Rechtsprechung
| BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Keine gerichtliche Pflicht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung bei eingeschränktem Streitgegenstand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22a Abs 2 Nr 3 WBO, § 18 Abs 2 S 1 WBO
Keine gerichtliche Pflicht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung bei eingeschränktem Streitgegenstand - Wolters Kluwer
Beweiswürdigung bei einer ordnungsgemäßen Aus- und Weiterbildung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WBO § 18 Abs. 2 S. 1; WBO § 22a Abs. 2 Nr. 3
Beweiswürdigung bei einer ordnungsgemäßen Aus- und Weiterbildung eines Soldaten durch das Truppendienstgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 27.06.2017 - TDG S 2 BLa 5/16
- BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.02.2018 - 1 WNB 6.17
Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs hinsichtlich Darlegung der …
Auszug aus BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17
Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5, vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.).
Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Auszug aus BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17
Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5, vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 …und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 …und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03
Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …
Auszug aus BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17
Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5, vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 …und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09
Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.
Auszug aus BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17
Rn. 2 Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2 …und vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9). - BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10
Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts
Auszug aus BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17
Rn. 2 Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2 und vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9).
- BVerwG, 30.03.2020 - 2 WNB 1.20
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen Durchsuchung eines Dienstlaptops
Dabei sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen wie im Verwaltungsprozess bei § 133 Abs. 3 Satz 2 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 ).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 ).
- BVerwG, 03.12.2025 - 2 WNB 1.25 An die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO sind dieselben Anforderungen zu stellen wie im Verwaltungsprozessrecht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 ).
Weiter muss dargelegt werden, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 m. w. N. …und vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 07.09.2020 - 2 WNB 6.20 An die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO sind dieselben Anforderungen zu stellen wie im Verwaltungsprozessrecht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 ).
Weiter muss dargelegt werden, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 ).
- BVerwG, 14.05.2018 - 1 WNB 1.18
Berufsausübungsregelung; Berufsfreiheit; Genehmigung einer Nebentätigkeit; …
Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt u.a. die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwieweit die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (…vgl. BVerwG Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 13.02.2019 - 2 WNB 5.18
Aufklärungsrüge; Darlegungsanforderungen bei Nichtzulassungsbeschwerde; …
Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N. und vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 Rn. 3). - BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer …
An die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO sind dieselben Anforderungen zu stellen wie im Verwaltungsprozessrecht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 …und vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3).
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