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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.04.1987 - 1 Ws 106/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9546
OLG Stuttgart, 24.04.1987 - 1 Ws 106/85 (https://dejure.org/1987,9546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.04.1987 - 1 Ws 106/85 (https://dejure.org/1987,9546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. April 1987 - 1 Ws 106/85 (https://dejure.org/1987,9546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 867
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 Ws 336/17

    Entscheidung über eine Haftbeschwerde ohne mündliche Erörterung

    Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung kann nach der Rechtsprechung verschiedener Obergerichte dann abgesehen werden, wenn die Entscheidung des Senats dadurch nicht beeinflusst werden kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. April 1987 - 1 Ws 106/85, juris (LS); OLG Hamm…, Beschluss vom 22. September 1992 - 4 Ws 325/92, juris, Rdnr. 5; Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 2 Ws 638/95, NJW 1996, 736, 737; Beschluss vom 28. Mai 1996 - 2 Ws 190/96, NStZ-RR 1996, 270, 271;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 124, Rdnr. 10;… KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 124, Rdnr. 12;… a.A. HK-Posthoff, StPO, 5. Aufl., § 124, Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96

    Rechtmäßigkeit des Verfalls einer Kaution aufgrund des Entzugs des Angeklagten …

    Insoweit weist er auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 2 Ws 638/95 - NJW 1996, 736 mit weiteren Nachweisen auch zur a.A.) hin, die der überwiegenden Auffassung der übrigen Rechtsprechung entspricht (vgl. u.a. OLG Stuttgart MDR 1987, 867), wonach eine mündliche Verhandlung nicht zwingend geboten ist, sondern nur, wenn das aus sachlichen Gründen mit den Zwecken des § 124 StPO im Einklang steht.
  • OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 638/95
    Der Senat ist mit dem OLG Düsseldorf, a.a.O., und dem OLG Stuttgart MDR 1987, 867 der Auffassung, daß eine mündliche Verhandlung - entgegen der in Literatur vertretenen Auffassung (…vgl. die Nachweise bei Kleinknecht, a.a.O., § 124 Rn. 10) - nicht zwingend geboten ist, sondern nur, wenn das aus sachlichen Gründen mit den Zwecken des § 124 StPO im Einklang steht.
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