Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anfechtung einer dienstinternen Weisung der im Instanzenzug vorgesetzten Stelle an eine nachgeordnete militärische Stelle durch einen Soldaten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 22a Abs. 2 Nr. 2
Voraussetzungen der Anfechtung einer dienstinternen Weisung der im Instanzenzug vorgesetzten Stelle an eine nachgeordnete militärische Stelle durch einen Soldaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 04.09.2009 - 7 B 8.09
Wegfall der Abfalleigenschaft von Harzöl mit der Beendigung des konkreten …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12
Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts setzt die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. November 2007 - BVerwG 7 BN 4.07 - juris Rn. 9…, vom 28. August 2009 - BVerwG 8 B 42.09 - ZOV 2009, 315 = juris Rn. 9 und vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.). - BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12
Diese Anforderungen gelten entsprechend für die Vorschriften über die Divergenzrüge in § 22a Abs. 2 Nr. 2 und § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO (…Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - BVerwG 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 160 = juris Rn. 7 und vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 WNB 4.10 -). - BVerwG, 06.01.2010 - 1 WNB 7.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Bezeichnung
Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12
Diese Anforderungen gelten entsprechend für die Vorschriften über die Divergenzrüge in § 22a Abs. 2 Nr. 2 und § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO (Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - BVerwG 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 160 = juris Rn. 7 und vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 WNB 4.10 -).
- BVerwG, 28.08.2009 - 8 B 42.09
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12
Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts setzt die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. November 2007 - BVerwG 7 BN 4.07 - juris Rn. 9, vom 28. August 2009 - BVerwG 8 B 42.09 - ZOV 2009, 315 = juris Rn. 9 …und vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.). - BVerwG, 20.11.2007 - 7 BN 4.07
Anforderungen an eine Antragsbefugnis im Rahmen einer Normenkontrolle gegen eine …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12
Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung der Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts setzt die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. November 2007 - BVerwG 7 BN 4.07 - juris Rn. 9…, vom 28. August 2009 - BVerwG 8 B 42.09 - ZOV 2009, 315 = juris Rn. 9 …und vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - juris Rn. 15 f., jeweils m.w.N.). - BVerwG, 15.02.1973 - I WB 147.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12
Rn. 3 Der Antragsteller behauptet eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Beschlüssen des Senats vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 - und vom 15. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 147.71 - (BVerwGE 46, 78 = NZ-Wehrr 1973, 191). - BVerwG, 10.06.1969 - I WB 43.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.09.2012 - 1 WNB 5.12
Rn. 3 Der Antragsteller behauptet eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Beschlüssen des Senats vom 10. Juni 1969 - BVerwG 1 WB 43.69 - und vom 15. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 147.71 - (BVerwGE 46, 78 = NZ-Wehrr 1973, 191).
- BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz
Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 Rn. 7…, vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 2 und vom 24. September 2012 - 1 WNB 5.12 - juris Rn. 2). - BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17
Divergenzrüge; Besetzung des Gerichts
Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Januar 2010 - 1 WNB 7.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 3 Rn. 7…, vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 2 und vom 24. September 2012 - 1 WNB 5.12 - juris Rn. 2).
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