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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21094
BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16 (https://dejure.org/2017,21094)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2017 - 1 WNB 3.16 (https://dejure.org/2017,21094)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 (https://dejure.org/2017,21094)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 22a Abs 2 Nr 3 WBO, § 22a Abs 2 Nr 2 WBO, § 23a Abs 2 WBO, § 22b WBO
    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch das Truppendienstgericht; Verpflichtung des zur Entscheidung berufenen Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch das Truppendienstgericht; Verpflichtung des zur Entscheidung berufenen Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten

  • datenbank.nwb.de

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10

    Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Rn. 4 Mit dieser Rüge wird verkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 …und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).

    Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 Rn. 7, vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 2 …und vom 24. September 2012 - 1 WNB 5.12 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 06.01.2010 - 1 WNB 7.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 Rn. 7…, vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 2 …und vom 24. September 2012 - 1 WNB 5.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 WNB 2.11

    Dienstvergehen; Verhängungsverbot; Zeitablauf; Fristbeginn; Dauerdelikt

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Rn. 14 Der Antragsteller macht eine Abweichung des angefochtenen Beschlusses von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. April 2011 - 2 WNB 2.11 - (Buchholz 450.2 § 17 WDO 2002 Nr. 1) geltend.
  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 57.16

    Abwägungskontrolle; Aufklärungsrüge; Bestandssicherung; …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Rn. 5 Der angefochtene Beschluss ist auch nicht unter dem Blickwinkel einer Überraschungsentscheidung zu beanstanden (vgl. dazu z.B. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2017 - 9 B 57.16 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2015 - 1 WNB 1.15

    Rechtliches Gehör; ärztliche Begutachtung

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Rn. 7 Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zur Entscheidung berufene Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 1 WNB 1.15 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 1 WNB 2.15

    Darlegungserfordernis; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Verfahrensmängel im Sinne von § 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO können nur solche des gerichtlichen Verfahrens sein, nicht jedoch solche des Ausgangsverfahrens oder des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 1 WNB 3.13 - juris Rn. 23 und vom 22. Dezember 2015 - 1 WNB 2.15 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16

    Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Rn. 4 Mit dieser Rüge wird verkannt, dass Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht verlangt, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (…stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gem. § 22a …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Verfahrensmängel im Sinne von § 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO können nur solche des gerichtlichen Verfahrens sein, nicht jedoch solche des Ausgangsverfahrens oder des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 1 WNB 3.13 - juris Rn. 23 …und vom 22. Dezember 2015 - 1 WNB 2.15 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2012 - 1 WNB 4.12

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels i.S.d. § 22a Abs. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Rn. 11 Soweit der Antragsteller dem Truppendienstgericht vorhält, es habe im Hinblick auf die fehlende Belehrung durch die Hauptleute A. und B. die Anwendung von § 7 WBO versäumt, stellt dies eine Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung im Einzelfall dar, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht rechtfertigen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 2012 - 1 WNB 4.12 - juris Rn. 7 …und vom 22. Juli 2014 - 2 WNB 2.14 - Rn. 4).
  • BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12

    Voraussetzungen der Anfechtung einer dienstinternen Weisung der im Instanzenzug …

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
    Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 Rn. 7…, vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 2 und vom 24. September 2012 - 1 WNB 5.12 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 02.03.2021 - 1 WB 1.21

    Gewährung rechtlichen Gehörs in einem Wehrbeschwerdeverfahren

    Rn. 8 1. a) Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zur Entscheidung berufene Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2015 - 1 WNB 1.15 - NZWehrr 2016, 85 m.w.N. und vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 - NZWehrr 2017, 216 ).

    Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 - NZWehrr 2017, 216 ).

  • BVerwG, 02.03.2021 - 1 WDS-VR 18.20

    Erfolglosigkeit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen nicht …

    Rn. 7 1. Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zur Entscheidung berufene Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986 91 - BVerfGE 86, 133 und BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2015 - 1 WNB 1.15 - NZWehrr 2016, 85 = juris Rn. 4 m.w.N. und vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 - NZWehrr 2017, 216 juris Rn. 7).

    Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 - NZWehrr 2017, 216 = juris Rn. 4).

  • BVerwG, 30.05.2023 - 1 W-VR 7.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Rn. 7 1. Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zur Entscheidung berufene Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2015 - 1 WNB 1.15 - NZWehrr 2016, 85 m. w. N. und vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 - NZWehrr 2017, 216 ).

    Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 - NZWehrr 2017, 216 ).

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