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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27531
BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18 (https://dejure.org/2018,27531)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2018 - 1 WRB 1.18 (https://dejure.org/2018,27531)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 (https://dejure.org/2018,27531)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2, § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2; WBO § 18 Abs. 2 Satz 4, § 17 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 3, § 22a Abs. 6 Satz 2
    Beschwerdegegenstand; Gegenstand der weiteren Beschwerde; Rechtliches Gehör; wehrdienstgerichtlicher Gegenstand

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gerichtlicher Streitgegenstand; Änderung oder Erweiterung des Verfahrensgegenstandes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 108 Abs 2 VwGO, § 79 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 79 Abs 1 Nr 2 VwGO, § 18 Abs 2 S 4 WBO
    Gerichtlicher Streitgegenstand; Änderung oder Erweiterung des Verfahrensgegenstandes

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebescheid in der Gestalt der Entscheidung über die weitere Beschwerde als Gegenstand der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle; Befugnis des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten im Verfahren der weiteren Beschwerde zur Änderung und Erweiterung des Gegenstands des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdebescheid in der Gestalt der Entscheidung über die weitere Beschwerde als Gegenstand der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle; Befugnis des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten im Verfahren der weiteren Beschwerde zur Änderung und Erweiterung des Gegenstands des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 61
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18
    Im Zusammenhang mit der nach § 18 Abs. 2 Satz 1 WBO gebotenen Sachverhaltsaufklärung hat das Wehrdienstgericht den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit einzuräumen, sich ein eigenes Bild von den Beweismitteln oder den zur Sachverhaltsaufklärung eingeholten Informationen zu machen, ihr Fragerecht auszuüben und gegebenenfalls mit eigenen Beweisanregungen und Beweisanträgen zur Wahrheitsfindung beizutragen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18
    Zwar setzt die Norm nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem Gegenstand des Beschwerdeverfahrens voraus (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 29 ff.).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvR 314/68

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18
    Rn. 19 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährleistet, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 1969 - 2 BvR 314/68 - BVerfGE 25, 40 m.w.N. und vom 8. Dezember 1970 - 2 BvR 210/70 - BVerfGE 29, 345 ).
  • BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 210/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2018 - 1 WRB 1.18
    Rn. 19 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährleistet, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden dürfen, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 1969 - 2 BvR 314/68 - BVerfGE 25, 40 m.w.N. und vom 8. Dezember 1970 - 2 BvR 210/70 - BVerfGE 29, 345 ).
  • BVerwG, 15.07.2025 - 1 WB 61.24
    Rn. 15 a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite und deren Rechtsauffassung erklären zu können (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 1 WNB 7.18 - juris Rn. 4 f. m. w. N.; zur Rspr des BVerfG, vgl. ferner Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - NZWehrr 2018, 251 ); das Gericht muss deshalb alle Äußerungen, Anträge und Stellungnahmen den jeweils anderen Beteiligten bekannt geben.
  • BVerwG, 03.06.2019 - 1 WNB 4.18

    Anhörung der Vertrauensperson; Antragserweiterung; Kostenfreistellung; …

    Ebenfalls geklärt ist durch den Senat, dass der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte im Verfahren der weiteren Beschwerde grundsätzlich befugt ist, auf Antrag des Beschwerdeführers den Gegenstand des Verfahrens abzuändern oder zu erweitern; Gegenstand der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle ist dann der Beschwerdebescheid in der Gestalt der Entscheidung über die weitere Beschwerde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18

    Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher …

    Gegenstand der wehrdienstgerichtlichen Kontrolle ist in diesem Falle der Beschwerdebescheid in der Gestalt der Entscheidung über die weitere Beschwerde (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18

    Vororientierung bei Versetzung; anfechtbare dienstliche Maßnahme

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob der gegen die Vororientierung des Beigeladenen gerichtete Antrag ohne Weiteres die Versetzungsverfügung erfasst (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 und vom 15. Mai 2003 - 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31 S. 27 f. m.w.N.) oder ob der Zulässigkeit einer solchen Erstreckung das Erfordernis einer inhaltlichen Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36 und vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Rn. 21 ff.) entgegensteht.
  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 23.20

    Beurteilung für Reservedienstleistende; Verhalten von Vorgesetzten; …

    Zwar ist der für die Entscheidung über die weitere Beschwerde zuständige Vorgesetzte im Verfahren der weiteren Beschwerde grundsätzlich befugt, auf Antrag des Beschwerdeführers den Gegenstand des Verfahrens abzuändern oder zu erweitern (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 101 LS 2 und Rn. 23).
  • BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 25.18

    Rückwirkende Aufhebung von Elternzeit; unzulässiger und unbegründeter Antrag auf …

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) ist die inhaltliche Identität zwischen dem Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens und dem des vorgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 36 vom 22. Juni 2017 - 1 WB 15.17 - juris Rn. 23 und vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 101 Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2024 - 1 WNB 3.24
    Rn. 4 aa) Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite und deren Rechtsauffassung erklären zu können (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 1 WNB 7.18 - juris Rn. 4 f. m. w. N. zur Rspr des BVerfG; vgl. ferner Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - NZWehrr 2018, 251 ); das Gericht muss deshalb alle Äußerungen, Anträge und Stellungnahmen den jeweils anderen Beteiligten bekanntgeben.
  • BVerwG, 09.01.2024 - 1 WNB 14.22

    Gehörsrüge; Beiziehung von Unterlagen und Einholen einer Stellungnahme ohne …

    Rn. 3 a) Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht, sich zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite und deren Rechtsauffassung erklären zu können (vgl. zum gesamten Folgenden BVerwG…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 1 WNB 7.18 - juris Rn. 4 f. mit zahlreichen Nachweisen zur Rspr. des BVerfG; vgl. ferner Beschluss vom 28. Juni 2018 - 1 WRB 1.18 - NZWehrr 2018, 251 ).
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