Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.09.1978 - 1 WF 449/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 03.08.2006 - 16 WF 82/06
Bemessung des Streitwerts, wenn eine Scheidungsfolgensache mehrere Kinder …
Der Senat folgt insoweit aber der überwiegenden Rechtsprechung, dass allein der Umstand, dass mehrere Kinder betroffen sind, für sich allein noch keine Erhöhung rechtfertigt (Erhöhung nach Umfang und Schwierigkeit: OLG Hamm Rpfleger 1987, 265; OLG Bamberg JurBüro 1983, 1072; OLG Köln JurBüro 1981, 588; OLG Frankfurt JurBüro 1981, 245 m. zust. Anm. Mümmler;… OLG Bamberg JurBüro 1980, 241 m. zust. Anm. Mümmler a.a.O. 242; Wert von 1.500 DM - vergl. § 12 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 GKG a.F. - kann auch angenommen werden, wenn die Sache mehrere Kinder betrifft: OLG Saarbrücken FamRZ 1984, 1031 LS.; Erhöhung für sich allein noch nicht bei mehreren Kindern gerechtfertigt: OLG Hamm, JurBüro 1982, 1050 m. zust. Anm. Mümmler a.a.O. 1051: Erhöhung wegen erhöhter Bedeutung für die Eltern: OLG Hamm, Beschl. v. 29. September 1978 - 1 WF 449/78 - sieben Kinder; OLG Hamm, Beschl. v. 12. September 1978 - 1 WF 436/78 - zwei Kinder; Verdoppelung bei drei Kindern und jeweils unterschiedlichen Verhältnissen: OLG Hamm, Beschl v. 20 März 2001 - 2 WF 83/01).
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