldbezüge und Sachbezüge wegen eines …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90
Daß im Falle der Stattgabe des Antrags praktisch die endgültige Entscheidung vorweggenommen würde, steht seiner Zulässigkeit nicht entgegen, da andernfalls für den Antragsteller ein wirksamer Rechtsschutz unmöglich wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 18. November 1982 - 1 WB 141/82).Das bedeutet aber nicht, daß für eine kürzere Beurlaubung auf das Vorliegen eines gewichtigen und schutzwürdigen Interesses verzichtet werden könnte (BVerwG Beschluß vom 18. November 1982 - 1 WB 141/82).
- BVerwG, 26.10.1973 - I WB 85.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90
Die Beurteilung der Frage, ob ein wichtiger Grund bzw. eine besondere Härte gegeben ist, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung (BVerwGE 46, 173 f. m.w.N.). - BVerwG, 10.06.1969 - I WB 69.69
Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr - Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90
Anders als bei dem Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr handelt es sich bei dem Antrag auf Gewährung von Urlaub um eine Angelegenheit des militärischen Subordinationsverhältnisses, nicht des Status des Antragstellers; darüber hat der Vorgesetzte als solcher, nicht als Organ des Dienstherrn zu entscheiden (BVerwGE 33, 307 f.; BVerwG Beschluß vom 7. September 1988 - 1 WB 104/87).
- BVerwG, 17.10.1967 - I WB 43.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90
Der Antrag (§ 123 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. BVerwGE 33, 42) ist auch im übrigen zulässig. - BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 104.87
Sonderurlaub - Studium (Beurlaubung zum Studium) - Kommandierung (zum Studium) - …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90
Anders als bei dem Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr handelt es sich bei dem Antrag auf Gewährung von Urlaub um eine Angelegenheit des militärischen Subordinationsverhältnisses, nicht des Status des Antragstellers; darüber hat der Vorgesetzte als solcher, nicht als Organ des Dienstherrn zu entscheiden (BVerwGE 33, 307 f.; BVerwG Beschluß vom 7. September 1988 - 1 WB 104/87). - BVerwG, 19.07.1989 - 1 WB 75.89
Gewährung von Sonderurlaub bis zur Entlassung während der "Stehzeit" zur Aufnahme …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 19. Juli 1989 - 1 WB 75/89). - BVerwG, 02.12.1983 - 1 WB 139.83
Anspruch eines Wehrpflichtigen auf Sonderurlaub zum Studium - Wichtiger Grund für …
Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 1 WB 94.90
Zwar wird, je länger der beantragte Urlaub ist, um so stärker das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt; die Gewährung eines längeren Urlaubs ist also stets davon abhängig, daß besonders gewichtige und schutzwürdige Interessen des Soldaten gegeben sind (BVerwG Beschluß vom 2. Dezember 1983 - 1 WB 139/83).
- BVerwG, 07.05.1991 - 1 WB 72.91
Umwandlung eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat in das eines Soldaten auf …
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Juni 1990 - 1 WB 94/90 - m.w.N.).Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (BVerwGE 46, 173 f.; BVerwG Beschluß vom 28. Juni 1990 - 1 WB 94/90).
- BVerwG, 18.12.1991 - 1 WB 143.91
Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten - …
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, so ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 1 WB 94.90 - m.w.N.).Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (…BVerwGE a.a.O.; Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 1 WB 94.90 -).
- BVerwG, 05.11.1991 - 1 WB 73.91
Umwandlung eines Dienstverhältnisses als Berufssoldat in das eines Soldaten auf …
Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (BVerwGE 46, 173 f.; BVerwG Beschluß vom 28. Juni 1990 - 1 WB 94/90). - BVerwG, 12.06.1991 - 1 WB 88.91
Anspruch auf Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Geldbezüge und Sachbezüge - …
Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (…BVerwG aaO; Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 1 WB 94.90 -). - BVerwG, 04.09.1991 - 1 WB 113.91
Antrag eines Berufssoldaten auf Gewährung von Sonderurlaub unter Wegfall der …
Je länger der beantragte Sonderurlaub ist, um so stärker wird das öffentliche Interesse an der vollen Dienstleistung berührt und um so höhere Anforderungen sind demgemäß an die Gewichtigkeit und Schutzwürdigkeit des geltend gemachten Urlaubsgrundes zu stellen (Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 1 WB 94.90 -;BVerwGE 46, 173 f.).
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