Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.02.1989 - 1 Ws 149/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 762
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 34/09
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit; …
Denn die mit dem Rechtsmittelausschluss verfolgte Intention, Verfahrensverzögerungen zu verhindern, die eintreten, wenn Entscheidungen des erkennenden Gerichts sowohl auf eine Beschwerde als auch auf ein gegen das Urteil gerichtetes Rechtsmittel hin überprüft werden müssten, gilt auch für das Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer nach § 57 StGB bzw. § 67 Abs. 3 StGB bzw. für eine gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuches gegen einen Sachverständigen gerichtete Beschwerde (vergleiche zu der entsprechenden Anwendung des § 305 S. 1 StPO: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. Juni 1999 - 1 Ws 499/99 -, zitiert nach juris Rn. 4; Beschluss vom 09. Februar 1989 - 1 WS 149/89 - KG Berlin…, Beschluss vom 03. September 2001 - 1 AR 1004/01 - 5 Ws 518/01 -, zitiert nach juris Rn. 4). - OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 37/09
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit; …
Denn die mit dem Rechtsmittelausschluss verfolgte Intention, Verfahrensverzögerungen zu verhindern, die eintreten, wenn Entscheidungen des erkennenden Gerichts sowohl auf eine Beschwerde als auch auf ein gegen das Urteil gerichtetes Rechtsmittel hin überprüft werden müssten, gilt auch für das Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer nach § 57 StGB bzw. § 67 Abs. 3 StGB bzw. für eine gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuches gegen einen Sachverständigen gerichtete Beschwerde (vergleiche zu der entsprechenden Anwendung des § 305 S. 1 StPO: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. Juni 1999 - 1 Ws 499/99 -, zitiert nach juris Rn. 4; Beschluss vom 09. Februar 1989 - 1 WS 149/89 - KG Berlin…, Beschluss vom 03. September 2001 - 1 AR 1004/01 - 5 Ws 518/01 -, zitiert nach juris Rn. 4). - OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 38/09
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit; …
Denn die mit dem Rechtsmittelausschluss verfolgte Intention, Verfahrensverzögerungen zu verhindern, die eintreten, wenn Entscheidungen des erkennenden Gerichts sowohl auf eine Beschwerde als auch auf ein gegen das Urteil gerichtetes Rechtsmittel hin überprüft werden müssten, gilt auch für das Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer nach § 57 StGB bzw. § 67 Abs. 3 StGB bzw. für eine gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuches gegen einen Sachverständigen gerichtete Beschwerde (vergleiche zu der entsprechenden Anwendung des § 305 S. 1 StPO: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. Juni 1999 - 1 Ws 499/99 -, zitiert nach juris Rn. 4; Beschluss vom 09. Februar 1989 - 1 WS 149/89 - KG Berlin…, Beschluss vom 03. September 2001 - 1 AR 1004/01 - 5 Ws 518/01 -, zitiert nach juris Rn. 4). - OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 36/09
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit; …
Denn die mit dem Rechtsmittelausschluss verfolgte Intention, Verfahrensverzögerungen zu verhindern, die eintreten, wenn Entscheidungen des erkennenden Gerichts sowohl auf eine Beschwerde als auch auf ein gegen das Urteil gerichtetes Rechtsmittel hin überprüft werden müssten, gilt auch für das Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer nach § 57 StGB bzw. § 67 Abs. 3 StGB bzw. für eine gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuches gegen einen Sachverständigen gerichtete Beschwerde (vergleiche zu der entsprechenden Anwendung des § 305 S. 1 StPO: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. Juni 1999 - 1 Ws 499/99 -, zitiert nach juris Rn. 4; Beschluss vom 09. Februar 1989 - 1 WS 149/89 - KG Berlin…, Beschluss vom 03. September 2001 - 1 AR 1004/01 - 5 Ws 518/01 -, zitiert nach juris Rn. 4). - OLG Hamm, 12.02.2009 - 2 Ws 35/09
Sachverständiger; Ablehnung; Befangenheit; Beschwerde; Zulässigkeit; …
Denn die mit dem Rechtsmittelausschluss verfolgte Intention, Verfahrensverzögerungen zu verhindern, die eintreten, wenn Entscheidungen des erkennenden Gerichts sowohl auf eine Beschwerde als auch auf ein gegen das Urteil gerichtetes Rechtsmittel hin überprüft werden müssten, gilt auch für das Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer nach § 57 StGB bzw. § 67 Abs. 3 StGB bzw. für eine gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuches gegen einen Sachverständigen gerichtete Beschwerde (vergleiche zu der entsprechenden Anwendung des § 305 S. 1 StPO: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21. Juni 1999 - 1 Ws 499/99 -, zitiert nach juris Rn. 4; Beschluss vom 09. Februar 1989 - 1 WS 149/89 - KG Berlin…, Beschluss vom 03. September 2001 - 1 AR 1004/01 - 5 Ws 518/01 -, zitiert nach juris Rn. 4).
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