Rechtsprechung
| BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Begründung der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Truppendienstgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründung der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Truppendienstgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 18.04.2018 - TDG S 2 SL 2/17
- BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 23.06.1999 - 6 P 6.98
Zweitwahlrecht - der Lehrgangsteilnehmer im bisherigen Wahlbereich.
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Rn. 6 c) Soweit die Beschwerde in den von ihr angeführten Grundsatzfragen zugleich eine Divergenz der angegriffenen Entscheidung vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 - (Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2) rügen will, fehlt es sowohl an der Benennung eines abstrakten Rechtssatzes der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von dem die angefochtene Entscheidung abweicht, als auch an der Benennung des abweichenden Rechtssatzes des Truppendienstgerichts.Soweit in dieser Lage die Bildung eines Gremiums nach § 33 Abs. 2 SBG verneint wird, erfolgt dann die Beteiligung durch den Kasernenkommandanten über ein in erweiterter Besetzung tätiges Gremium nach § 33 Abs. 1 SBG (so TDG ... in den angefochtenen Beschlüssen), über eine parallele Beteiligung der Vertretungen aller in der Liegenschaft untergebrachten Dienststellen und Einheiten (so BVerwG vom 23.06.199 - 6 P 6.98 ) oder in noch anderer Form?".
- BVerwG, 08.07.2014 - 1 WNB 2.14
Dienstzeugnis; Qualifiziertes Zeugnis.
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Wird die Nichtzulassungsbeschwerde auf die grundsätzliche Bedeutung der Beschwerdesache gestützt, muss in der Beschwerdebegründung dargelegt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren zu erwarten ist (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 WNB 2.14 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09
Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Daran sind dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2…, vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 …und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 1.16 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08
Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse; …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Rn. 5 b) Die Beschwerde bezeichnet auch eine Divergenz von einem tragenden Grundsatz des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2008 - 1 WB 17.08 - (Buchholz 449.7 § 36 SBG Nr. 1) nicht. - BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18
Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Die Rüge einer fehlerhaften Anwendung des materiellen Rechts im Einzelfall kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 22b Abs. 2 WBO i.V.m. § 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO nicht rechtfertigen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 6). - BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10
Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Daran sind dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2, vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 …und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 1.16 - juris Rn. 2). - BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 2.17
Divergenzrüge; Besetzung des Gerichts
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Rn. 3 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 2.17 - juris Rn. 4 m.w.N.). - BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96
Recht der Soldaten - Gesamtvertrauenspersonenausschuß, Geltendmachung einer …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Rn. 4 a) Soweit die Beschwerde eine Divergenz vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - (BVerwGE 103, 383) rügt, setzt sie sich nicht damit auseinander, dass die Entscheidungsgründe des angegriffenen Beschlusses diese Entscheidung zitiert und ihm denselben Rechtssatz entnimmt, den auch die Beschwerde anführt. - BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Daran sind dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2…, vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 1.16 - juris Rn. 2). - BVerwG, 24.08.2012 - 1 WNB 4.12
Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels i.S.d. § 22a Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18
Mit der Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung im Einzelfall wird kein Grund dargelegt, der die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 WBO rechtfertigt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 2012 - 1 WNB 4.12 - juris Rn. 7 …und vom 22. Juli 2014 - 2 WNB 2.14 - Rn. 4).
- BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20
Impfpflicht bei Soldaten
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die ordnungsgemäße Darlegung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2012 - 2 WNB 3.12 - juris Rn. 17 und vom 7. Juni 2019 - 1 WNB 5.18 - juris Rn. 3). - BVerwG, 18.10.2024 - 2 WNB 2.24
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde bei Disziplinarbuße wegen Impfverweigerung
Die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 2.17 - NZWehrr 2017, 217 m. w. N. und vom 7. Juni 2019 - 1 WNB 5.18 - juris Rn. 3). - BVerwG, 21.07.2022 - 1 WNB 2.22
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Mit der Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung im Einzelfall wird kein Grund dargelegt, der die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 WBO rechtfertigt (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 2012 - 1 WNB 4.12 - juris Rn. 7…, vom 22. Juli 2014 - 2 WNB 2.14 - Rn. 4…, vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 6 und vom 7. Juni 2019 - 1 WNB 5.18 - juris Rn. 10). - BVerwG, 12.07.2023 - 1 WNB 4.23
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Formulierung einer …
Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die gemäß § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO erforderliche Bezeichnung des Zulassungsgrunds der Divergenz voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, den angefochtenen Beschluss tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung eines Wehrdienstgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 2.17 - NZWehrr 2017, 217 m. w. N. und vom 7. Juni 2019 - 1 WNB 5.18 - juris Rn. 3). - BVerwG, 27.08.2021 - 1 WNB 4.21
Nicht fristgerechte Darlegung von Zulassungsgründen für die Beschwerde eines …
Dies genügt nicht den gesetzlichen Darlegungserfordernissen (§ 22b Abs. 2 Satz 2 WBO; vgl. dazu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2015 - 1 WNB 2.15 - NZWehrr 2016, 84 und vom 7. Juni 2019 - 1 WNB 5.18 - juris Rn. 1).
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