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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24566
BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17 (https://dejure.org/2017,24566)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2017 - 1 WNB 2.17 (https://dejure.org/2017,24566)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 1 WNB 2.17 (https://dejure.org/2017,24566)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Divergenzrüge; Besetzung des Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22a Abs 2 Nr 3 WBO, § 22a Abs 2 Nr 2 WBO, § 22b Abs 2 S 2 WBO, § 2 SLV, § 75 Abs 3 S 1 WDO 2002
    Divergenzrüge; Besetzung des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Prozessordnungsgemäße Darlegung der Divergenzrüge nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO); Erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz; Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit von dienstlichen Beurteilungen und hierzu abgegebenen Stellungnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 22a Abs. 2 Nr. 2 ; BRAO § 47 Abs. 1 S. 2
    Prozessordnungsgemäße Darlegung der Divergenzrüge nach der Wehrbeschwerdeordnung ( WBO ); Erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz; Beschränkte gerichtliche Nachprüfbarkeit von dienstlichen Beurteilungen und hierzu abgegebenen Stellungnahmen

  • datenbank.nwb.de

    Divergenzrüge; Besetzung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10

    Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17
    Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 Rn. 7, vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 2 …und vom 24. September 2012 - 1 WNB 5.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.01.2010 - 1 WNB 7.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17
    Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 Rn. 7…, vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 2 …und vom 24. September 2012 - 1 WNB 5.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 20.11.1979 - 1 WB 161.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17
    Denn § 75 Abs. 2 Satz 1 WDO, der die Regelung in § 18 Abs. 1 WBO ergänzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1979 - 1 WB 161.77, 1 WB 166.77 - BVerwGE 63, 289), fordert nicht denselben Dienstgrad, sondern lediglich die Zugehörigkeit zur selben Dienstgradgruppe.
  • BVerwG, 24.08.2012 - 1 WNB 4.12

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels i.S.d. § 22a Abs. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17
    Denn mit der Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung im Einzelfall wird kein Grund dargelegt, der die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 WBO rechtfertigt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 2012 - 1 WNB 4.12 - juris Rn. 7 …und vom 22. Juli 2014 - 2 WNB 2.14 - Rn. 4).
  • BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12

    Voraussetzungen der Anfechtung einer dienstinternen Weisung der im Instanzenzug …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17
    Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 Rn. 7…, vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 2 und vom 24. September 2012 - 1 WNB 5.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 18.10.2024 - 2 WNB 2.24

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde bei Disziplinarbuße wegen Impfverweigerung

    Die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 2.17 - NZWehrr 2017, 217 m. w. N. …und vom 7. Juni 2019 - 1 WNB 5.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18

    Begründung der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des …

    Rn. 3 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 2.17 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 13a ZB 18.31906

    Abweichungsrüge gegen die Annahme einer Rückkehrgefährdung bei einem volljährigen …

    Mit Angriffen gegen diese Tatsachenwürdigung im Einzelfall kann eine Abweichungsrüge nicht begründet werden (BVerwG, B.v. 9.5.2017 - 1 WNB 2/17 - juris, Rn. 7; BVerwG, B.v. 12.12.1991 - 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 12.07.2023 - 1 WNB 4.23

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Formulierung einer …

    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 2.17 - NZWehrr 2017, 217 m. w. N. …und vom 7. Juni 2019 - 1 WNB 5.18 - juris Rn. 3).
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