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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7971
BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17 (https://dejure.org/2018,7971)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2018 - 1 WNB 5.17 (https://dejure.org/2018,7971)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 (https://dejure.org/2018,7971)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17 Abs. 4 Satz 2, § 18 Abs. 2 Satz 3, § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4, § 22a; VwGO § 158 Abs. 1
    Akzessorietät; Beifügen der Beschwerdebescheide; Kostenentscheidung; Nichtzulassungsbeschwerde; Sachentscheidungsvoraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Verpflichtung zu disziplinarer Würdigung; mündliche Verhandlung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Sachentscheidungsvoraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Beifügen der Beschwerdebescheide; Verpflichtung zu disziplinarer Würdigung; Anfechtbarkeit von Kostenentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 4 S 2 WBO, § 13 Abs 2 S 1 WBO, § 18 Abs 2 S 3 WBO, § 19 Abs 2 WBO, § 20 Abs 4 WBO
    Sachentscheidungsvoraussetzungen eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Beifügen der Beschwerdebescheide; Verpflichtung zu disziplinarer Würdigung; Anfechtbarkeit von Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Einlegung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich Beifügens des Beschwerdebescheids; Anfechtung der Kostenentscheidungen des Truppendienstgerichts zusammen mit dem Rechtsmittel in der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlegung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich Beifügens des Beschwerdebescheids; Anfechtung der Kostenentscheidungen des Truppendienstgerichts zusammen mit dem Rechtsmittel in der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 496
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.03.2014 - 1 WRB 1.14

    Mündliche Verhandlung; Erforderlichkeit; rechtliches Gehör.

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist deshalb nach der gesetzlichen Konstruktion der Regelfall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 2014 - 1 WRB 1.14 und 2.14 - Buchholz 450.1 § 18 WBO Nr. 6 Rn. 16).

    Der Antragsteller hat im Verfahren vor dem Truppendienstgericht weder unter Anführung von Gründen eine mündliche Verhandlung beantragt oder angeregt noch hat er einen Beweisantrag gestellt, der dem Gericht die Durchführung einer mündlichen Verhandlung als "erforderlich" im Sinne von § 18 Abs. 2 Satz 3 WBO nahegelegt hätte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. März 2014 - 1 WRB 1.14 und 2.14 - Buchholz 450.1 § 18 WBO Nr. 6 Rn. 17).

  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis - …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Rn. 3 a) Ein Verfahrensmangel im Sinne von § 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO kann in der fehlerhaften Handhabung von Sachentscheidungsvoraussetzungen liegen (vgl. zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO als entsprechender Vorschrift des allgemeinen Verwaltungsprozessrechts BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1993 - 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 6 B 65.95

    Prüfungsrecht: Voraussetzungen für die Einvernahme der Prüfer eines Juristischen …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Eine Rechtsbeschwerde kann auch nicht allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Kostenfrage zugelassen werden, weil dies eine Umgehung des § 158 Abs. 1 VwGO bedeutete (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1996 - 6 B 65.95 - NVwZ-RR 1996, 505 …und vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - BeckRS 2009, 38085 Rn. 5).
  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Wenn nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben ist, scheitert die Zulassung daran, dass diese Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich der Ausgang des Zulassungsverfahrens ändert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. April 1989 - 1 B 54.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 37 m.w.N.) So liegen die Dinge hier.
  • BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17

    Keine Treuwidrigkeit einer Berufung auf die Formunwirksamkeit eines Vertrages

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Ist eine Entscheidung des Truppendienstgerichts auf mehrere selbstständig tragende (prozess- oder materiell-rechtlich) Begründungen gestützt, setzt der Erfolg der Beschwerde voraus, dass hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1991 - 4 B 190.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 237 und vom 27. September 2017 - 10 B 11.17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 5 B 46.09

    Anhörungsrüge aufgrund fehlender Kenntnisnahme des entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Eine Rechtsbeschwerde kann auch nicht allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Kostenfrage zugelassen werden, weil dies eine Umgehung des § 158 Abs. 1 VwGO bedeutete (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 1996 - 6 B 65.95 - NVwZ-RR 1996, 505 und vom 29. Juli 2009 - 5 B 46.09 - BeckRS 2009, 38085 Rn. 5).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 63.09

    Abhilfe; Abhilfemaßnahme; Beschwerdebescheid; Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Rn. 11 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass § 13 Abs. 2 Satz 1 WBO lediglich eine Prüfungspflicht für den nach § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Disziplinarvorgesetzten statuiert, für den beschwerdeführenden Soldaten aber keinen Rechtsanspruch darauf begründet, dass ein Dritter oder der Betroffene der Beschwerde gemaßregelt wird (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 WB 63.09 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 2 Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1991 - 4 B 190.91
    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Ist eine Entscheidung des Truppendienstgerichts auf mehrere selbstständig tragende (prozess- oder materiell-rechtlich) Begründungen gestützt, setzt der Erfolg der Beschwerde voraus, dass hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1991 - 4 B 190.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 237 …und vom 27. September 2017 - 10 B 11.17 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 02.02.2018 - 1 WRB 2.17

    Gerichtliches Antragsverfahren; Kostenentscheidung; Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Soweit der Antragsteller mit der Beschwerde darauf verweist, dass das Truppendienstgericht am selben Tag und in derselben Besetzung aufgrund mündlicher Verhandlung über einen gegen ihn gerichteten Antrag auf Abberufung als Vertrauensperson entschieden hat (Beschluss vom 10. Juli 2017 - N 6 SL 5/17 -), besagt dies schon für sich genommen nichts für das vorliegende Verfahren, weil die Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung eine Frage des jeweiligen Einzelfalls ist; dies zeigt sich auch daran, dass das Truppendienstgericht im genannten Verfahren, wie dem Senat aus den Akten des (abgeschlossenen) Rechtsbeschwerdeverfahrens BVerwG 1 WRB 2.17 bekannt ist, eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt hat.
  • BVerwG, 10.04.1980 - 1 WB 118.79

    Amtliche Auskunft - Freie Beweiswürdigung - Parteivorbringen - Beweismittel

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17
    Die Vorschrift des § 19 Abs. 2 WBO ist deshalb akzessorischer Natur, d.h. sie eröffnet den zusätzlichen Ausspruch einer Verpflichtung zu disziplinarer Würdigung nur dann, wenn das Truppendienstgericht gleichzeitig eine materielle Entscheidung in einem Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung trifft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 1980 - 1 WB 118.79 - BVerwGE 73, 1 und vom 9. November 1982 - 1 WB 85.81 - BA S. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1982 - 1 WB 85.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.05.2018 - 1 WNB 4.17

    Sachentscheidungsvoraussetzung; Zulässigkeit; Antrag auf gerichtliche …

    Wenn nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben ist, scheitert die Zulassung daran, dass diese Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich der Ausgang des Zulassungsverfahrens ändert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - juris Rn. 1 m.w.N.).

    Der Antragsteller beanstandet insoweit zu Recht, dass das Truppendienstgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung für unzulässig erachtet hat, weil ihm nicht die Bescheide über die Beschwerde und weitere Beschwerde beigefügt waren (Schriftsatz vom 25. September 2017 unter III.; vgl. zum Folgenden bereits BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - juris Rn. 3 ff. m.w.N.).

    Die Vorschrift des § 19 Abs. 2 WBO ist akzessorischer Natur, d.h. sie eröffnet den zusätzlichen Ausspruch einer Verpflichtung zu disziplinarer Würdigung nur dann, wenn das Truppendienstgericht gleichzeitig eine materielle Entscheidung in einem Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung trifft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. April 1980 - 1 WB 118.79 - BVerwGE 73, 1 und vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - juris Rn. 9.).

    Rn. 25 3. Soweit sich der Antragsteller schließlich gegen die Kostenentscheidungen in Nr. 2 und 3 des angefochtenen Beschlusses wendet (Schriftsatz vom 25. September 2017 unter VI.), ist die Beschwerde unzulässig, weil Kostenentscheidungen nur zusammen mit dem Rechtsmittel in der Hauptsache angefochten werden können (§ 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 158 Abs. 1 VwGO; vgl. - auch zum Folgenden - bereits BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2026 - DL 16 S 442/26

    Kein Anspruch eines Dritten auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen …

    Selbst ein Dritter, der geltend macht, Geschädigter eines Dienstvergehens zu sein, hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den betreffenden Beamten (…vgl. Wittkowski, in: Urban/Wittkowski, BDG, 3. Aufl. 2025, § 17 BDG Rn. 2 a.E.;… Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: April 2022, § 17 BDG Rn. 18;… Stehle, in Becker/Düsselberg u.a., Disziplinarrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2025, § 8 LDG Rn. 2; VG Berlin…, Urteil vom 16.08.2011 - 85 K 3.11 OB -, juris Rn. 21 [zu § 17 BDG]; BVerwG, Beschlüsse vom 26.02.2018 - 1 WNB 5.17 -, NVwZ-RR 2018, 496 …und vom 23.05.2019 - 1 WB 8.19 -, juris Rn. 18 [jeweils zu § 15 Abs. 2 WDO]; BayVGH…, Beschluss vom 30.12.1998 - 5 C 98.2270 -, juris Rn. 5 [zu Art. 3 Satz 1 BayDO]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.1996 - D 17 S 21/96 -, NVwZ 1998, 422 [zu § 3 LDO]).
  • BVerwG, 28.09.2023 - 2 WRB 2.23

    Keine Rechtsbeschwerde in Kostensachen

    Rn. 10 Die Unzulässigkeit einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung ergibt sich in Wehrbeschwerdesachen auch aus § 20 Abs. 4 WBO, der nur die entsprechende Anwendung von § 141 Abs. 1 und 2 WDO, nicht jedoch von § 141 Abs. 5 WDO (Kostenbeschwerde) anordnet (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 99 Rn. 14 …und vom 16. Mai 2018 - 1 WNB 4.17 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20

    Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung

    Die Vorschrift des § 19 Abs. 2 WBO ist akzessorischer Natur, das heißt sie eröffnet den zusätzlichen Ausspruch einer Verpflichtung zur disziplinaren Würdigung nur dann, wenn gleichzeitig eine materielle Entscheidung in einem Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung getroffen wird (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 99 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WRB 7.18

    Beteiligungstatbestand; Erforderlichkeitsprinzip; Ergebnisse der …

    Der Senat hat bereits in einem Parallelverfahren des Antragstellers mit Beschluss vom 26. Februar 2018 (BVerwG - 1 WNB 5.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 99 Rn. 4) geklärt, dass die Beifügungsanordnung in § 17 Abs. 4 Satz 2 WBO eine bloße Ordnungsvorschrift darstellt.
  • BVerwG, 21.11.2019 - 1 WRB 2.18

    Freistellungsanspruch; Kostentragung der Dienststelle für Rechtsanwaltskosten; …

    Der Senat hat bereits in einem weiteren Parallelverfahren des Antragstellers mit Beschluss vom 26. Februar 2018 (- 1 WNB 5.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 99 Rn. 4) geklärt, dass § 17 Abs. 4 Satz 2 WBO, wonach der Beschwerdeführer, wenn er den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegt, unter Beifügung des Beschwerdebescheids sowie des Bescheids über die weitere Beschwerde die zur Begründung des Antrags dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben soll, eine bloße Ordnungsvorschrift darstellt.
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WRB 5.18

    Kostentragung der Dienststelle für Rechtsanwaltskosten; Schutzstatus der …

    Dies gilt jedenfalls, soweit das Rechtsschutzbegehren - wie hier - im Übrigen erkennbar ist oder sich durch gerichtliche Aufklärung feststellen lässt (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 99 Rn. 4).
  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 8.19

    Unterlassen weiterer disziplinarer Ermittlungen gegen einen Vorgesetzten durch …

    Die Vorschrift des § 19 Abs. 2 WBO ist akzessorischer Natur, das heißt sie eröffnet den zusätzlichen Ausspruch einer Verpflichtung zur disziplinaren Würdigung nur dann, wenn gleichzeitig eine materielle Entscheidung in einem Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung getroffen wird (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - NVwZ-RR 2018, 496 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18

    Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher …

    Rn. 6 Die Zurückweisung dieses Antrags als unzulässig stellt als fehlerhafte Handhabung einer Sachentscheidungsvoraussetzung einen Verfahrensmangel im Sinne von § 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.11.2019 - 1 WRB 3.18

    Antragsbefugnis; Antragsänderung; Bataillonskommandeur; Beschwerderecht; …

    Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ("auch") ergibt, kann die Verpflichtung, nach Maßgabe der Wehrdisziplinarordnung zu verfahren, nur zusätzlich ausgesprochen werden; mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht allein verlangt werden, dass die Verpflichtung zu disziplinarer Behandlung eines Falls isoliert ausgesprochen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 99 Rn. 9 …und vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 1 WNB 4.22

    Fehlerhafte Handhabung von Sachentscheidungsvoraussetzungen

  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23

    Eilrechtsschutz eines Soldaten zur Untersagung von Entscheidungen des …

  • BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 70.22

    Antrag eines Soldaten auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache wegen …

  • BVerwG, 02.06.2022 - 1 WNB 3.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; …

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