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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.2009 - 1 WNB 2.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27156
BVerwG, 30.11.2009 - 1 WNB 2.09 (https://dejure.org/2009,27156)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2009 - 1 WNB 2.09 (https://dejure.org/2009,27156)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2009 - 1 WNB 2.09 (https://dejure.org/2009,27156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 22a Abs. 2 Nr. 3, § 22b, § 23a Abs. 2
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Durchentscheidung; Fristbeginn; Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung; Übersendung "per Telefax vorab"

  • Wolters Kluwer

    Übermittlung eines Beschwerdebescheides per Telefax vorab als Beginn der Frist zur Einlegung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung i.R.d. Wehrbeschwerdeordnung - Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht bei Nichtzulassung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übermittlung eines Beschwerdebescheides per Telefax vorab als Beginn der Frist zur Einlegung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung i.R.d. Wehrbeschwerdeordnung; Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht bei Nichtzulassung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2009 - 1 WNB 2.09
    Wird nämlich eine Klage oder ein Rechtsmittel fehlerhaft als unzulässig verworfen, obwohl das Gericht durch Sachurteil hätte entscheiden müssen, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Verfahrensmangel vor (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 m.w.N., vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121 = juris Rn. 7, vom 14. August 1997 - BVerwG 8 B 27.97 - …und vom 28. Juli 2005 - BVerwG 8 B 51.05 - Pietzner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Oktober 2008 § 132 Rn. 89;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 132 Rn. 21).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2009 - 1 WNB 2.09
    Wird nämlich eine Klage oder ein Rechtsmittel fehlerhaft als unzulässig verworfen, obwohl das Gericht durch Sachurteil hätte entscheiden müssen, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Verfahrensmangel vor (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 m.w.N., vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121 = juris Rn. 7, vom 14. August 1997 - BVerwG 8 B 27.97 - …und vom 28. Juli 2005 - BVerwG 8 B 51.05 - Pietzner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Oktober 2008 § 132 Rn. 89;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 132 Rn. 21).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 51.05
    Auszug aus BVerwG, 30.11.2009 - 1 WNB 2.09
    Wird nämlich eine Klage oder ein Rechtsmittel fehlerhaft als unzulässig verworfen, obwohl das Gericht durch Sachurteil hätte entscheiden müssen, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Verfahrensmangel vor (…vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 m.w.N., vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121 = juris Rn. 7, vom 14. August 1997 - BVerwG 8 B 27.97 - und vom 28. Juli 2005 - BVerwG 8 B 51.05 - Pietzner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Oktober 2008 § 132 Rn. 89;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 132 Rn. 21).
  • BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 27.97

    Beruhen einer Entscheidung auf einem Verfahrensmangel - Zulässigkeit der Berufung …

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2009 - 1 WNB 2.09
    Wird nämlich eine Klage oder ein Rechtsmittel fehlerhaft als unzulässig verworfen, obwohl das Gericht durch Sachurteil hätte entscheiden müssen, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Verfahrensmangel vor (…vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 m.w.N., vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121 = juris Rn. 7, vom 14. August 1997 - BVerwG 8 B 27.97 - …und vom 28. Juli 2005 - BVerwG 8 B 51.05 - Pietzner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Oktober 2008 § 132 Rn. 89;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 132 Rn. 21).
  • BVerwG, 05.12.2018 - 2 WNB 4.18

    Mehrfachzustellung der Beschwerdeentscheidung; Berechnung der Beschwerdefrist

    Wird nämlich eine Klage oder ein Rechtsmittel fehlerhaft als unzulässig verworfen, obwohl das Gericht durch Sachurteil hätte entscheiden müssen, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Verfahrensmangel vor (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 und vom 30. November 2009 - 1 WNB 2.09 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 1 Rn. 4 m.w.N.).

    Rn. 11 3. Da hier ein Verfahrensmangel vorliegt, auf dem die Entscheidung des Truppendienstgerichts beruhen kann (§ 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO), kann der Senat, statt die Rechtsbeschwerde zuzulassen, auch die angefochtene Entscheidung aufheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Truppendienstgericht zurückverweisen (BVerwG, Beschluss vom 30. November 2009 - 1 WNB 2.09 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 1 Rn. 9).

  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WRB 1.12

    Feststellung der Mitbestimmungsrechte bei der Umstellung der …

    Rn. 10 Auf die Beschwerde des Hauptfeldwebels ... B., des damaligen Sprechers der Vertrauenspersonenversammlung der ...kaserne ..., gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - den Beschluss des Truppendienstgerichts Süd vom 27. Januar 2009 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Truppendienstgericht Süd zurückverwiesen.

    Die Gerichtsakten BVerwG 1 WRB 1.12 und BVerwG 1 WNB 2.09 sowie die Gerichtsakten des Truppendienstgerichts Süd - S 6 BLa 03/08 und S 6 GL 14/09 - haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Berücksichtigung …

    Rn. 10 In den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO gilt gem. § 23a Abs. 2 WBO auch die Vorschrift des § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend, die es dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht, den Rechtsstreit bei einem festgestellten Verfahrensmangel unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (Beschluss vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - juris Rn. 9, 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.2010 - 2 WNB 2.10

    Rechtliches Gehör; nachgereichter Schriftsatz

    Rn. 10 In den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO gilt gem. § 23a Abs. 2 WBO auch die Vorschrift des § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend, die es dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht, den Rechtsstreit bei einem festgestellten Verfahrensmangel unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (Beschlüsse vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - juris Rn. 9, 10 m.w.N., vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 - und vom 19. April 2010 - BVerwG 2 WNB 1.10 -).
  • BVerwG, 07.04.2026 - 1 WNB 4.24
    Rn. 13 In den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO gilt gem. § 23a Abs. 2 WBO auch die Vorschrift des § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend, die es dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht, den Rechtsstreit bei einem festgestellten Verfahrensmangel unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (BVerwG, Beschlüsse vom 30. November 2009 - 1 WNB 2.09 - NZWehrr 2010, 125 m. w. N. und vom 24. März 2010 - 1 WNB 3.10 - NZWehrr 2010, 211 ).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 1 WNB 3.14

    Berücksichtigung besuchter Lehrgänge für Kommandeure an einer Marineschule sowie …

    Rn. 13 In den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO gilt gem. § 23a Abs. 2 WBO auch die Vorschrift des § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend, die es dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht, den Rechtsstreit bei einem festgestellten Verfahrensmangel unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (Beschlüsse vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - juris Rn. 9, 10 m.w.N. …und vom 24. März 2010 a.a.O. Rn. 10).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 2 WNB 1.10
    Rn. 7 In den Verfahren nach §§ 22a und 22b WBO gilt gemäß § 23a Abs. 2 WBO auch die Vorschrift des § 133 Abs. 6 VwGO entsprechend, die es dem Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss über die Nichtzulassungsbeschwerde ermöglicht, den Rechtsstreit bei einem festgestellten Verfahrensmangel unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen (Beschlüsse vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - juris Rn. 9, 10 m.w.N. und vom 24. März 2010 - BVerwG 1 WNB 3.10 -).
  • BVerwG, 26.05.2011 - 1 WNB 2.11
    Wird nämlich eine Klage oder ein Rechtsmittel fehlerhaft als unzulässig verworfen, obwohl das Gericht durch Sachurteil hätte entscheiden müssen, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich ein Verfahrensmangel vor (vgl. Beschluss vom 30. November 2009 - BVerwG 1 WNB 2.09 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 1 Rn. 4 = NZWehrr 2010, 125, m.w.N).
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