Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1969 - I WDB 11.68 |
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Besprechungen u.ä.
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(Entscheidungsbesprechung)
Der Wundstarrkrampf gilt als "übertragbare Krankheit" im Sinne des Bundesseuchengesetzes
Papierfundstellen
- BVerwGE 33, 339
- NJW 1970, 532
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.10.1963 - VII P 2.63
Anwendung der gem § 74 Abs. 2 Personalvertretungsgestez für das Land …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WDB 11.68
Vorschriften, nicht vereinbar wäre (BVerwGE 17, 43, 47) [BVerwG 18.10.1963 - VII P 2/63].Dieses Ergebnis der Auslegung des Bundesseuchengesetses nach Wortlaut, Sinn, Systematik und - insoweit - nach der Entstehungsgeschichte ist auch nicht etwa "unvernünftig" im Sinne von BVerwGE 17, 43, 47 [BVerwG 18.10.1963 - VII P 2/63].
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - I WDB 11.68
Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach diesen Grundsätzen erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf diesem Wege allein nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299, 2. Leitsatz), ferner dann, wenn die nach Sinn und Wortlaut der gesetzlichen.
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Dementsprechend hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in den 60er Jahren entschieden, dass sich die Bestimmung des Soldatengesetzes an der Begriffsbildung des Bundesseuchengesetzes - dem Vorläufer des heutigen Infektionsschutzgesetzes - orientiert (BVerwG, Beschluss vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339).Die wehrdienstgerichtliche Kontrolle hat sich in der Vergangenheit bewährt und wichtige Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen erbracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339 zur Tetanusimpfung, vom 22. Oktober 1982 - 1 WB 142.82 - und vom 3. November 1983 - 1 WB 108.80 - zur Pockenschutzimpfung sowie vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 zur TBC-Reihenuntersuchung).
- BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …
Dementsprechend hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits in den 60er Jahren entschieden, dass sich die Bestimmung des Soldatengesetzes an der Begriffsbildung des Bundesseuchengesetzes - dem Vorläufer des heutigen Infektionsschutzgesetzes - orientiert (BVerwG, Beschluss vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339).Die wehrdienstgerichtliche Kontrolle hat sich in der Vergangenheit bewährt und wichtige Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen erbracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339 zur Tetanusimpfung, vom 22. Oktober 1982 - 1 WB 142.82 - und vom 3. November 1983 - 1 WB 108.80 - zur Pockenschutzimpfung sowie vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 zur TBC-Reihenuntersuchung).
- BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20
Impfpflicht bei Soldaten
Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu bereits mit Beschluss vom 24. September 1969 (- 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339 ) entschieden, dass Soldaten nach § 17 Abs. 4 Satz 3 SG der damals geltenden Fassung eine weitergehende Impfpflicht auferlegt ist als anderen Staatsbürgern und dass sie insbesondere die - auch hier verweigerte - Impfung gegen Wundstarrkrampf zu dulden haben.
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