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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17472
OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05 (https://dejure.org/2005,17472)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05 (https://dejure.org/2005,17472)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 1 Ws 1055/05 (https://dejure.org/2005,17472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StVollzG § 37; ; StVollzG § 43 Abs. 2; ; StVollzG § 43 Abs. 3; ; StVollzG § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 37 § 43 Abs. 2, 3 § 115

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer; Beschwerde eines Strafgefangenen gegen die Verlängerung der Arbeitszeit und Kürzung des Stundenlohns; Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte im ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 08.06.2005 - 1 Ws 185/05

    Umfang der Wiedergabe der entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05
    Auch nach der am 01.04.2004 in Kraft getretenen Änderung des § 115 Abs. 1 StVollzG muss die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, dass eine hinreichende Überprüfung des Beschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).

    Auch nach der am 01.04.2004 in Kraft getretenen Änderung des § 115 Abs. 1 StVollzG muß die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkte so vollständig wiedergeben, daß eine hinreichende Überprüfung des Beschlußes im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (OLG Celle NStZ-RR 2005, 356).

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05
    Ausgehend von einer wahrscheinlichen Festlegung wie angekündigt wird abzuwägen sein, inwieweit eine Angleichung der wöchentlichen Arbeitszeit des Strafgefangenen unter Berücksichtigung des Vollzugsziels und der Gestaltung des Vollzugs (§§ 2, 3 StVollzG) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 StVollzG gerechtfertig erscheint (vgl. hierzu KG, Beschluß vom 30.11.1988 - 5 Vollz (WS) 284/88 und 5 Vollz (Ws) 357/88) und ob die Kürzung der Entlohnung willkürlich ist oder sich im ermessensfehlerfreien Raum bewegt und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Höhe des für die Arbeit von Strafgefangenen im Vollzug gewährten Entgelts entspricht (BVerfG NJW 1998, 3337; 2002, 2023).
  • BVerfG, 24.03.2002 - 2 BvR 2175/01

    Neuregelung der Gefangenenentlohnung verfassungskonform

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05
    Ausgehend von einer wahrscheinlichen Festlegung wie angekündigt wird abzuwägen sein, inwieweit eine Angleichung der wöchentlichen Arbeitszeit des Strafgefangenen unter Berücksichtigung des Vollzugsziels und der Gestaltung des Vollzugs (§§ 2, 3 StVollzG) in Verbindung mit § 37 Abs. 1 StVollzG gerechtfertig erscheint (vgl. hierzu KG, Beschluß vom 30.11.1988 - 5 Vollz (WS) 284/88 und 5 Vollz (Ws) 357/88) und ob die Kürzung der Entlohnung willkürlich ist oder sich im ermessensfehlerfreien Raum bewegt und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Höhe des für die Arbeit von Strafgefangenen im Vollzug gewährten Entgelts entspricht (BVerfG NJW 1998, 3337; 2002, 2023).
  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05
    (vgl. OLG Hamburg NStZ 2005, 592).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf …

    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2018 - 2 Ws 112/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Rechtsbeschwerde gegen den ablehnenden …

    Der Sach- und Streitstand muss dabei in den Gründen selbst seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt dargestellt sein (§ 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG); nur wegen der weiteren Einzelheiten kann auf bei den Akten befindliche - genau bezeichnete - Schriftstücke verwiesen werden (zum Ganzen OLG Karlsruhe - Senat - RuP 2017, 245 ; OLG Hamburg NStZ 2005, 346; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG München NStZ-RR 2012, 295; KG StraFo 2013, 483, OLGSt StVollzG § 109 Nr. 12 und NStZ 2018, 172; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2014 - III 1 Vollz (Ws) 497/14, juris).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung: …

    Demgemäß muss unmissverständlich klargestellt werden, von welchen Feststellungen das Gericht bei seiner Entscheidung ausgegangen ist; ggf. ist herauszuarbeiten, welchen Vortrag der Beteiligten und warum die Strafvollstreckungskammer für erheblich und zutreffend gehalten hat (…OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Hamburg StraFo 2005, 346; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122;… Kamann/Spaniol a.a.O., § 115 Rn. 80;… Laubenthal a.a.O., § 115 Rn. 13).
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