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| OLG München, 28.04.1995 - 1 Ws 1015/94 |
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Volltextveröffentlichung
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 25.07.1994 - 1 Ws 470/94
Auszug aus OLG München, 28.04.1995 - 1 Ws 1015/94
Entgegen OLG Düsseldorf (NStZ 1994, 559 ) ist der Senat der Auffassung, daß ein Verlängerung der Bewährungszeit nach § 56 f Abs. 2 Nr. 2 StGB , wie sie auch noch nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit möglich ist (Stree in Schönke/Schröder;… 24. Aufl., Rdn. 10 zu § 56 f StGB ), in diesem Fall immer "ex nunc" wirkt, d.h. vom Zeitpunkt der Bestandskraft des Verlängerungsbeschlusses ab eine neue Bewährungszeit in Gang setzt.Die von OLG Düsseldorf NStZ 1994, 559 gewählte Lösung, in einem solchen Fall die Strafe zu erlassen, erscheint wenig sachgerecht.
- OLG Jena, 06.07.2009 - 1 Ws 251/09
Beginn der Bewährungszeit bei deren Verlängerung; Verfehlungen im Zeitraum …
Nach überwiegender Meinung in Rechtsprechung und Literatur beginnt die nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit angeordnete Verlängerung nicht "ex nunc", also erst mit Erlass der Verlängerungsentscheidung (so aber OLG Bamberg NStZ-RR 2006, 326, 327; ; OLG Dresden, Beschluss vom 27.01.2004, Az.: 2 Ws 23/04; OLG München, Az.: 1 Ws 1015/94; LG Dresden, Beschluss vom 30.08.2006, Az.: 3 Qs 84/06, bei juris; LG München I NStZ 2003, 317; LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 20.01.2009, Az.: 2 Qs 5/09;… Schönke/Schröder/Stree, StGB , 26. Aufl., § 56f Rn. 10; Horn NStZ 1986, 356), sondern schließt sich rückwirkend unmittelbar an den Ablauf der ursprünglich geltenden Bewährungszeit an (Senatsbeschlüsse vom 13.09.2004, Az. 1 Ws 277/04 und vom 30.01.2007, Az.: 1 Ws 41/07; OLG Zweibrücken, StV 1987, 351, 352; OLG Celle NStZ 1991, 206 ; OLG Schleswig NStZ 1986, 363 ; OLG Stuttgart Justiz 1999, 142, 144; OLG Hamm StV 1998, 215 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.1996, Az.: Ws 1132/96, bei juris; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 559 ; OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2004, Az.: I Ws 430/04, bei juris;… KG StV 1986, 165 LK/Hubrach, StGB , 12. Aufl., § 56 f. Rn. 42 m.w.N.;… Kindhäuser u.a./Ostendorf, StGB , 2.Aufl., § 56f Rn. 13 m.w.N.; MüKo/Groß, StGB , § 56f Rn 22 m.w.N). - OLG Nürnberg, 04.10.1996 - Ws 1132/96
Verlängerung der Bewährungszeit
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