Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten mit dem Anblick eines Kreuzessymbols auf dem Antreteplatz
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 18 Abs 2 S 4 WBO, § 22a Abs 2 Nr 1 WBO, § 22a Abs 2 Nr 3 WBO, § 23a Abs 2 S 1 WBO
Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten mit dem Anblick eines Kreuzessymbols auf dem Antreteplatz - Wolters Kluwer
Verletzung des rechtlichen Gehörs im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des rechtlichen Gehörs im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren
- datenbank.nwb.de
Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr; Konfrontation eines Soldaten mit dem Anblick eines Kreuzessymbols auf dem Antreteplatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 02.08.2018 - TDG S 3 BLa 12/17
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Rn. 7 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 …und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13).
- BVerwG, 18.01.2017 - 8 B 16.16
Alternativbegründung; Alternativerwägung; Anleger; Anlegerentschädigung; …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die der - ggf. erneuten oder weitergehenden - höchstrichterlichen Klärung bedarf, sofern mit dieser Klärung im angestrebten Rechtsbeschwerdeverfahren zu rechnen ist und hiervon eine Fortentwicklung der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus zu erwarten steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 8 B 16.16 - Buchholz 451.622 EAEG Nr. 3 Rn. 16). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Rn. 7 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 …und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 09.05.2017 - 1 WNB 3.16
Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Divergenz
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Deshalb ist das Gericht nicht gehalten, unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Beschlussberatung im Einzelnen festzulegen und den Beteiligten zur Erörterung bekanntzugeben (BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 WNB 3.16 - NZWehrr 2017, 216 ). - BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10
Beschwerdeform; E-Mail; rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 …und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 24.03.2010 - 1 WNB 3.10
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Berücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Rn. 2 a) Dieser in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse, ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2010 - 1 WNB 3.10 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 4 Rn. 5). - BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
An einer das Feststellungsinteresse rechtfertigenden Wiederholungsgefahr fehlt es, wenn völlig ungewiss ist, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse vorliegen wie im Zeitpunkt des Erlasses der erledigten Maßnahme oder Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 162 S. 63). - BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18
Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Rn. 7 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. für das Revisionsrecht der VwGO BVerwG…, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 sowie für das Rechtsbeschwerderecht der WBO BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18
Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Nicht im Rechtsbeschwerdeverfahren klärungsfähig sind Rechtsfragen, die sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Form beantworten lassen, weil es maßgeblich auf konkrete Umstände des Einzelfalls ankommt (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 5 und vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 11 und 13). - BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …
Auszug aus BVerwG, 04.07.2019 - 1 WNB 8.18
Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor seiner Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist; dem Gericht obliegt insoweit auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 WNB 4.10 - juris Rn. 16 und vom 11. Oktober 2016 - 1 WNB 2.16 - juris Rn. 8, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 13.06.2014 - 1 WNB 1.14
Anforderungen an die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der …
- BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17
Kommandierung zur Dienstleistung mit Versorgung ambulanter und stationärer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2026 - 13 A 2858/24
Kein Public Value-Status für Teleshoppingsender
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 4 A 68/17
NRWE; Rechtsprechungsdatenbank; Veröffentlichungspflicht; Publikationspflicht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2023 - 6 A 1822/21
Umsetzung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2024 - 6 A 1822/21
Berufung einer leitenden Verwaltungsdirektorin in einem Verfahren gegen die …
Rn. 57 Vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, a. a. O. Rn. 21, und vom 3.12.2014 - 2 A 3.13 -, a. a. O. Rn. 42; Beschlüsse vom 26.4.2018 - 1 WB 35.17 -, juris Rn. 21 und vom 4.7.2019 - 1 WNB 8/18 -, juris Rn. 8 m. w. N. - VGH Bayern, 19.03.2020 - 8 ZB 19.2401
Luftsicherheitskontrolle am Flughafen München
Eine solche erfordert die konkret absehbare Möglichkeit, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme unter im Wesentlichen gleichartigen Verhältnissen zu Lasten des Klägers zu erwarten ist (BVerwG, B.v. 4.7.2019 - 1 WNB 8.18 - juris Rn. 8;… B.v. 16.10.1989 - 7 B 108.89 - NVwZ 1990, 360 = juris Rn. 5).
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