Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 105/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24972
OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 105/06 (https://dejure.org/2006,24972)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.03.2006 - 1 Ws 105/06 (https://dejure.org/2006,24972)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. März 2006 - 1 Ws 105/06 (https://dejure.org/2006,24972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 04.01.2001 - 1 Ws 809/00

    Ausgestaltung des Anspruchs eines wegen versuchter räuberischer Erpressung …

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 105/06
    Die Beschlussfassung des Landgerichts ohne vorherige mündliche Anhörung des Sachverständigen stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden kann (Senatsbeschluss vom 11.04.2005, 1 Ws 105/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2001, 1 Ws 809/00, zit.n.juris;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 309 Rn. 8), sodass die angefochtene Entscheidung aufzuheben und zur Nachholung dieses verfahrensrechtlichen Versäumnisses und zur neuerlichen Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen ist.
  • OLG Jena, 11.04.2005 - 1 Ws 105/05

    Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Jena, 23.03.2006 - 1 Ws 105/06
    Die Beschlussfassung des Landgerichts ohne vorherige mündliche Anhörung des Sachverständigen stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden kann (Senatsbeschluss vom 11.04.2005, 1 Ws 105/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2001, 1 Ws 809/00, zit.n.juris;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 309 Rn. 8), sodass die angefochtene Entscheidung aufzuheben und zur Nachholung dieses verfahrensrechtlichen Versäumnisses und zur neuerlichen Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen ist.
  • OLG Jena, 26.07.2016 - 1 Ws 306/16

    Strafrestaussetzung: Wirksamkeit der Verzichtserklärung des Verurteilten …

    Rn. 11 b) Liegt jedoch wie hier ein Fall eines obligatorischen Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO vor, so ist der Sachverständige zwingend mündlich anzuhören, § 454 Abs. 2 Satz 3 StPO, wobei der Staatsanwaltschaft, dem Verurteilten, seinem Verteidiger und der Vollzugsanstalt Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben ist (s. insgesamt Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 Ws 105/06, NStZ 2007, 421 Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.10.2008 - 1 Ws 426/08, 427/08, juris).

    Rn. 13 Von dieser Anhörung kann das Gericht gemäß § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO nur absehen, wenn der Verurteilte, sein Verteidiger - soweit ein solcher für den Beschwerdeführer auftritt - und die Staatsanwaltschaft hierauf verzichten und dieser Verzicht ausdrücklich erklärt wurde (Thüringer Oberlandesgericht vom 23.03.2006, a.a.O. OLG Koblenz vom 12.05.2009, a.a.O.;… Meyer-Goßner/Schmitt, Komm. StPO, 58. Aufl. 2015, § 454 Rn. 37d).

    Rn. 20 Der in der Beschlussfassung ohne vorherige mündliche Anhörung des Sachverständigen liegende wesentliche Verfahrensfehler kann im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden (ständige Rechtspr. d. Senats, u. a. Beschl. vom 23.03.2006, Az. 1 Ws 105/06, m. w. N., zuletzt Beschl. v. 03.11.2015, Az. 1 Ws 430/15), so dass die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zur Beseitigung dieses verfahrensrechtlichen Versäumnisses und zur neuerlichen Entscheidung an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen war.

  • KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15

    Untersuchungshaftbefehl: Aufhebung und Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; …

    Rn. 23 Da andere rechtliche Gründe, wie etwa eine zwingende, im Beschwerdeverfahren nicht nachzuholende mündliche Anhörung (vgl. KG NStZ 1999, 319, 320; OLG Jena NStZ 2007, 421), ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab im Beschwerderechtszug (vgl. OLG Nürnberg StraFo 2014, 17) oder sonstige schwere Verfahrensmängel, die gegen eine abschließende Entscheidung durch den Senat sprechen könnten (…vgl. etwa Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 309 Rn. 8 mwN; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2014 - III-1 Ws 579/13 - [juris]), ebenfalls nicht ersichtlich sind, kam eine Zurückverweisung nicht in Betracht.
  • KG, 26.08.2010 - 2 Ws 231/10

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen einer Überweisung aus dem Strafvollzug mit …

    Das Beschwerdegericht kann das mit einer mündlichen Anhörung verbundene erforderliche Verfahren im Beschwerdeverfahren - außer in Ausnahmefällen - nicht nachholen; denn eine mündliche Anhörung findet vor dem Beschwerdegericht regelmäßig nicht statt (vgl. OLG Jena NStZ 2007, 421; Senat NJW 1999, 1797 und Beschluß vom 23. Februar 2007, 2 Ws 121/07; Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl., § 454 Rdn. 47 mit weit.
  • OLG Hamm, 24.07.2008 - 3 Ws 262/08

    Sachverständigengutachten

    Auf diese Weise soll den Verfahrenbeteiligten die Möglichkeit gegeben werden, das Gutachten eingehend zu diskutieren und das Votum des Sachverständigen zu hinterfragen (OLG Hamm NStZ 2005, 55, 56; OLG Jena NStZ 2007, 421, 422).
  • OLG Braunschweig, 05.10.2023 - 1 Ws 206/23

    Anhörung; Sachverständiger; Verzicht; Maßregelvollstreckungssache: Verzicht auf …

    Da der Verteidiger seine Erklärung als Verfahrensbeteiligter und nicht im Namen des Verurteilten vorgenommen hat, kann auch dessen Erklärung jene des Verurteilten nicht ersetzen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. März 2006, 1 Ws 105/06, juris, Rn. 13;… Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 454 Rn. 64).
  • OLG Zweibrücken, 25.07.2024 - 1 Ws 176/24

    Absehen von mündlicher Anhörung des Sachverständigen zu Prognosegutachten

    Da die Verteidigerin ihre Erklärung als Verfahrensbeteiligte und nicht im Namen des Verurteilten abgegeben hat, kann ihre Erklärung auch jene des Verurteilten nicht ersetzen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.10.2023 - 1 Ws 206/23; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23.03.2006, 1 Ws 105/06, juris, Rn. 13;… Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 454 Rn. 64).
  • OLG Hamm, 25.01.2011 - 3 Ws 15/11

    Voraussetzungen für die Annahme eines

    Rn. 8 Die Beschlussfassung des Landgerichts ohne vorherige mündliche Anhörung des Sachverständigen stellt einen wesentlichen Verfahrensfehler dar, der grundsätzlich im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden kann (vgl. OLG Jena, NStZ 2007, 421).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2010 - 1 Ws 134/10

    Jährliche Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …

    Der hierin liegende Verfahrensfehler hat zur Folge, dass die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer an einem Aufklärungsmangel leidet, der entgegen § 309 Abs. 2 StPO zur Aufhebung und Zurückweisung an die Strafvollstreckungskammer führt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, § 309 Rdnr. 8, OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, OLG Jena NStZ 2007, 421).
  • OLG Hamm, 26.05.2020 - 3 Ws 182/20

    Sachverständiger; mündliche Anhörung; Verzicht

    Der Wortlaut der Verfügung vom 21. Januar - "ob Sie ... verzichten" legt vielmehr nahe, dass die Verteidigerin auch nur die an sie selbst als Verfahrensbeteiligte gerichtete Frage nach einem Verzicht beantworten wollte (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 Ws 105/06 -, juris).
  • OLG Bremen, 15.06.2009 - Ws 55/09

    Anforderungen an das Verfahren vor Entscheidung über die bedingte Entlassung …

    Ein allseitiger ausdrücklicher Verzicht auf die mündliche Anhörung des Sachverständigen liegt hier jedoch nicht vor (vgl. OLG Jena NStZ 2007, 421 ; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 189).
  • OLG Koblenz, 12.05.2009 - 1 Ws 191/09

    Unterlassen der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vor Entscheidung über …

  • OLG Jena, 09.06.2008 - 1 Ws 194/08

    Aussetzung zur Bewährung

  • OLG Jena, 29.05.2008 - 1 Ws 152/08

    Aussetzung zur Bewährung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Jena
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht